Bunte Ostereier – ja, bitte!

Tierschutz – nein, danke?

Die Ostertage stehen vor der Tür und die Auswahl von gefärbten Eiern im Handel ist bunt. Jedoch sind bei vielen losen Eiern die Herkunft und Haltungsform ungewiss. In Stichproben fallen immer wieder verdorbene Erzeugnisse auf.
 
Das Wichtigste in Kürze:
  • Gefärbte Eier dürfen ohne jegliche Angabe von Legedatum, Legeort und Haltungsform verkauft werden. © Wokandapix, pixabay.comLose gefärbte Eier im Handel meist ohne Haltungskennzeichnung der Legehennen
  • Herkunft und Alter der Eier völlig unklar 
  • Forderung nach verpflichtenden Haltungs- und Herkunftskennzeichnung bei gefärbten Eiern 
  • Beim Kauf auf unversehrte Eierschalen achten
Tierschutz? Bei gefärbten Eiern wohl kaum! Während frische Eier zu den am besten gekennzeichneten Lebensmitteln überhaupt gehören, dürfen gefärbte Eier ohne jegliche Angabe von Legedatum, Legeort und Haltungsform verkauft werden.
 
Bunte Eier – viele Fragezeichen
Bei den gefärbten Eiern, die gerade zu Ostern „Hauptsaison" haben, muss auf der Verpackung lediglich das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) und die verwendeten Farbstoffe angegeben werden. Nicht immer wird die Haltungsform angegeben. „Werden die Eier lose – also ohne Umverpackung – angeboten, erfährt man nicht einmal das Haltbarkeitsdatum", erklärt Ernährungsexpertin Gertraud Huisinga von der Verbraucherzentrale Bremen.
 
Unappetitliches
„Selbst auf das aufgedruckte MHD bei bunten, verpackten Eiern sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher besser nicht blind verlassen", empfiehlt Huisinga. Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) untersucht regelmäßig gefärbte Eier. In den letzten Jahren, auch 2018, waren Eier bei Ablauf des MHDs verdorben. Dies ist oftmals leicht zu erkennen an Aussehen oder Geruch.
 
Die bunten Eier werden häufig mit Schellack überzogen. Dieser Lack schützt die Schale zusätzlich und lässt die Eier glänzen. Sie können mehrere Wochen lang gegessen werden, solange die Schale unversehrt ist. Doch welcher Händler behält den Überblick, wenn er die bunten Eier lose verkauft? Zudem gibt es für den Handel keine Vorschrift, Eier gekühlt aufzubewahren, obwohl dies die Haltbarkeit und den Geschmack verbessern würde.
 
Tierschutz? Wohl kaum!
Anders als bei frischen Eiern, gibt es bei den bunt gefärbten losen Eiern meist keine Informationen über die Hühnerhaltung. Es ist aber davon auszugehen, dass der größte Teil aus sogenannter „ausgestalteter Käfighaltung" stammt. Solche Eier müssten im Handel, wenn sie „ohne Farbe" verkauft würden, mit einer 3 gekennzeichnet werden. „Doch diese sind in den Geschäften gar nicht mehr zu finden, denn die Verbraucherinnen und Verbrauchern kaufen solche Eier nicht mehr", so Huisinga. „Wer also auf Tierschutz achtet, sollte auch bei den gefärbten Eiern konsequent sein", rät sie. Denn bunte Bio-Eier stammen von Hühnern aus Bio-Haltung. „Am schönsten sind natürlich selbst gefärbte Bio- oder Freilandeier" findet die Verbraucherschützerin. Da habe man nicht nur Kontrolle über die Herkunft der Eier, sondern auch über die angewendeten Farben.
 
Bessere Kennzeichnung gefordert
„Die Diskrepanz zwischen der Kennzeichnung von frischen und gefärbten Eiern ist frappierend", kritisiert Huisinga. Der Gesetzgeber sollte bei bunten Eiern ebenfalls die Kennzeichnung der Haltungsform vorschreiben. Zudem müsste auch bei losen, gefärbten Eiern die Angabe des MHDs obligatorisch sein. Hier sei eine realistischere Kennzeichnung erforderlich, fordert Huisinga.
 
Kontakt: Dr. Annabel Oelmann, Verbraucherzentrale Bremen e.V. | presse@vz-hb.dewww.vz-hb.de


     
        
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