Die Europäische Zentralbank besitzt unethische Wertpapiere

Massenhafte Verstöße gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Die Kernfrage von Prof. Harald Bolsinger, auf die eine klare Antwort aussteht ist einfach: „Steht die EZB über den Grundrechten europäischer Bürgerinnen und Bürger?" Gemäß Artikel 51 („Diese Charta gilt für die Organe und Einrichtungen der Union") ist die EZB der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zwingend verpflichtet und steht nicht über dieser. Derzeit kann Sie trotzdem nach Herzenslust gegen die Interessen von Europas Bürgerinnen und Bürger handeln, ohne dass auch nur irgendjemand Rechenschaft von ihr fordert.
 
Steht die EZB über den Grundrechten europäischer Bürger und Bürgerinnen? © ProfessionalPhoto, Pixabay.comIm großen Stil von derzeit bis zu 14 Billionen € (Stand 2017) kann die EZB unethische Wertpapiere im Markt handeln lassen und selbst Besitzer werden – und die politisch Verantwortlichen verschließen die Augen und sehen einfach zu. Der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments beschloss aufgrund einer Petition von Harald Bolsinger im Oktober 2017 Stellungnahmen von EZB, Europäischer Kommission und dem parlamentarischen Ausschuss für Wirtschaft und Währung einzuholen. Bis heute liegt von niemandem eine offizielle Stellungnahme vor. Die Kernfrage nachhaltiger Finanzmarktpolitik wird einfach ausgeblendet.
 
Stattdessen schmückt man sich mit freiwilligen Initiativen in der Finanzwirtschaft. Auch die High-Level Expert Group on Sustainable Finance (HLEG) der Europäischen Kommission blendet diesen Kernpunkt aus (siehe Abschlussbericht Ende Januar 2018). Die Europäische Kommission legte den EU-Aktionsplan „Financing Sustainable Growth" im März 2018 in Brüssel vor - auch hier ist die EZB kein ausreichender Teil der Problemlösung.
 
Die Lösung wäre ganz einfach
Um den Missstand einfach und wirksam zu beseitigen, ist bei den Kriterien für notenbankfähige Sicherheiten die dauernde Nichtverletzung der EU Grundrechtscharta als Zulassungsbedingung mit aufzunehmen. Compliance mit der EU Grundrechtscharta ist durch aktuelle Ethikratings regelmäßig nachzuweisen. Ethikratings können wettbewerbspolitisch neutral durch die am Markt bereits verfügbaren unabhängigen Ethikratings etablierter Ratingagenturen transparent abgebildet werden, zu denen die EZB und alle weiteren Finanzmarktakteure jederzeit Zugang haben.
 
Anfang April wurde die EZB erneut befragt. Die Auskünfte des EZB-Sprechers zeigen, dass Bolsingers simples Anliegen entweder nicht vollständig gelesen oder gar nicht verstanden wurde oder aber dass die seitens EZB zu erwartende Antwort darauf abzielen wird, sich nicht ändern zu müssen. Die EU-Grundrechtscharta ist vom EZB-Sprecher noch nicht einmal richtig benannt, die kurze Petition scheint auch nicht vollständig gelesen worden zu sein.
 
Es ist überfällig, die weltweite Finanzbranche zur Berücksichtigung moralischer Mindeststandards in Ihrem Finanzierungsgebaren zu bewegen. Hierzu bei den Geschäften der Zentralbanken anzusetzen, ist der wirksamste und wichtigste Schritt. Vor allem von der Europäischen Zentralbank müssen wir erwarten können, dass wenigstens die gültigen Werte der europäische Grundrechtscharta nachweislich nicht verletzt werden! Wenn die EZB als oberstes Vorbild ihre als Kreditsicherheiten akzeptierten Wertpapiere einer Ethikprüfung unterzieht, hat dies Folgewirkung für alle Geschäftsbanken europaweit. Alle diese Banken haben dann kaum Anreize, weiterhin unethische Wertpapiere zu kaufen. Das ist einer der größten Hebel, und wichtigste Schritt, um menschenverachtenden und umweltzerstörenden Finanzierungsmodellen den Boden zu entziehen.
 
Nachdem die Politik von der EZB keine Rechenschaft fordert, ist Bolsinger weiterhin selbst aktiv. Auf seiner Website fordert er zu Spenden auf, um ein ESG-Rating der EZB zu beauftragen: „Nur wenn wir Transparenz und Rechenschaft auch von Zentralbanken fordern, wird sich der Markt ändern!" ist er sich sicher.
 

Harald Bolsinger ist unter anderem Autor des aktuellen B.A.U.M.-Jahrbuchs 2018 mit dem diesjährigen Schwerpunkt "Nachhaltiges Investieren"
 

Gesellschaft | Politik, 18.04.2018

     
        
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