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Nach angekündigter KiK-Zahlung:

NGOs fordern von der Politik rechtliche Regelungen für Textilunternehmen

Global tätige Textilunternehmen müssen für die Wahrung der Menschenrechte in ihren Lieferketten Verantwortung tragen und haftbar gemacht werden können. Das fordert INKOTA nach der begrüßenswerten Bekanntgabe der Internationalen Arbeitsrechtsorganisation (ILO) im Fall Ali Enterprises. Der deutsche Textildiscounter KiK zahlt demnach ab 2017 Entschädigungen in Höhe von 5,15 Millioen US-Dollar an die Hinterbliebenen der Brandkatastrophe in seiner pakistanischen Zulieferfabrik. Der Fall macht deutlich: Politische und rechtliche Verbesserungen etwa bei der Haftungspflicht sind notwendig, damit Menschen- und Arbeitsrechte gewahrt werden können. Das Unglück mit Hunderten Toten und Verletzten gilt als schwerster Industrieunfall in der Geschichte Pakistans.

Näherin in Dhaka, Foto: Gisela Burckhardt/Femnet„Als Teil der internationalen Clean Clothes Campaign (CCC) begrüßen wir, dass KiK den Weg der Verantwortungslosigkeit verlässt und die Opfer entschädigt", betont INKOTA-Referent Berndt Hinzmann. „Der Fall verdeutlicht aber auch, dass Haftungs- und Sorgfaltspflichten für Unternehmen innerhalb ihrer Lieferketten weiterhin mehr als mangelhaft sind. Die Politik muss eine grundsätzliche Regelung schaffen und die Menschenrechte in der globalen Lieferkette durch Haftungspflichten stärken", so Hinzmann. „Es kann doch nicht öffentlichen Protesten und politischem Druck überlassen bleiben, ob die Menschenrechte geachtet und Opfer von Katastrophen wie Ali Enterprises oder Rana Plaza entschädigt werden." Trotz des Vorhabens eines Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte in Deutschland gebe es derzeit keine dringend notwendigen Regelungen dazu. „Es ist untragbar, dass Jahre vergehen, ehe eine konkrete Abhilfe für die Betroffenen geschaffen wird. Die Politik muss endlich rechtliche Rahmenbedingungen schaffen, die auch Sektorinitiativen wie das Bündnis für nachhaltige Textilien stärken würden", so Hinzmann weiter.

Nach monatelangen Verhandlungen hatte die ILO am vergangenen Samstag die Einigung in Sachen Entschädigungszahlungen für die Opfer und Hinterbliebenen der Katastrophe bekannt gegeben. Vier Jahre öffentlichen Protest, unzählige Aufrufe und Aktionen mussten INKOTA, die CCC und ihre internationalen Partner initiieren, ehe der Durchbruch erreicht werden konnte. Zwar hatte KiK nach internationalen Protesten bereits im Dezember 2012 eine Vereinbarung mit der pakistanischen Arbeitsrechtsorganisation PILER unterzeichnet und eine Million US-Dollar in einen Entschädigungsfond eingezahlt. Den Folgeverpflichtungen des Abkommens, zu denen unter anderem eine umfassende Entschädigung zählte, war das Textilunternehmen aber über Jahre nicht nachgekommen. Auch der für vier Betroffene exemplarisch angestrebte Prozess vor dem Dortmunder Landgericht konnte bislang noch keinen Fortschritt erzielen.

Das jetzt vereinbarte ILO-Verfahren und deren bestätigte Berechnungsgrundlage schließt alle Opfer sowie den Ausfall von Löhnen, die Kosten für ärztliche Behandlungen und die medizinische Rehabilitation der verletzten Überlebenden ein. Auch eine Kompensation für die Angehörigen derer, die bei dem Unglück ums Leben gekommen waren, ist Bestandteil der Einigung. Zum Abkommen gehört ferner ein Beitrag zu einer grundsätzlichen Verbesserung der Gebäudesicherheit in Pakistan.


Kontakt:
INKOTA und die Kampagne für Saubere Kleidung | hinzmann@inkota.de | www.inkota.de



     
        
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