Neuer Leitfaden: Kommen Sie zum Wesentlichen.

Nachhaltigkeitsberichte

Die Global Reporting Initiative (GRI) präsentierte im Mai die vierte Version des Leitfadens, G4, für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Folgende Inhalte und Schwerpunkte ändern sich:
Foto: © Petra Bork / pixelio.de

  1. Wesentlichkeit als oberstes Kriterium für den Berichtsinhalt und die Berichtsgrenzen
    Unternehmen sollen wesentliche Nachhaltigkeits-Handlungsfelder ("ESG") und deren Bedeutung für das Unternehmen und seine Stakeholder analysieren. Die priorisierten Handlungsfelder sind im Bericht aufzulisten und der Prozess selbst ist gemäß GRI G4 transparent darzulegen. Daran orientieren sich der Berichtsinhalt und seine Grenzen. Die bisherige Unterteilung der Berichtsgrenzen anhand der Organisationseinheiten wird aufgegeben.

  2. Angaben zum Managementansatz (Disclosure Management Approach)
    Unternehmen sollten erläutern, wie sie aktuelle und für sie relevante ökologische, ökonomische und soziale Herausforderungen analysieren und managen: Wie steuern, bewerten und justieren wir unseren Managementansatz?

  3. Die Lieferkette wird elementarer Teil des Reportings
    Der Leitfaden fordert, dass Unternehmen über ihre Lieferkette informieren, ihre Beschaffungspraktiken erläutern und darstellen, wie sie Lieferanten auswählen und bewerten. Instrumente der Risikoprüfung sowie Auswahl der Lieferanten sollen Anwendung finden, um z.B. die Einhaltung von Menschenrechten sowie menschenwürdiger Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Dazu gehört auch die Angabe, wie Unternehmen mit Missständen in der Lieferkette umgehen.

  4. Neue Vorgaben für Governance, Anti-Korruption und Treibhausgas-Emissionen
    - Die GRI will den Zusammenhang zwischen Governance und Nachhaltigkeitsleistung stärken. Daher fordert sie Angaben zur Rolle des höchsten Leitungsorgans bei der Ausgestaltung von Nachhaltigkeit im Unternehmen und differenzierte Informationen zu dessen Vergütung.
    - Unternehmen sollen ihre ethischen Grundsätze, ihren Managementansatz sowie ausgewählte Leistungsindikatoren ihrer Anti-Korruptionspolitik darlegen.
    - Angaben zu Treibhausgas-Emissionen lassen sich nun mit Managementinstrumenten wie dem Treibhausgas-Protokoll sowie dem ISO-14064-Standard harmonisieren und erleichtern so die Berichterstattung.

  5. Abschaffung der Anwendungsebenen
    Bisher differenzierte man nach dem abgedeckten Umfang des GRI-Berichtsrahmens (Anwendungsebenen A "alles abgedeckt" bis C "wenig abgedeckt") sowie der externen Prüfung des Berichts (zusätzliche "+" Markierung). Künftig sollen Unternehmen nur noch angeben, ob sie den Bericht gemäß den GRI-Kriterien erstellt haben ("in accordance with"). Dabei wird nur der Erfüllungsgrad angegeben: "core" (Minimalerfüllung) oder "comprehensive" (erweiterte Erfüllung). Ob eine externe Prüfung des Berichts vorliegt, wird im Rahmen des GRI Index für jeden Indikator separat abgefragt.
 
Von Hendrik Fink und Dr. Angelika Sawczyn  
 
 

Im Profil

Hendrik Fink und Dr. Angelika Sawczyn arbeiten bei PricewaterhouseCoopers AG WPG im Bereich Sustainability Services.
hendrik.fink@de.pwc.com | angelika.sawczyn@de.pwc.com
www.pwc.de/de/nachhaltigkeit

Quelle:
Wirtschaft | Recht & Normen, 05.07.2013
Dieser Artikel ist in forum Nachhaltig Wirtschaften 03/2013 - Die Food-Industrie erschienen.
     
        
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