Technik | Green Building, 04.10.2011
Energiesparhäuser werden unterstützt
Finanzierungsförderung für Passivhäuser 2011
Bauherren stellen sich angesichts stetig steigender Energiekosten schon seit Jahren auf energiesparende Maßnahmen ein, sowohl bei konventionell gebauten Häusern als auch bei Fertighäusern. Um den Einbau entsprechender Produkte zu forcieren, hat der Gesetzgeber ein Bündel von Förderungen geschaffen. Welche Voraussetzungen muss ein Bauherr erfüllen, um in den Genuss staatlicher Förderung zu gelangen? Wie sehen die Fördermaßnahmen aus? Wie könnte ein Bauherr im Jahre 2011 die Gesamtfinanzierung eines Energiesparhauses optimal gestalten?
Bedingungen für die staatliche Förderung von Energiesparhäusern
Nach dem Wegfall der Eigenheimzulage ist für staatlich geförderte Maßnahmen die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) Ansprechpartner. Dies gilt auch für die Förderung von Energiesparhäusern. Voraussetzung ist die private, nicht gewerbliche Nutzung des geplanten Hauses. Der Energieverbrauch darf bestimmte nachvollziehbare Messwerte nicht überschreiten. Wenn das auch Passivhaus genannte Energiesparhaus die geforderten Kriterien erfüllt, kann der Bauherr die Mittel direkt bei der KFW oder über seine Hausbank beantragen. Gemeinden und Bundesländer stehen ebenfalls mit vergleichbaren Fördermöglichkeiten mit ähnlichen Bedingungen bereit.
Fördermöglichkeiten 2011
Die KFW fördert Energiesparhäuser in Form günstiger Darlehen von max. 50.000 Euro je Haus und Bauherr. Abhängig von Laufzeit und Höhe des Kredits beginnt der nominale Zinssatz derzeit (Stand: 23.09.2011) bei 3,75 Prozent pro Jahr. Der Zinssatz kann für max. 10 Jahre festgeschrieben werden. Sondertilgungen sind während der Kreditlaufzeit kostenfrei möglich. Vorfälligkeitsentschädigungen werden nicht berechnet. Bis höchstens 10 Prozent der Kreditsumme gewährt die KFW auf Antrag einen Tilgungszuschuss.
Beispiel für die günstige Gesamtfinanzierung eines Energiesparhauses
Ein angehender Bauherr möchte die gesamten Baukosten seines geplanten Energiesparhauses in Höhe von 250.000 Euro möglichst optimal, das heißt unter Nutzung der staatlichen Fördermöglichkeiten, finanziert bekommen. Das Grundstück hat er als Eigenkapital eingebracht. Der Gesamtwert des Objekts beläuft sich inkl. Grundstück auf 300.000 Euro. Da der Bauherr eine Familie zu ernähren hat, ist er an möglichst niedrigen Monatsraten in den ersten fünf Jahren interessiert. Seine Hausbank gewährt ihm ein Darlehen in Höhe von 200.000 Euro mit einem besonders günstigen Zinssatz von nominal 2,97 Prozent p. a. auf zehn Jahre fest. Bei einem Tilgungssatz von anfänglich 1 Prozent beläuft sich die Monatsrate auf 662 Euro. Von der KFW erhält er 50.000 Euro zu 3,75 Prozent p. a. und einen Tilgungszuschuss von 5.000 Euro, den er nach fünf Jahren aus einem Bauspardarlehen ablösen will. Zusammen mit dem Hausbankdarlehen kommt er so auf eine monatliche Belastung von unter 1.100 Euro.
Dies ist ein Beitrag von www.forwarddarlehen-vergleich.de - Das Vergleichs- und Ratgeberportal für die Eigenheimfinanzierung.
Bedingungen für die staatliche Förderung von Energiesparhäusern Nach dem Wegfall der Eigenheimzulage ist für staatlich geförderte Maßnahmen die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) Ansprechpartner. Dies gilt auch für die Förderung von Energiesparhäusern. Voraussetzung ist die private, nicht gewerbliche Nutzung des geplanten Hauses. Der Energieverbrauch darf bestimmte nachvollziehbare Messwerte nicht überschreiten. Wenn das auch Passivhaus genannte Energiesparhaus die geforderten Kriterien erfüllt, kann der Bauherr die Mittel direkt bei der KFW oder über seine Hausbank beantragen. Gemeinden und Bundesländer stehen ebenfalls mit vergleichbaren Fördermöglichkeiten mit ähnlichen Bedingungen bereit.
Fördermöglichkeiten 2011
Die KFW fördert Energiesparhäuser in Form günstiger Darlehen von max. 50.000 Euro je Haus und Bauherr. Abhängig von Laufzeit und Höhe des Kredits beginnt der nominale Zinssatz derzeit (Stand: 23.09.2011) bei 3,75 Prozent pro Jahr. Der Zinssatz kann für max. 10 Jahre festgeschrieben werden. Sondertilgungen sind während der Kreditlaufzeit kostenfrei möglich. Vorfälligkeitsentschädigungen werden nicht berechnet. Bis höchstens 10 Prozent der Kreditsumme gewährt die KFW auf Antrag einen Tilgungszuschuss.
Beispiel für die günstige Gesamtfinanzierung eines Energiesparhauses
Ein angehender Bauherr möchte die gesamten Baukosten seines geplanten Energiesparhauses in Höhe von 250.000 Euro möglichst optimal, das heißt unter Nutzung der staatlichen Fördermöglichkeiten, finanziert bekommen. Das Grundstück hat er als Eigenkapital eingebracht. Der Gesamtwert des Objekts beläuft sich inkl. Grundstück auf 300.000 Euro. Da der Bauherr eine Familie zu ernähren hat, ist er an möglichst niedrigen Monatsraten in den ersten fünf Jahren interessiert. Seine Hausbank gewährt ihm ein Darlehen in Höhe von 200.000 Euro mit einem besonders günstigen Zinssatz von nominal 2,97 Prozent p. a. auf zehn Jahre fest. Bei einem Tilgungssatz von anfänglich 1 Prozent beläuft sich die Monatsrate auf 662 Euro. Von der KFW erhält er 50.000 Euro zu 3,75 Prozent p. a. und einen Tilgungszuschuss von 5.000 Euro, den er nach fünf Jahren aus einem Bauspardarlehen ablösen will. Zusammen mit dem Hausbankdarlehen kommt er so auf eine monatliche Belastung von unter 1.100 Euro.
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