Gesellschaft | Politik, 25.05.2011
Überarbeitete Unternehmensleitsätze bringen Kanzlerin in Zugzwang
Potenzial der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen kann besser genutzt werden
Nach einem intensiven Überarbeitungsprozess stellt die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) am Mittwoch, den 25.5.2011, in Paris die neuen Leitsätze für multinationale Unternehmen vor. Germanwatch begrüßt die inhaltlichen Verbesserungen sowie eine Festschreibung der Leitsätze auch für Zulieferbeziehungen, kritisiert jedoch mangelnde Fortschritte bei grundlegenden Verfahrensfragen. Die erreichten Fortschritte stellen noch einmal mehr in Frage, ob die Umsetzungsinstanz in Deutschland trotz der offensichtlichen Interessenkonflikte weiterhin im Bundeswirtschaftsministerium angesiedelt sein sollte.
"Eine Instanz, die multinationale Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards anhalten und in Konfliktfällen vermitteln soll, darf gerade nicht im Bundeswirtschaftsministerium in der Abteilung sitzen, die Auslandsinvestitionen fördern soll. Das stellt einen ständigen Interessenkonflikt dar", sagt Klaus Milke, Vorstandsvorsitzender von Germanwatch. Laut der überarbeiteten Verfahrensanleitungen für die OECD-Leitsätze sollen die zentralen Umsetzungsinstanzen, die sogenannten Nationalen Kontaktstellen, unparteiisch arbeiten. "Der jüngste in Deutschland vorgetragene Beschwerdefall gegen Kaffee Neumann zeigt, dass die Kontaktstelle aus dem Bundeswirtschaftsministerium immer wieder wirtschaftlichen Interessen Vorrang gibt. Angela Merkel muss nun handeln und die Kontaktstelle in dem für die Gesamtpolitik zuständigen Bundeskanzleramt ansiedeln, ihr eine Aufsichtsstruktur verschaffen oder sie komplett unabhängig gestalten.", fordert Klaus Milke.
Abgesehen von der Formulierung von Grundsätzen zur Arbeitsweise der Umsetzungsinstanzen legen die OECD-Leitsätze keine konkreten Strukturen fest. Ebenfalls geben die neuen Leitsätze keine Vorgaben dafür, dass und wie die Kontaktstellen eine Verletzung der Leitsätze feststellen müssen. Zudem hat die OECD auch nicht festgeschrieben, dass gegen Unternehmen bei einer Verletzung der Leitsätze Sanktionen erhoben werden. "Die OECD-Länder haben die Chance verpasst, mit klaren Verfahrensregeln sicherzustellen, dass die OECD-Leitsätze zukünftig wirksamer werden. Die überarbeiteten Leitsätze bieten jedoch einen gewissen Spielraum für die Unterzeichnerstaaten. Nun kommt es auf eine ernsthafte und ambitionierte Umsetzung in Deutschland an, um den Spielraum etwa bei Fragen zum Peer-Review oder zu Konsequenzen bei einer Verletzung der Leitsätze zu nutzen", so Milke weiter.
Die deutsche Kontaktstelle stand bislang auch wegen ihrer engen Interpretationen zur Reichweite der Leitsätze in der Kritik. Die überarbeiteten Leitsätze stellen nun klar, dass diese für Unternehmen aus allen Sektoren gelten und auch Geschäftsbeziehungen in der Zulieferkette einbeziehen. "Wir werden darauf achten, dass die deutsche Kontaktstelle in Zukunft diese weiterreichende Interpretation endlich in die Praxis umsetzt. Sie darf Beschwerdefälle nun nicht mehr wie bisher so häufig ablehnen, nur weil es zwischen dem beklagten Unternehmen und dem ausländischen Geschäftspartner keine Investitionsbeziehung gibt", sagt Milke.
Positive Veränderungen gibt es zudem bei inhaltlichen Fragen: Die überarbeiteten Leitsätze enthalten nun ein eigenes Menschenrechtskapitel und erwarten von den Unternehmen, im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht auch die Einhaltung von Menschenrechten zu prüfen. Unternehmen sollen ihren Beschäftigten ausreichende Löhne zahlen, um die Grundbedürfnisse zu
decken. Das neue Umweltkapitel schreibt vor, dass Unternehmen Umweltauswirkungen verringern oder zumindest ausgleichen sowie über ihre Treibhausgasemissionen berichten sollen. Bei anderen Fragen rangieren die neuen Leitsätze jedoch nicht auf weltweit führendem Niveau: Eine länderbezogene Rechnungslegung wurde nicht verankert und auch die Empfehlungen zur Berichterstattung über soziale und ökologische Aspekte bleiben hinter der bestehenden Praxis fortschrittlicher Unternehmen zurück.
"Unternehmen sollen ihren Beschäftigten ausreichende Löhne zahlen, um die Grundbedürfnisse zu decken." |
Abgesehen von der Formulierung von Grundsätzen zur Arbeitsweise der Umsetzungsinstanzen legen die OECD-Leitsätze keine konkreten Strukturen fest. Ebenfalls geben die neuen Leitsätze keine Vorgaben dafür, dass und wie die Kontaktstellen eine Verletzung der Leitsätze feststellen müssen. Zudem hat die OECD auch nicht festgeschrieben, dass gegen Unternehmen bei einer Verletzung der Leitsätze Sanktionen erhoben werden. "Die OECD-Länder haben die Chance verpasst, mit klaren Verfahrensregeln sicherzustellen, dass die OECD-Leitsätze zukünftig wirksamer werden. Die überarbeiteten Leitsätze bieten jedoch einen gewissen Spielraum für die Unterzeichnerstaaten. Nun kommt es auf eine ernsthafte und ambitionierte Umsetzung in Deutschland an, um den Spielraum etwa bei Fragen zum Peer-Review oder zu Konsequenzen bei einer Verletzung der Leitsätze zu nutzen", so Milke weiter.
Die deutsche Kontaktstelle stand bislang auch wegen ihrer engen Interpretationen zur Reichweite der Leitsätze in der Kritik. Die überarbeiteten Leitsätze stellen nun klar, dass diese für Unternehmen aus allen Sektoren gelten und auch Geschäftsbeziehungen in der Zulieferkette einbeziehen. "Wir werden darauf achten, dass die deutsche Kontaktstelle in Zukunft diese weiterreichende Interpretation endlich in die Praxis umsetzt. Sie darf Beschwerdefälle nun nicht mehr wie bisher so häufig ablehnen, nur weil es zwischen dem beklagten Unternehmen und dem ausländischen Geschäftspartner keine Investitionsbeziehung gibt", sagt Milke.
Positive Veränderungen gibt es zudem bei inhaltlichen Fragen: Die überarbeiteten Leitsätze enthalten nun ein eigenes Menschenrechtskapitel und erwarten von den Unternehmen, im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht auch die Einhaltung von Menschenrechten zu prüfen. Unternehmen sollen ihren Beschäftigten ausreichende Löhne zahlen, um die Grundbedürfnisse zu
decken. Das neue Umweltkapitel schreibt vor, dass Unternehmen Umweltauswirkungen verringern oder zumindest ausgleichen sowie über ihre Treibhausgasemissionen berichten sollen. Bei anderen Fragen rangieren die neuen Leitsätze jedoch nicht auf weltweit führendem Niveau: Eine länderbezogene Rechnungslegung wurde nicht verankert und auch die Empfehlungen zur Berichterstattung über soziale und ökologische Aspekte bleiben hinter der bestehenden Praxis fortschrittlicher Unternehmen zurück.
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