Umwelt | Ressourcen, 07.03.2011
Wasserwirtschaft
Grundstein für die Diskussion um zukünftige Wassernutzungsabgaben in Deutschland gelegt
Vor dem Hintergrund geänderter Rahmenbedingungen und neuer europäischer Anforderungen an die Wasserwirtschaft besteht 30 Jahre nach Erhebung der ersten Abwasserabgabe in Deutschland der Bedarf nach einer Prüfung sowohl der existierenden Abgaben als auch möglicher neuer Abgabekonzepte für Wassernutzungen. Deshalb hat das Umweltbundesamt das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) beauftragt, die ökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Weiterentwicklung der bestehenden Abwasserabgabe und Wasserentnahmeentgelte zu einer umfassenden Wassernutzungsabgabe zu untersuchen.
Ausgangspunkt war die Frage, ob und wie alle Wassernutzer wie z. B. Abwassereinleiter und Wasserentnehmer einen angemessenen Beitrag zur Deckung der Kosten in der Wasserwirtschaft leisten sollten. Die Ergebnisse der Studie wurden am 18. Februar 2011 mit über 100 Teilnehmern aus Verbänden, Behörden, Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen in Leipzig diskutiert.
Danach bestand zumindest in einem Punkt Einigkeit: Die Studie legt ein gutes Fundament für eine weitere sachbezogene Debatte über die Chancen und Grenzen von Wassernutzungsabgaben.
Die wesentlichen Aussagen des Gutachtens sind: Die bestehenden Wassernutzungsabgaben in Deutschland haben sich grundsätzlich bewährt. Sie sollten erhalten und in ihrer Lenkungswirkung gestärkt werden. Insbesondere die bisherige Abwasserabgabe habe den Vollzug gestärkt und seit ihrer Einführung 1981 erheblich mit zu den Erfolgen der Wasserwirtschaft im Hinblick auf die Verbesserung der Gewässergüte beigetragen. Es gehe jetzt jedoch darum, unter Beibehaltung der Vorteile der existierenden Abgaben das Verursacherprinzip ernster zu nehmen und die Inanspruchnahme der Umwelt zu monetarisieren und gleichzeitig Anreize zur Reduzierung von Umweltkosten zu setzen. Auch andere relevante Wassernutzer sollten wie Abwassereinleiter und Wasserentnehmer einen angemessenen Beitrag zur Deckung der Kosten in der Wasserwirtschaft leisten.
Wasserentnahmeentgelte im Landesrecht und Abwasserabgabe im Bundesrecht werden als wichtige Lenkungs- und Finanzierungsmittel angesehen, um die Bewirtschaftungsziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie, d.h. den guten Zustand der Gewässer, zu erreichen. "Das Bekenntnis zu marktwirtschaftlichem Umweltschutz und zu effizienter Zielerfüllung in der Wasserwirtschaft bedeutet zugleich ein Bekenntnis zu einer spürbaren Zahllast auf die Restinanspruchnahme einer Wasserressource", erklärte Professor Erik Gawel, der das Forschungsprojekt geleitet hat. "Dieser Anreiz kann nur durch eine Abgabe bereitgestellt werden".
"Bestehende Mängel der Abwasserabgabe geben Veranlassung zu ihrer Ertüchtigung, nicht zu ihrer Abschaffung", stellt das Gutachten klar, und nennt die Aufnahme zusätzlicher Schadstoffe, die Ausrichtung der Abgabe an den tatsächlich eingeleiteten Konzentrationen, die Anpassung der Abgabesätze an die Inflation und die Reduzierung von Ausnahme- und Verrechnungsmöglichkeiten als Stellschrauben für eine größere Wirksamkeit. Bei den bisher nicht in allen Bundesländern erhobenen Wasserentnahmeentgelten sieht das Gutachten Harmonisierungsbedarf, da hier erhebliche, jedenfalls nicht regionalspezifisch zu rechtfertigende, Unterschiede bestehen. Ein weiteres Problem ist aus Sicht der Wissenschaftler, dass sich die Landwirtschaft bisher kaum an den Kosten der Wasserdienstleistungen, insbesondere den Aufbereitungskosten für durch Nitrat und Pestizide verunreinigtes Wasser, beteiligt. Ist doch gerade sie es, die mitunter zu erhöhtem Aufwand führt. In der Diskussion wurde allerdings auf Wertungswidersprüche zwischen der Subventionierung der Landwirtschaft auf der einen Seite und der Forderung nach deren Kostenbeteiligung auf der anderen Seite hingewiesen.
Bei der Wasserkraftnutzung und der Binnenschifffahrt, die ebenfalls gravierende Auswirkungen auf den Zustand der Gewässer haben, sieht das Gutachten allerdings Abgabenlösungen als weniger zielführend an, da diese kaum Vorteile gegenüber dem Ordnungsrecht haben, die Steuerungswirkung begrenzt und Zielkonflikte mit anderen Umweltschutzzielen programmiert wären.
Die Diskussion zu den Inhalten der Studie fand auf einem hohen fachlichen Niveau statt und machte auf den schon in der Studie hingewiesenen weiteren Prüfbedarf für einige Themen aufmerksam. Hierzu gehören insbesondere die Prüfung einer Abgabenlösung für Indirekteinleiter und Wassernutzungen der Landwirtschaft, die Ermittlung von Vor- und Nachteilen einer Messlösung gegenüber der bisher angewandten Bescheidlösung bei der Erhebung der Abwasserabgabe sowie mögliche Harmonisierungen der Wasserentnahmeentgelte.
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Die Elbe bei Breitenhagen/Saalemündung. Bei den bisher nicht in allen Bundesländern erhobenen Wasserentnahmeentgelten sieht das Gutachten Harmonisierungsbedarf, da hier erhebliche, jedenfalls nicht regionalspezifisch zu rechtfertigende, Unterschiede bestehen. Die Elbe ist ein Beispiel dafür: Brandenburg erhebt ein Wasserentnahmeentgelt, Sachsen-Anhalt dagegen nicht. |
Danach bestand zumindest in einem Punkt Einigkeit: Die Studie legt ein gutes Fundament für eine weitere sachbezogene Debatte über die Chancen und Grenzen von Wassernutzungsabgaben.
Die wesentlichen Aussagen des Gutachtens sind: Die bestehenden Wassernutzungsabgaben in Deutschland haben sich grundsätzlich bewährt. Sie sollten erhalten und in ihrer Lenkungswirkung gestärkt werden. Insbesondere die bisherige Abwasserabgabe habe den Vollzug gestärkt und seit ihrer Einführung 1981 erheblich mit zu den Erfolgen der Wasserwirtschaft im Hinblick auf die Verbesserung der Gewässergüte beigetragen. Es gehe jetzt jedoch darum, unter Beibehaltung der Vorteile der existierenden Abgaben das Verursacherprinzip ernster zu nehmen und die Inanspruchnahme der Umwelt zu monetarisieren und gleichzeitig Anreize zur Reduzierung von Umweltkosten zu setzen. Auch andere relevante Wassernutzer sollten wie Abwassereinleiter und Wasserentnehmer einen angemessenen Beitrag zur Deckung der Kosten in der Wasserwirtschaft leisten.
Wasserentnahmeentgelte im Landesrecht und Abwasserabgabe im Bundesrecht werden als wichtige Lenkungs- und Finanzierungsmittel angesehen, um die Bewirtschaftungsziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie, d.h. den guten Zustand der Gewässer, zu erreichen. "Das Bekenntnis zu marktwirtschaftlichem Umweltschutz und zu effizienter Zielerfüllung in der Wasserwirtschaft bedeutet zugleich ein Bekenntnis zu einer spürbaren Zahllast auf die Restinanspruchnahme einer Wasserressource", erklärte Professor Erik Gawel, der das Forschungsprojekt geleitet hat. "Dieser Anreiz kann nur durch eine Abgabe bereitgestellt werden".
"Bestehende Mängel der Abwasserabgabe geben Veranlassung zu ihrer Ertüchtigung, nicht zu ihrer Abschaffung", stellt das Gutachten klar, und nennt die Aufnahme zusätzlicher Schadstoffe, die Ausrichtung der Abgabe an den tatsächlich eingeleiteten Konzentrationen, die Anpassung der Abgabesätze an die Inflation und die Reduzierung von Ausnahme- und Verrechnungsmöglichkeiten als Stellschrauben für eine größere Wirksamkeit. Bei den bisher nicht in allen Bundesländern erhobenen Wasserentnahmeentgelten sieht das Gutachten Harmonisierungsbedarf, da hier erhebliche, jedenfalls nicht regionalspezifisch zu rechtfertigende, Unterschiede bestehen. Ein weiteres Problem ist aus Sicht der Wissenschaftler, dass sich die Landwirtschaft bisher kaum an den Kosten der Wasserdienstleistungen, insbesondere den Aufbereitungskosten für durch Nitrat und Pestizide verunreinigtes Wasser, beteiligt. Ist doch gerade sie es, die mitunter zu erhöhtem Aufwand führt. In der Diskussion wurde allerdings auf Wertungswidersprüche zwischen der Subventionierung der Landwirtschaft auf der einen Seite und der Forderung nach deren Kostenbeteiligung auf der anderen Seite hingewiesen.
Bei der Wasserkraftnutzung und der Binnenschifffahrt, die ebenfalls gravierende Auswirkungen auf den Zustand der Gewässer haben, sieht das Gutachten allerdings Abgabenlösungen als weniger zielführend an, da diese kaum Vorteile gegenüber dem Ordnungsrecht haben, die Steuerungswirkung begrenzt und Zielkonflikte mit anderen Umweltschutzzielen programmiert wären.
Die Diskussion zu den Inhalten der Studie fand auf einem hohen fachlichen Niveau statt und machte auf den schon in der Studie hingewiesenen weiteren Prüfbedarf für einige Themen aufmerksam. Hierzu gehören insbesondere die Prüfung einer Abgabenlösung für Indirekteinleiter und Wassernutzungen der Landwirtschaft, die Ermittlung von Vor- und Nachteilen einer Messlösung gegenüber der bisher angewandten Bescheidlösung bei der Erhebung der Abwasserabgabe sowie mögliche Harmonisierungen der Wasserentnahmeentgelte.
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