Umwelt | Klima, 29.05.2026
Gesetzentwurf konterkariert Klimaziele
Bodensee-Stiftung fordert Erhalt der EEG-Privilegierung für Moor-Photovoltaik
Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sieht Streichung von Sonderregelungen für Moor-PV vor – Bodensee-Stiftung reagiert mit Stellungnahme auf Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Die Bodensee-Stiftung hat zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eine Stellungnahme an die ordentlichen Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages versandt. Die Stiftung spricht sich darin gegen die geplante Streichung der EEG-Sonderregelungen für Moor-Photovoltaikanlagen (Moor-PV) aus und empfiehlt den Abgeordneten eine Ablehnung der Änderungen.Wirtschaftliche Anreize für Wiedervernässung unverzichtbar
Der BMWE-Referentenentwurf sieht vor, das gesonderte Ausschreibungskontingent sowie den erhöhten Höchstwert für Gebote (Technologiebonus) für sogenannte besondere Solaranlagen – einschließlich Moor-PV – zu streichen. Die Bodensee-Stiftung hält dies für einen schwerwiegenden Fehler. Moor-PV befindet sich überwiegend noch in der Erprobungsphase und verursacht deutlich höhere Kosten als konventionelle Freiflächenanlagen. Die bestehenden EEG-Privilegierungen sind daher ein gezielter Anreiz, damit Privateigentümer entwässerte Moorböden wiedervernässen und wirtschaftlich nutzen.
"Ohne diese Förderkulisse fehlt eine tragfähige Nutzungsperspektive und damit ein zentraler Hebel für die freiwillige Wiedervernässung, die erklärtes Ziel der Bundesregierung ist", betont Volker Kromrey, Geschäftsführer der Bodensee-Stiftung. Die Palu-Förderrichtlinie (veröffentlicht am 17. April 2026) kann diesen Wegfall nicht kompensieren.
Streichung konterkariert Klima- und Wiedervernässungsziele
Die Wiedervernässung von Mooren ist wissenschaftlicher Konsens und rechtlich verankert – in der Moorschutzstrategie der Bundesregierung (2022), dem Klimaschutzprogramm 2026 sowie der EU-Wiederherstellungsverordnung. Die geplante EEG-Änderung läuft diesen Zielen direkt zuwider, betont die Bodensee-Stiftung. Die Umweltschutzorganisation sieht durch die geplante EEG-Änderung zwei konkrete negative Effekte: Moor-PV-Anlagen werden mangels Wirtschaftlichkeit nicht mehr realisiert. Und: Eigentümer könnten verstärkt auf PV-Nutzung auf trockengelegten Moorböden ohne vorherige Wiedervernässung ausweichen. Bereits jetzt zeigt sich ein Trend zur PV-Nutzung auf trockengelegten Moorböden: Die betroffene Fläche stieg von rund 600 ha (2023) auf 874 ha (2025).
Zusätzlich gefährdet die Streichung die Entwicklung kooperativer Modelle wie Eigentümergemeinschaften oder Genossenschaften, die eine gemeinschaftliche Wiedervernässung ermöglichen könnten - noch bevor diese sich überhaupt etablieren konnten.
Forderung: Privilegierung erhalten und koordinieren
Die Bodensee-Stiftung fordert, die Streichung der EEG-Privilegierung für Moor-PV aus dem Entwurf zu nehmen. Stattdessen sollte die bestehende Förderstruktur erhalten und mit der Palu-Richtlinie koordiniert werden, um die gesetzlich verankerten Klima- und Wiederherstellungsziele kohärent zu verfolgen.
Seit 2024 ist die Bodensee-Stiftung Umsetzungspartner für Moorwiedervernässung des Landes Baden-Württemberg in Kooperation mit dem Umweltministerium und dem Regierungspräsidium Freiburg. Kontakt: Bodensee-Stiftung, Anja Wischer | anja.wischer@bodensee-stiftung.org | www.bodensee-stiftung.org
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