Anzeige, Wirtschaft | Lieferkette & Produktion, 11.05.2026
Sind Sie schon PPWR-compliant?
So setzen Sie die neue EU-Verpackungsverordnung mit Beratung & Software rechtssicher um
Die PPWR ändert das bisherige europäische Verpackungsrecht grundlegend. Denn mit dem 12.08.2026 werden die bisher stark national geprägten Richtlinien künftig für alle Mitgliedsstaaten vereinheitlicht und durch konkrete Regelungen spezifiziert. Die Nachhaltigkeitsexperten von tec4U-Solutions bieten Beratung, Schulungen und Softwarelösungen an, um die neuen PPWR-Vorgaben schnell, rechtssicher und dabei wirtschaftlich umzusetzen.
Mit der EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, kurz (PPWR*) erfolgt ab August 2026 der Übergang von einer umzusetzenden Richtlinie zu unmittelbar geltendem EU-Recht. Damit werden technische Anforderungen an Verpackungen erstmals EU-weit verbindlich und harmonisiert festgelegt. Für Unternehmen bedeutet dies tiefgreifende Änderungen entlang des gesamten Produktlebenszyklus. Die bisherige Verpackungsrichtlinie (94/62/EG) definierte Zielvorgaben, ließ jedoch erhebliche Spielräume bei nationaler Umsetzung. Die neue Verpackungsverordnung enthält nun detaillierte Vorgaben, unter anderem zu:- Verpackungsdesign
- Kennzeichnung
- Recyclingfähigkeit
- Konformitätsbewertung
Dadurch werden nationale Sonderregelungen weitgehend verdrängt.
Was wird konkret mit der PPWR neu geregelt?
Die PPWR definiert neue Anforderungen zur Kennzeichnung von Verpackungen, Beschränkungen bestimmter Verpackungsformate, sowie neue Regeln zu Wiederverwendung und Wiederbefüllung. Die Ziele beinhalten die Reduzierung des Verpackungsverbrauchs, die Verbesserung der Recyclingfähigkeit, sowie die Stärkung der Kreislaufwirtschaft und die Harmonisierung des Binnenmarkts.
Zentraler technischer Aspekt ist die verpflichtende Recyclingfähigkeit aller Verpackungen. Verpackungen, die diese Kriterien nicht erfüllen, dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Für Kunststoffverpackungen führt die Verordnung verbindliche Mindestanteile an Post-Consumer-Rezyklat (PCR) ein. Diese Quoten steigen stufenweise bis 2040. Die Verordnung begrenzt künftig den zulässigen Leerraumanteil, insbesondere bei Versand- und Umverpackungen. Somit werden zukünftig überdimensionierte Verpackungen als regulatorisch nicht konform gelten.
Ebenfalls neu ist die Pflicht zur EU-Konformitätserklärung für Verpackungen. Erzeuger müssen eine technische Dokumentation vorhalten, die u. a. folgende Angaben umfasst:
- Materialdatenblätter
- Recyclingfähigkeitsbewertung
- Nachweise zu Rezyklatanteilen
- System- und Funktionsbeschreibungen
Die Verpackung wird damit regulatorisch stärker einem produktrechtlichen Regime (vergleichbar einer CE-Kennzeichnung) unterworfen. Für die Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland bedeutet dies eine Ergänzung des deutschen Verpackungsgesetzes durch ein Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz. Dieses regelt unter anderem die Herstellerregistrierung und die Sanktionen bei Nichtkonformitäten. Für Unternehmen bedeutet dies eine Verlagerung von Pflichten in Richtung Produktentwicklung, Qualitätssicherung und Regulatory Affairs. Unternehmen, die Verpackungen entwickeln oder in Verkehr bringen, müssen frühzeitig ihre technischen Spezifikationen, Lieferketten und Nachweissysteme anpassen, um PPWR-compliant zu sein.
Wie gelange ich nun zur PPWR-Compliance?
tec4U-Solutions bietet zum einen Umsetzungsberatung zur PPWR an, unter anderem in Bezug auf die Rolle der einzelnen Wirtschaftsakteure sowie die daraus resultierenden Pflichten, Ziele und Vorgaben. Dazu gehören die Prozessintegration, Status- und Betroffenheitsanalysen und die operative Umsetzungsbegleitung von Entwicklung, Qualität, Einkauf und Regulatory Affairs. Mittels eines PPWR-Moduls in der etablierten Material Compliance Software DataCross kann die Einhaltung des summierten Grenzwerts für Schwermetalle bei den Lieferanten abgefragt werden, um die Produkt Compliance sicherzustellen. Zusätzlich wird ab August 2026 auch die neue Anforderung hinsichtlich PFAS in Lebensmittelverpackungen berücksichtigt. Im Rahmen eines kostenfreien Webinars informieren die Legal Experten von tec4U-Solutions was jetzt und zukünftig auf die Unternehmen zukommt. Inhalte des Webinars sind:
- Überblick über Rollen der betroffenen Wirtschaftsakteure
- Welche Pflichten kommen auf die Marktakteure zu?
- Was legt die PPWR hinsichtlich Recyclingzielen, Mindestrezyklatanteilen und Formatvorgaben fest?
- Aktueller Stand und ROADMAP zu den zukünftigen Änderungen (delegierte Rechtsakte)
Infos und Anmeldung unter:
www.tec4u-solutions.com/termin/free-webinar-europaeische-verpackungsverordnung-ppwr-was-jetzt-und-zukuenftig-auf-unternehmen-zukommt/
www.tec4u-solutions.com/termin/free-webinar-europaeische-verpackungsverordnung-ppwr-was-jetzt-und-zukuenftig-auf-unternehmen-zukommt/
*VERORDNUNG (EU) 2025/40 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG
Kontakt: tec4U-Solutions, Stefanie Huber | s.huber@tec4U-solutions.com | www.tec4U-solutions.com
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