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Naturschutzverbände: Versprechen zum Schutz der Biodiversität einlösen

NABU, BUND, LNV und proBiene übergeben Evaluierungsbericht zum Biodiversitätsstärkungsgesetz an den baden-württembergischen Landtag

Rund einen Monat vor der Landtagswahl am 8. März haben die Naturschutzverbände NABU, BUND, LNV und proBiene die Ergebnisse einer umfassenden externen Evaluierung zum Umsetzungsstand des Biodiversitätsstärkungsgesetzes (BiodivStG) an den Landtag von Baden-Württemberg übergeben. Die Fraktionsvorsitzenden von Grünen und CDU, Andreas Schwarz MdL und Manuel Hagel MdL, nahmen den Bericht stellvertretend entgegen.

© selenee51, pixabay.comFünf Jahre nach Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag untersucht der Bericht zwölf zentrale Handlungsfelder des BiodivStG. Dabei bewertet er sowohl die Zielerreichung als auch die Steuerung der Umsetzung. Der Bericht macht deutlich: Auch nach der Landtagswahl besteht erheblicher Handlungsbedarf. Besonders kritisch ist der Umsetzungsstand bei landwirtschaftlichen Zielen des Gesetzes, wie der Halbierung des Pestizideinsatzes und dem Ausbau der Refugialflächen, aber auch bei der konsequenten Durchsetzung des Schottergartenverbots. Positiv bewertet wurden hingegen die ökologische Pflege landeseigener Grünflächen sowie Fortschritte beim landesweiten Biotopverbund.

Klare Bekenntnisse pro Biodiversitätsstärkungsgesetz im Wahlkampf
Ermutigend ist für die Verbände, dass sich im Wahl-Check von NABU und BUND zur Landtagswahl vier von fünf angefragten Parteien – Grüne, CDU, SPD und Linke – klar zum BiodivStG bekannt haben. Nur die FDP verweigert eine entsprechende Zusage; in ihrem Wahlprogramm spricht sie sogar davon, das Biodiversitätsstärkungsgesetz wieder abschaffen zu wollen.

Der NABU-Landesvorsitzende Johannes Enssle betont: „Das Biodiversitätsstärkungsgesetz ist ein Meilenstein der baden-württembergischen Umwelt- und Naturschutzpolitik und eine wichtige Grundlage für den Schutz unserer Natur. Für eine Trendwende beim Artenschutz ist entscheidend, dass die nächste Landesregierung die Umsetzung der Ziele noch konsequenter begleitet, damit Fortschritte in der Fläche ankommen."

„Unsere Zwischenbilanz zeigt, dass vor allem im Bereich der Landwirtschaft noch dicke Bretter zu bohren sind. In anderen Bereichen bewegt sich zwar einiges in die richtige Richtung. Aber selbst der wichtige Ausbau des Biotopverbundes braucht noch neue Wege, um wirksam zu werden", führt die BUND-Landesvorsitzende Sylvia Pilarsky-Grosch aus. „Obwohl das Land sein Zwischenziel von zehn Prozent der Offenlandfläche bis 2023 formal erreicht hat, sind real kaum neue Flächen hinzugekommen. Der Landtag muss also auch nach der Wahl ausreichend Mittel für die große Aufgabe zur Verfügung stellen, Lebensräume wieder zu vernetzen und Natur wiederherzustellen. Wir erwarten, dass der Landtag unsere faktenbasierte Analyse als Hilfestellung annimmt, um rechtzeitig nachzusteuern und pünktlich ans Ziel zu kommen." 

Tobias Miltenberger, Imker und Geschäftsführer von proBiene, ergänzt: „Das Insektensterben macht keine Pause. Die Halbierung der Pestizide und ein Ökolandbau-Anteil von 40 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche sind notwendig, um unsere Lebensgrundlagen zu sichern."

„Auch wenn es in Sachen Schottergärten einzelne Lichtblicke gibt, wo sich Städte und Gemeinden dem Thema eigenständig angenommen haben, ist der Stand eher ernüchternd", so der LNV-Vorsitzende Gerhard Bronner. „Obwohl die rechtliche Verbotslage mittlerweile klar ist, wird fast nichts gegen vorhandene Schotterwüsten unternommen, selbst neue werden vielerorts angelegt." 

Unterm Strich sind sich die Verbandsspitzen einig: „Der Landtag steht in der Pflicht, die Versprechen aus dem BiodivStG einzulösen. Die Abgeordneten als Hüterinnen und Hüter des Gesetzes müssen sich dafür stark machen und langfristig die notwendigen Mittel bereitstellen, damit die Ziele erreicht werden können." Damit entsprechen die Volksvertreterinnen und -vertreter auch dem klaren Wunsch der Menschen im Land: Zuletzt hatten sich 84 Prozent der Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger für die Wiederherstellung der Natur ausgesprochen.

Hintergrund: 
Das Biodiversitätsstärkungsgesetz geht auf das Volksbegehren Artenschutz „Rettet die Bienen" zurück und ist am 31. Juli 2020 in Kraft getreten. Es hat den Konflikt zwischen Landwirtschaft, Politik und Naturschutz in einen strukturierten Dialog überführt. 

Kontakt: NABU Baden-Württemberg, Claudia Wild | Claudia.Wild@NABU-BW.de | www.NABU-BW.de



     
        
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