Technik | Mobilität & Transport, 11.12.2025
„Beim Ausbau der Verkehrsinfrastruktur bleibt der Naturschutz auf der Strecke“
DUH kritisiert die Einigutn für das sogenannte Infrastruktur-Zukunftsgesetz
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die vom Koalitionsausschuss getroffene Einigung für das sogenannte Infrastruktur-Zukunftsgesetz, mit dem wichtige naturschutzpolitische Standards aufgeweicht werden und die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung eingeschränkt wird. Für unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft sollen Ausgleich, Ersatz und Ersatzgeldzahlung für Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse gleichrangig zur Verfügung stehen.
Sascha Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer:„Die faktische Abschaffung der bisher geltenden Realkompensation, mit der bei unvermeidbaren Eingriffen durch Infrastrukturvorhaben neue Naturflächen vor Ort geschaffen werden müssen, ist ein schwerer Rückschlag für den Naturschutz. Einmal zerstörte Natur ist unwiederbringlich verloren, rein finanzielle Kompensation ändert daran gar nichts. Es ist fraglich, ob das für kommendes Jahr angekündigte Naturflächengesetz hier einen Ausgleich schaffen kann. Deswegen müssen Bund und Länder jetzt zügig die EU-Wiederherstellungsverordnung umsetzen und große, zusammenhängende Ökosysteme schaffen, in denen Natur sich wieder erholen kann. Auch die Umweltverträglichkeitsprüfung darf nicht weiter eingeschränkt werden. Gerade bei großen Infrastrukturvorhaben sind eine Berücksichtigung von Umwelt- und Klimaschutzbelangen sowie eine reguläre Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern für die gesellschaftliche Akzeptanz essentiell."
Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer:
„Seit Jahren wird durch neue Gesetze versucht, klimaschädliche Autobahn- und andere Straßen-Neubauten mit der Brechstange und gegen europäisches wie internationales Recht durchzusetzen. Tatsächliche Beschleunigungen klimaverträglicher Planungen sind kurzfristig allein dadurch möglich, indem der behördliche Vollzug modernisiert wird, nicht durch die Beseitigung von Beteiligungsrechten."
Außerdem plant der Koalitionsausschuss, das Umweltverbandsklagerecht einzuschränken. Dazu Jürgen Resch:
„Wenn im Gesetz dasjenige steht, worauf die Koalition sich jetzt geeinigt hat, verstößt dies eklatant gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Denn dieser hat bereits 2015 entschieden, dass der damals im deutschen Recht enthaltene Ausschluss von Einwendungen, die nicht im Verwaltungsverfahren vorgebracht worden sind, rechtswidrig ist. Daraufhin wurden diese Vorschriften im deutschen Recht gestrichen. Wenn man sie jetzt wieder einführen will, verstößt man ganz bewusst gegen diese Entscheidung des EuGH."
Kontakt: Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH), Sascha Müller-Kraenner | mueller-kraenner@duh.de | www.duh.de
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