Umwelt | Ressourcen, 09.05.2024
Für einen nachhaltigen Umgang mit Batterien
Gesetzentwurf zur Anpassung an die neue EU-Batterieverordnung veröffentlicht
Das Bundesumweltministerium hat einen Entwurf für ein Gesetz zur
Anpassung an die neue EU-Batterieverordnung (EU-BattVO) vorgelegt. Die
Verordnung sieht einen EU-weit nachhaltigen Umgang mit Batterien entlang
der gesamten Wertschöpfungskette vor. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf
dient in erster Linie der Festlegung von Zuständigkeiten und
Befugnissen für die neuen Aufgaben aus der EU-BattVO.
Außerdem sollen
Verbraucher*innen künftig die Möglichkeit haben, zusätzlich zu
sämtlichen Geräte-Altbatterien auch die ausgedienten Batterien von z.B.
E-Bikes oder E-Scootern am kommunalen Wertstoffhof zurückzugeben. Des
Weiteren sollen bisher gut funktionierende Strukturen, beispielsweise im
Bereich der Geräte-Altbatterieentsorgung ausgeweitet werden. Damit
stärken wir die Kreislaufwirtschaft und schaffen zugleich mehr
Transparenz und erweiterte Entsorgungsmöglichkeiten für
Verbraucher*innen.Die EU-BattVO ist am 17. August 2023 in Kraft getreten. Ziel der neuen
Verordnung ist die Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens in Europa
für einen nachhaltigen Umgang mit Batterien während des gesamten
Lebenszyklus. Hierfür werden Regelungen zur Beschränkung von
gesundheits- und umweltgefährdenden Stoffen, wie z.B. Schwermetallen,
das Design, die Kennzeichnung, die Konformität und die
Sorgfaltspflichten für Batterien sowie zur Sammlung und Behandlung von
Altbatterien festgelegt.
Die EU-BattVO ersetzt die bisherige EU-Batterie-Richtlinie (2006/66/EG) und ist seit dem 18. Februar 2024 unmittelbar geltendes Recht in Deutschland. Für einige Vorschriften enthält die Verordnung jedoch gesonderte Inkrafttretens- oder Übergangsregelungen sowie Umsetzungsspielräume. Daraus ergibt sich ein nationaler Anpassungsbedarf, der nun mit dem vorgelegten Gesetzentwurf geregelt werden soll.
Kernstück des Entwurfs ist das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG), das das bisherige Batteriegesetz (BattG) zum 18. August 2025 ablösen soll. Das BattDG knüpft dabei an den bisherigen Strukturen des BattG im Bereich der Entsorgung von Altbatterien an und entwickelt diese weiter. Hierdurch sollen Strukturen, die sich bisher bereits bewährt haben, erhalten bleiben. Die erfolgreiche Praxis bei Geräte-Altbatterien, dass die Pflichten der Hersteller durch kollektive Systeme erfüllt werden, soll auch auf Altbatterien aus sogenannten leichten Verkehrsmitteln, wie E-Bikes, E-Scootern o.ä. sowie auf Starter-, Industrie- und Elektrofahrzeugaltbatterien ausgeweitet werden. Gerade die lithiumhaltigen Batterien sind mit Brandgefahren verbunden. Daher ist eine sachgemäße Entsorgung hier besonders wichtig. Insofern ist die Ausweitung der bewährten Strukturen auf die weiteren Batteriearten auch zentral für den Brandschutz.
Der Gesetzesentwurf erweitert zudem die Rückgabemöglichkeiten für Verbraucherinnen und Verbraucher. Zukünftig sollen Verbraucher*innen die Möglichkeit haben, zusätzlich zu sämtlichen Geräte-Altbatterien auch die ausgedienten Batterien von z.B. E-Bikes und E-Scootern am kommunalen Wertstoffhof zurückgeben zu können. Dadurch wird den etablierten nationalen Entsorgungsstrukturen Rechnung getragen, den Verbraucher*innen wird die Rückgabe dieser Altbatterien erleichtert und die Anzahl der Sammelstellen wird somit erweitert. Das wird dazu beitragen, die Sammelmengen zu steigern und so die Ziele der BattVO zu erreichen. Hierzu wird auch das derzeitige nationale Sammelziel für Geräte-Altbatterien von 50 Prozent beibehalten. Ab 2027 gilt dann EU-weit ein Sammelziel von 63 Prozent.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem Festlegungen von Zuständigkeiten und Befugnissen für die in der EU-Verordnung enthaltenen Regelungen zu "Bewirtschaftung von Altbatterien", "Konformität von Batterien", "Sorgfaltspflichten in der Lieferkette" und "Verfahren zur Änderung von Beschränkungen für Stoffe" vor. Im Bereich der Abfallbewirtschaftung wird an die bisherigen Vorgaben des BattG angeknüpft, im Bereich der Konformität sollen die Länder eine zuständige Behörde einrichten, für die Sorgfaltspflichten soll die Deutsche Kontrollstelle EU-Sorgfaltspflichten in Rohstofflieferketten (DEKSOR) die Aufgaben der Überwachung übernehmen.
Das Gesetz soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. An der nun gestarteten Anhörung können sich Unternehmen, Verbände und zivilgesellschaftliche Organisationen noch bis zum 28. Mai 2024 beteiligen.
Weitere Informationen
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542
Die EU-BattVO ersetzt die bisherige EU-Batterie-Richtlinie (2006/66/EG) und ist seit dem 18. Februar 2024 unmittelbar geltendes Recht in Deutschland. Für einige Vorschriften enthält die Verordnung jedoch gesonderte Inkrafttretens- oder Übergangsregelungen sowie Umsetzungsspielräume. Daraus ergibt sich ein nationaler Anpassungsbedarf, der nun mit dem vorgelegten Gesetzentwurf geregelt werden soll.
Kernstück des Entwurfs ist das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG), das das bisherige Batteriegesetz (BattG) zum 18. August 2025 ablösen soll. Das BattDG knüpft dabei an den bisherigen Strukturen des BattG im Bereich der Entsorgung von Altbatterien an und entwickelt diese weiter. Hierdurch sollen Strukturen, die sich bisher bereits bewährt haben, erhalten bleiben. Die erfolgreiche Praxis bei Geräte-Altbatterien, dass die Pflichten der Hersteller durch kollektive Systeme erfüllt werden, soll auch auf Altbatterien aus sogenannten leichten Verkehrsmitteln, wie E-Bikes, E-Scootern o.ä. sowie auf Starter-, Industrie- und Elektrofahrzeugaltbatterien ausgeweitet werden. Gerade die lithiumhaltigen Batterien sind mit Brandgefahren verbunden. Daher ist eine sachgemäße Entsorgung hier besonders wichtig. Insofern ist die Ausweitung der bewährten Strukturen auf die weiteren Batteriearten auch zentral für den Brandschutz.
Der Gesetzesentwurf erweitert zudem die Rückgabemöglichkeiten für Verbraucherinnen und Verbraucher. Zukünftig sollen Verbraucher*innen die Möglichkeit haben, zusätzlich zu sämtlichen Geräte-Altbatterien auch die ausgedienten Batterien von z.B. E-Bikes und E-Scootern am kommunalen Wertstoffhof zurückgeben zu können. Dadurch wird den etablierten nationalen Entsorgungsstrukturen Rechnung getragen, den Verbraucher*innen wird die Rückgabe dieser Altbatterien erleichtert und die Anzahl der Sammelstellen wird somit erweitert. Das wird dazu beitragen, die Sammelmengen zu steigern und so die Ziele der BattVO zu erreichen. Hierzu wird auch das derzeitige nationale Sammelziel für Geräte-Altbatterien von 50 Prozent beibehalten. Ab 2027 gilt dann EU-weit ein Sammelziel von 63 Prozent.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem Festlegungen von Zuständigkeiten und Befugnissen für die in der EU-Verordnung enthaltenen Regelungen zu "Bewirtschaftung von Altbatterien", "Konformität von Batterien", "Sorgfaltspflichten in der Lieferkette" und "Verfahren zur Änderung von Beschränkungen für Stoffe" vor. Im Bereich der Abfallbewirtschaftung wird an die bisherigen Vorgaben des BattG angeknüpft, im Bereich der Konformität sollen die Länder eine zuständige Behörde einrichten, für die Sorgfaltspflichten soll die Deutsche Kontrollstelle EU-Sorgfaltspflichten in Rohstofflieferketten (DEKSOR) die Aufgaben der Überwachung übernehmen.
Das Gesetz soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. An der nun gestarteten Anhörung können sich Unternehmen, Verbände und zivilgesellschaftliche Organisationen noch bis zum 28. Mai 2024 beteiligen.
Weitere Informationen
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542
Kontakt: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Ulrich Schulte | presse@bmuv.de | www.bmuv.de
Frau Reiche – es reicht!
forum 03/2026
- Resilienz
- Klimafinanzierung
- Wald
- Startups
Kaufen...
Abonnieren...
22
JUL
2026
JUL
2026
3-30-300: Mehr Grün in die Stadt
Im Rahmen der Serie "München 'grüner' machen"
80336 München und online
Im Rahmen der Serie "München 'grüner' machen"
80336 München und online
28
SEP
2026
SEP
2026
Zertifikatskurs „Sustainability Management“
Wir verbinden Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit!
95447 Bayreuth
Wir verbinden Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit!
95447 Bayreuth
24
NOV
2026
NOV
2026
Forum Solar Plus - Frühbucherpreis bis 27. Juli
Die erneuerbare Energiewelt im Fokus - Ticketrabatt für forum-Leser*innen!
10178 Berlin
Die erneuerbare Energiewelt im Fokus - Ticketrabatt für forum-Leser*innen!
10178 Berlin
Anzeige
Der Mittelstand im ESG-Dschungel. Sie müssen nicht alles machen. Sie müssen nur wissen, was.
Sie erhalten einen klaren Fahrplan: was jetzt zu tun ist, was Sie auf dem Schirm behalten sollten und was Sie getrost ignorieren können.
Sport & Freizeit, Reisen
Hinaus in die Wildnis!Christoph Quarchs Blick auf die junge Kulturgeschichte von Naturschutz und Naturtourismus
Jetzt auf forum:
ETS I Reform: CO2-Preis braucht flankierende Maßnahmen
Erfolgreicher Kinostart von "The Odyssee" in USA
Effizientes Bauen mit Holz im urbanen Raum
Rechtsgutachten zum neuen Heizungsgesetz
BIOFACH-Gründer Hagen Sunder feiert 85. Geburtstag
Happy Birthday – Pioniere als Inspiration für die nachfolgenden Generationen
Easee - Intelligentes Laden und Nachhaltigkeit für deutsche Fuhrparks





















