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Wirtschaft | Recht & Normen, 25.05.2022

Das Lieferkettengesetz kommt – was Unternehmen wissen müssen

Ab 2023 gilt für große Unternehmen in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG).

Ab 2023 gilt für große Unternehmen in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG). Damit regelt die Bundesregierung erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in Lieferketten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Sie als Unternehmer:in mit allen relevanten Informationen zum Gesetzesstart

© BMAS© BMAS
Ziel des LkSG ist es, die weltweite Durchsetzung von Menschenrechten und Umweltschutz zu stärken und Unternehmen mehr Rechts- und Handlungssicherheit zu geben. Denn ob es um Kinderarbeit, ausbeuterische Arbeitszeiten oder Chemikalien geht, die in Abwässer und Flüsse gelangen: Menschenrechtsverletzungen entlang der Lieferkette sind ein massives Risiko für deutsche Unternehmen. 
Deshalb hat die Politik reagiert: Ab 2023 müssen Unternehmen mit Hauptsitz oder Zweigniederlassung in Deutschland und mindestens 3.000 Arbeitnehmer:innen im Inland menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten umsetzen. Ab 2024 gilt das Gesetz auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmer:innen. 

Was Sie nun tun müssen 
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Konkret müssen betroffene Unternehmen ein Management einführen, das menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in den eigenen Lieferketten analysiert und Präventions- sowie Abhilfemaßnahmen für den Schadensfall ableitet. Zugleich sind sie aufgefordert, ein Beschwerdeverfahren zu entwickeln oder einem bestehenden Standard beizutreten: Betroffene und Personen, die Kenntnis von Menschenrechtsverletzungen oder bestimmten Umweltverstößen haben, müssen die Möglichkeit haben, auf diese Missstände hinzuweisen. Darüber hinaus haben Unternehmen die Pflicht, eine Grundsatzerklärung zu ihrer Menschenrechtsstrategie zu veröffentlichen und jährlich über die Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten zu berichten. Diese Anforderungen gründen auf den Kernelementen der Sorgfaltspflicht im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP), der bereits seit 2016 gilt.


Wie das BMAS Sie bei der Umsetzung unterstützt
Auf dem zentralen Informationsportal wirtschaft-menschenrechte.de gibt die Bundesregierung einen Überblick über relevante Unterstützungsangebote. Mit dem „Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte" hat sie zudem eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet, die Unternehmen mit Erstberatung und Schulungen unterstützt. Das Angebot ist kostenfrei und gilt für Unternehmen jeder Größe. 

Alle wichtigen Infos rund um das neue Lieferkettengesetz finden Sie hier: wirtschaft-menschenrechte.de/lieferkettengesetz 

     
        
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