Das Lieferkettengesetz kommt – was Unternehmen wissen müssen
Ab 2023 gilt für große Unternehmen in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG).
Ab 2023 gilt für große Unternehmen in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG). Damit regelt die Bundesregierung erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in Lieferketten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Sie als Unternehmer:in mit allen relevanten Informationen zum Gesetzesstart.

Deshalb hat die Politik reagiert: Ab 2023 müssen Unternehmen mit Hauptsitz oder Zweigniederlassung in Deutschland und mindestens 3.000 Arbeitnehmer:innen im Inland menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten umsetzen. Ab 2024 gilt das Gesetz auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmer:innen.
Was Sie nun tun müssen

Wie das BMAS Sie bei der Umsetzung unterstützt
Auf dem zentralen Informationsportal wirtschaft-menschenrechte.de gibt die Bundesregierung einen Überblick über relevante Unterstützungsangebote. Mit dem „Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte" hat sie zudem eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet, die Unternehmen mit Erstberatung und Schulungen unterstützt. Das Angebot ist kostenfrei und gilt für Unternehmen jeder Größe.


Alle wichtigen Infos rund um das neue Lieferkettengesetz finden Sie hier: wirtschaft-menschenrechte.de/lieferkettengesetz
Wirtschaft | Recht & Normen, 25.05.2022

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