Nachhaltiger Textileinkauf
Bundesregierung verfehlt ihr eigenes Ziel
Gemeinsam mit elf weiteren Nichtregierungsorganisationen kritisiert die Kampagne für Saubere Kleidung, dass die Bundesregierung keine verbindlichen Schritte geht, um die Textilbeschaffung der Bundesverwaltung fair und nachhaltig zu gestalten. Denn im jüngst veröffentlichten „Leitfaden der Bundesregierung für eine nachhaltige Textilbeschaffung in der Bundesverwaltung" fehlt der angekündigte Stufenplan. Die Bundesministerien verfehlten klar ihr eigenes Ziel, bis 2020 die Hälfte der Textilien nach sozialen und ökologischen Kriterien zu beschaffen.

Zu spät und ohne konkrete Umsetzung: Bundesregierung muss nachbessern
Nichtregierungsorganisationen kritisieren, dass die Bundesregierung hiermit bestenfalls eine halbe Lösung präsentiere, da der versprochene Stufenplan zur Umsetzung fehle. „Bis 2020 wollte die Bundesregierung bereits die Hälfte der Textilien fair und nachhaltig beschaffen. Das Ziel ist klar verfehlt. Erst jetzt kommt der Leitfaden. Die Bundesministerien konnten sich nach über fünf Jahren nicht auf einen konkreten Stufenplan einigen, sodass die Maßnahmen nicht strukturiert und nachprüfbar umzusetzen sind", sagt Christian Wimberger, Referent für Unternehmensverantwortung bei der Christlichen Initiative Romero (CIR). Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag geht hervor, dass ein Entwurf für den Stufenplan aktuell überarbeitet und dann in der Bundesregierung abgestimmt werde.
„Der Stufenplan muss schnellstmöglich nachgeliefert werden. Die Bundesregierung muss darüber hinaus auch endlich gesetzliche Regelungen für den Schutz der Menschenrechte und der Umwelt bei der Beschaffung von Textilien und anderen sensiblen Produkten wie Laptops, Nahrungsmitteln und Natursteinen verabschieden!", fordert Wimberger.
Lieferkettengesetz trägt zu einer nachhaltigen öffentlichen Beschaffung bei
„Nur mit einer konsequenten nachhaltigen Beschaffung kann die Bundesregierung ihre Vorbildfunktion gegenüber Unternehmen erfüllen. Der Staat sollte Anreize zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette geben und zugleich zeigen, dass eine nachhaltige Beschaffung möglich ist", sagt Claudia Brück, Vorstandsmitglied des gemeinnützigen Vereins TransFair (Fairtrade Deutschland). Ein wichtiger Schritt sei den Organisationen zufolge, dass ein wirksames Lieferkettengesetz zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards durch Unternehmen verabschiedet werde. Das auf der Tagesordnung der heutigen Sondersitzung der Bundesregierung stehende Gesetz müsse beinhalten, dass Unternehmen, die ihre Sorgfaltspflichten nachweislich verletzt haben, von öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. „Darüber hinaus sollten die Beschaffungsstellen verpflichtet werden, von den Unternehmen konkrete Maßnahmen zur Umsetzung ihrer Verantwortung mit entsprechenden glaubwürdigen Nachweisen zu verlangen", fordert Claudia Brück.
Den zwölf Organisationen zufolge zeigen positive Praxisbeispiele in Kommunen, dass öffentliche Auftraggeber erfolgreich anspruchsvolle Kriterien von Unternehmen unterschiedlicher Branchen fordern können. Damit das enorme Beschaffungsvolumen von Bund, Ländern und Kommunen in Höhe von ca. 500 Milliarden Euro im Sinne der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDGs) genutzt werde, brauche es verbindliche Regelungen und produktspezifische Pilotprojekte auf Landes- und Bundesebene. Die Organisationen, die diese Pressemitteilung mittragen, setzen sich seit Jahren für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung ein und beraten Vergabestellen bei konkreten Projekten.
Eine umfangreiche Auflistung der Praxisbeispiel ist im Kompass Nachhaltigkeit abrufbar.
Lifestyle | Mode & Kosmetik, 05.02.2021

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