Die Wahlfreiheit der europäischen Konsumentinnen und Konsumenten hat Vorrang

Anbauverbände und Naturkostbranche erleichtert über EuGH Gentechnik-Urteil

Mit großer Spannung war das heutige Urteil des EuGH zur rechtlichen Einstufung des neuen CRISPR-Verfahrens erwartet worden.
Der Gerichtshof stellte fest, dass durch Mutagenese gewonnene Organismen genetisch veränderte Organismen (GVO) seien und damit grundsätzlich den in der GVO-Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen unterlägen. Mit „Mutagenese" werden alle Verfahren bezeichnet, die es, anders als die Transgenese, ermöglichen, das Erbgut lebender Arten ohne Einführung einer fremden DNS zu verändern. Dank der Mutagenese-Verfahren konnten Saatgutsorten mit Resistenzen gegen ausgewählte Herbizide entwickelt werden.

DNA © geralt, pixabay.com
In einer ersten Stellungnahme sagt Martin Schulz, Bauer aus dem Wendland und Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL):  „Mit großer Erleichterung nehmen europäische Bäuerinnen und Bauern das heutige EuGH-Urteil, das auch die neuen Gentechnik-Verfahren betrifft, zur Kenntnis. Wir haben uns – egal ob  konventionell oder biologisch wirtschaftend - einen großen Wettbewerbsvorteil und das Vertrauen der BürgerInnen erobert, dadurch, dass wir auf die gentechnikfreie Erzeugung -setzen und uns dafür in unseren Regionen stark machen. Dies wollen wir nicht durch neue Gentechnik-Verfahren aufs Spiel setzen. Dem ist der EuGH in seinem aktuellen Urteil gefolgt und betont, dass die mit dem Einsatz der neuen Gentechnik-Verfahren verbundenen Risiken vergleichbar seien mit denen der alten Gentechnik-Verfahren. Würden die neuen Techniken nicht als Gentechnik reguliert, würde dies dem Vorsorgeprinzip zuwiderlaufen, so der EuGH. […] Schutz für Gesundheit, Umwelt und die gentechnikfreie Lebensmittelerzeugung müssen aber Vorrang haben. […]" www.gentechnikfreie-regionen.de

BNN-Geschäftsführerin Elke Röder: „[…] Es ist im Sinne der europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher und es trägt zum Schutz von Umwelt und nachfolgenden Generationen bei. Trotz der positiven Botschaft gilt es nun zunächst den Urteilstext in Gänze abzuwarten und gründlich zu prüfen. Der Versuch, mit den neuen gentechnischen Methoden wie CRISPR/Cas oder zielgerichteter Mutagenese das Gentechnik-Gesetz zu umgehen, scheint vereitelt worden zu sein. […] Wir bleiben bei unseren Grundsätzen: Das Vorsorgeprinzip hat Priorität. Die Wahlfreiheit der europäischen Konsumentinnen und Konsumenten hat Vorrang!" www.n-bnn.de

Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des Bio-Spitzenverbands Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW): „Jetzt ist es amtlich: Gentechnik ist Gentechnik. Das hat Europas höchstes Gericht heute klar und deutlich bestätigt. Das Gericht bekräftigt damit, was eigentlich schon immer klar war. Dass nämlich auch die tiefen technischen Eingriffe in das Erbgut von Lebewesen mit einer Gentechnik-Schere als Gentechnik eingestuft und reguliert werden müssen. Der EuGH hat in seiner Entscheidung wissenschaftliche Fakten ebenso berücksichtigt wie europarechtliche Grundlagen, und insbesondere das Vorsorgeprinzip. Was aus dem Urteil folgen muss, ist klar: Die Bundesregierung muss gewährleisten, dass die gesetzlich vorgeschriebene Regulierung und Kennzeichnung für die neuen Gentechniken voll-umfänglich umgesetzt werden. […] Die europäischen Richter sorgen dafür, dass Bauern und Verbraucher weiter selbst darüber entscheiden können, was sie anbauen und essen."  www.boelw.de

Verena Föttinger, 2. Stellv. Bundesvorsitzende der ÖDP: „Eine andere Entscheidung des EuGH wäre eine Katastrophe für den Verbraucherschutz, den Schutz unserer Lebensgrundlagen und die biologische Vielfalt gewesen." Konkret bezieht sich das Urteil auf die sogenannte Genscheren- oder Mutagenese-Technologie, mit der das Erbgut von Pflanzen schneller und gezielter verändert werden kann als bisher. Mit Mutagenese werden Verfahren bezeichnet, die es ermöglichen, das Erbgut lebender Arten ohne Einführung fremder Gene zu verändern. Zu den neuen Verfahren zählen beispielsweise Crispr, Talens oder ODM. Ein anderslautendes Urteil hätte vor allem die strenge Europäische Kennzeichnungspflicht ausgehebelt. 

Die ÖDP steht dafür, die natürliche Artenvielfalt zu erhalten. Dazu gehört auch die unabdingbare Reinheit des Saatgutes. Den Einsatz gentechnischer Verfahren in der Nahrungsmittelproduktion lehnt sie ab. Die vollständige, für den Verbraucher verständliche, konsequente Auflistung aller Inhaltsstoffe und der Einsatz von Gentechnik muss gesetzlich garantiert bleiben. Ein anders lautendes Urteil des EuGH hätte diesen Grundsatz beim Thema Gentechnik stark verwässert. www.oedp.de

Technik | Innovation, 25.07.2018

     
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