Wir haben beschlossen - Hugh!

Der Bundestag hat es geschafft.

Foto: tvjoern, pixabay.comDer „Rat der Weisen" hat getagt. Was lange währt wird endlich gut und jetzt ist es durch: Am 9. März hat das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz die 2. und 3. Lesung im Bundestag passiert. Große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern in Deutschland müssen sich künftig an die CSR-Richtlinie (Corporate Social Responsibility) der Europäischen Union halten. Sie sind also dazu verpflichtet, Auskunft über ihre Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange zu geben. Betroffene Unternehmen sollten jetzt sehr schnell handeln denn die Veröffentlichungsfrist wurde von sechs auf auf vier Monate verkürzt und das bedeutet, es gilt die nötigen Daten für die Nachhaltigkeitsreports zu beschaffen, die IT- und Managementsysteme an die neuen Vorgaben anzupassen und vor allem die nötige Manpower dafür abzustellen. 

Was bedeutet dies konkret?
Die gesonderte nichtfinanzielle Erklärung vier Monate nach Bilanzstichtag vorzulegen bzw. im Internet zu veröffentlichen. Wer Berichtsprozesse kennt und die Schwierigkeiten, nichtfinanzielle Kennzahlen zu erfassen und zu konsolidieren, weiß, dass dies eine nicht unerhebliche Steigerung des „Schwierigkeitsgrads" darstellt. Besonders jene Unternehmen, die ihre nichtfinanziellen Informationen noch nicht in den Geschäftsbericht integriert haben oder erst mit dem CSR-Reporting starten, müssen jetzt „in die Pötte kommen", sonst kann es eng werden.

Weitere Informationen zum CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz finden Sie auf der Website zur CSR-Berichtspflicht.


Wirtschaft | CSR & Strategie, 15.03.2017

     
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