CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz

Bankenverband legt gemeinsam mit dem Rat für Nachhaltige Entwicklung eine Orientierungshilfe zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex vor

Der Bundestag hat das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz beschlossen. Demnach müssen künftig große, insbesondere börsennotierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern im Lage- bzw. Konzernlagebericht oder in einem gesonderten nichtfinanziellen Bericht ihre wesentlichen Risiken darstellen, die im Hinblick auf Arbeitnehmer-, Sozial- und Umweltbelange sowie zur Achtung der Menschenrechte und zur Korruptionsbekämpfung bestehen. Der Bankenverband unterstützt diese Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Foto: Pixabay, peter67Andreas Krautscheid, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bankenverbandes, betont: „Die privaten Banken bekennen sich zum Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung. Schon heute haben viele Banken ökologische Belange aufgrund der Entwicklungen im Umwelt- und Klimaschutz in ihr operatives Geschäft integriert und beziehen ausführlich in ihren Nachhaltigkeitsberichten Stellung dazu."

Ein Rahmenwerk für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist der Deutsche Nachhaltigkeitskodex. Um gerade die mittelständischen Banken, die bisher nicht über Nachhaltigkeitsaspekte berichtet haben und künftig der Berichtspflicht unterliegen, zu unterstützen, hat der Bankenverband in Kooperation mit dem Rat für Nachhaltige Entwicklung eine Orientierungshilfe vorgelegt.

Andreas Krautscheid: „Bei den im Gesetz geforderten Mindestvorgaben zur nichtfinanziellen Berichterstattung sind viele Details noch klärungsbedürftig. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex ist hier eine gute Richtschnur, weil praxisbezogen erläutert wird, wie Berichterstattung auch in der Kreditwirtschaft genutzt werden kann."
 
Kontakt:
Julia Topar, Büro Deutscher Nachhaltigkeitskodex | julia.topar@bdb.de | www.nachhaltigkeitskodex.org

Wirtschaft | CSR & Strategie, 14.03.2017

     
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