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Wirtschaft | Lieferkette & Produktion, 09.10.2017

Wie Umweltvorgaben wirtschaftlich umsetzen?

Fachtagung Material Compliance am 28.11.2017 in Saarbrücken

Am 28. November 2017 richtet die tec4U-Solutions GmbH bereits zum vierten Mal eine Fachtagung zur „Material Compliance" aus. Die Veranstaltung thematisiert die aktuelle und zukünftige Vorgabensituation rund um material- und umweltrelevante Regelwerke wie REACH, RoHS & Co., die daraus entstehenden Haftungsrisiken und den Vollzug in Deutschland. Mit Vorträgen von: Caravaning Industrie Verband e.V., Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e. V., Mansystems Deutschland, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Reusch Rechtsanwälte, Swarovski Optik, tec4U-Solutions, Umweltbundesamt und Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten.
 
Die Fachtagung Material Compliance findet am 28.11.2017 in Saarbrücken statt. © fotolia.com/malpDie Fachtagung Material Compliance findet am 28.11.2017 in Saarbrücken statt. © fotolia.com/malp
In den letzten Jahren sind umwelt- und materialrelevante Anforderungen stetig gestiegen. Ob gesetzliche Vorgaben wie die europäische REACH-Verordnung, die RoHS-Richtlinie oder spezifische Kundenvorgaben, die Unternehmen werden heute mit einer Vielzahl von Materialanforderungen konfrontiert. Diese beschränken die Verwendung von Materialien und Substanzen innerhalb der Herstellung und dem Handel von Produkten. Die Anzahl der weltweit durch Gesetze, Normen und Richtlinien sowie Branchenstandards reglementierten Substanzen nimmt weiter zu und stellt die verschiedenen Industriebeteiligten vor vielfältige Aufgaben. Einige Substanzen beziehungsweise Substanzgruppen sind gänzlich verboten oder nur in speziellen Ausnahmefällen erlaubt. Andere müssen bei Überschreiten eines bestimmten Grenzwertes deklariert werden.
 
Die Umsetzung dieser Vorgaben wird maßgeblich durch den Stand der Technik definiert, wie er beispielsweise in der VDE-Norm DIN EN 50581 oder der internationalen Nachfolgenorm IEC63000 formuliert ist. Letztendlich ist es auch dieser Stand der Technik, der beschreibt, ob ein Unternehmen im Schadensfall fahrlässig gehandelt hat, beziehungsweise, ob ein Organisationsverschulden vorliegt. Eine Nichteinhaltung der Vorgaben kann zu hohen haftungsrechtlichen Konsequenzen bis hin zu Vermarktungsverboten führen. Um dies zu umgehen, ist eine genaue Kenntnis der in den Produkten eingesetzten Stoffe beziehungsweise Materialien erforderlich.
 
Der Saarbrücker Dienstleister und Softwareentwickler tec4U-Solutions bietet mit der Fachtagung „Material Compliance" ein regelmäßiges Forum zum Erfahrungsaustausch bezüglich der Sicherstellung und Umsetzung von Material Compliance Vorgaben. Die Tagung informiert über die aktuelle und zukünftige Vorgabensituation, die daraus entstehenden Haftungsrisiken und den Vollzug. Ziel der Veranstaltung ist es, den Austausch der unterschiedlichen Industriebeteiligten wie Hersteller, Lieferanten, Behörden, Verbände etc. untereinander zu fördern und den Unternehmen Tipps und Anregungen für die eigene Umsetzung an die Hand zu geben. Vertreter verschiedener Branchen berichten über ihren Weg der Umsetzung und bieten somit einen Blick über den Tellerrand. Daneben werden praxiserprobte Lösungsansätze für die Prozessintegration, Lieferantenkommunikation und den Compliance-Nachweis vorgestellt.
 
Die nächste Tagung findet am 28. November 2017 im Saarbrücker Schloss statt. Die eintägige Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer, Umweltbeauftragte, Qualitätsverantwortliche, Entwickler und Einkäufer. Die Teilnahmegebühr beträgt 145 Euro (exkl. MwSt.) pro Person. Schirmherrin der Veranstaltung ist die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer. Darüber hinaus wird die Veranstaltung in Kooperation mit der IHK Saarland, Mansystems Deutschland und dem Caravaning Industrie Verband durchgeführt.
 
Weitere Informationen zur Veranstaltung und zur Anmeldung finden Interessierte hier.
 
Glossar:
DIN EN 50581 bzw. IEC 63000: Legt die technische Dokumentation fest, die der Hersteller erstellen muss, um die Einhaltung geltender Stoffbeschränkungen zu erklären.
 
RoHS: (Restriction of certain Hazardous Substances in Electronical Equipment): 2011/65/EU (RoHS II) und vorher 2002/95/EG (RoHS): EG-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Die Deutsche Umsetzung der RoHS 2 ist die ElektroStoffVerordnung. Hinzu kommen weitere internationale „RoHS"-Gesetzgebungen in China, Kalifornien, Korea, Indien und der Türkei.
 
REACH: Verordnung 1907/2006/EG zur Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien. Derzeit (Stand Juli 2017) sind 174 besonders besorgniserregende Stoffe, das sind Substanzen, die und/oder als karzinogen, mutagen, reproduktionstoxisch, persistent, bioakkumulativ gelten, auf der REACH-Kandidatenliste für zulassungspflichtige Stoffe.
 
Kontakt:
Stefanie Huber, tec4U-Solutions GmbH | s.huber@tec4U-solutions.com | www.tec4U-solutions.com



     
        
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