Rücknahmepflicht von Elektrogeräten
Deutsche Umwelthilfe leitet Rechtsverfahren gegen Amazon ein

Verbraucher können Elektrokleingeräte mit einer Kantenlänge kleiner als 25 cm in haushaltsüblichen Mengen und kostenlos bei Händlern zurückgeben, die Elektrogeräte auf einer Fläche von mindestens 400 Quadratmetern verkaufen - bei Onlinehändlern gilt die Versand- und Lagerfläche. Die Rückgabe von Kleingeräten ist nicht an den Neukauf eines Gerätes gebunden und sie können auch bei Händlern abgegeben werden, bei denen sie nicht gekauft wurden.
Als klageberechtigte Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation hat die DUH ein Rechtsverfahren gegen den Handelskonzern eingeleitet und diesen am 2. August 2016 aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Amazon in Zukunft Verbrauchern die Rückgabe defekter Elektrogeräte gewährt.
„Amazon verweigert die Rücknahme und sachgerechte Entsorgung von Altgeräten und lässt so die Verbraucher mit dem Elektroschrott allein. Zur Ertragsmaximierung werden Umweltgesetze gebrochen, Verbraucher falsch informiert und rechtswidrig zurückgewiesen", kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Erste Tests der DUH haben ergeben, dass Verbraucher von Amazon, aber auch von anderen Handelsunternehmen, falsch oder überhaupt nicht über die Rückgabemöglichkeiten von Elektrogeräten informiert und in vielen Fällen zurückgewiesen werden. Deshalb fordert die DUH das Umweltbundesamt zu eigenständigen Kontrollen zur Durchsetzung der Rücknahmepflichten von Elektroaltgeräten im Handel auf.
„Amazon hatte, wie alle anderen Handelsunternehmen, neun Monate Zeit sich auf die Rücknahme von Elektrogeräten vorzubereiten. Die DUH hat acht Wochen vor dem Start dieser Verpflichtung alle großen Händler für Elektrogeräte angeschrieben und auf die verbraucherfreundliche Ausgestaltung der Rücknahmepraxis hingewiesen. Es ist ein Skandal, dass der Handel die gesetzlichen Vorgaben nun nicht erfüllt", sagt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.
In Deutschland werden jährlich etwa 1,7 Millionen Tonnen Elektrogeräte verkauft, jedoch nur 40 Prozent davon ordnungsgemäß gesammelt und der Weiterverwendung bzw. dem Recycling zugeführt. Um dieses Umweltproblem in den Griff zu bekommen hat die EU-Kommission im Rahmen der WEEE2-Richtlinie (EU-Richtlinie 2012/19/EU) die Handelsunternehmen verpflichtet, kostenfrei Altgeräte zurückzunehmen. So soll sichergestellt werden, dass die hierin enthaltenen Schadstoffe umweltgerecht behandelt und wertvolle Rohstoffe recycelt werden. Die deutsche Bundesregierung hat auf Druck der Handelskonzerne diese EU-Richtlinie erst mit mehreren Jahren Verzögerung halbherzig umgesetzt. Die DUH fordert alle Handelsunternehmen auf, den Kunden verbraucherfreundliche Rückgabemöglichkeiten für defekte Elektrogeräte anzubieten.
Links
- Informationsblatt über die Rechte von Verbrauchern bei der Rückgabe von alten Elektro- und Elektronikgeräten: http://l.duh.de/i9kzc
- Informationsblatt über die Pflichten der Händler bei der Rücknahme von alten Elektro- und Elektronikgeräten: http://l.duh.de/ytpxm
- Weiterführende Informationen zum Elektroaltgerätegesetz: http://l.duh.de/dsgpz
Kontakt: Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer | resch@duh.de | www.duh.de
Wirtschaft | Recht & Normen, 03.08.2016

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