Umwelt | Wasser & Boden, 07.04.2016
Bundesweite Lösung beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist überfällig
16 Länderanlagenverordnungen (VAwS) regeln bisher den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Der anlagenbezogene Gewässerschutz braucht dringend eine bundesweite Lösung, das bisherige Stückwerk von 16 Länderverordnungen muss beendet werden. "Wir begrüßen daher, dass die Bundesländer Bayern und Rheinland-Pfalz gemeinsam initiativ geworden sind, um wieder Schwung in das stockende Verfahren um eine bundeseinheitliche Lösung im anlagenbezogenen Gewässerschutz zu bringen", sagte Dr. Stefanie Grubert, Vorsitzende des VDMA-Ausschusses Umweltpolitik. Anlässlich der Frühjahrsitzung des Ausschusses fügte sie hinzu: „Seit den ersten Überlegungen für eine Bundesanlagenverordnung im Jahr 2010 ist bereits viel zu viel Zeit vergangen, nunmehr muss die Verordnung zu Ende gebracht werden".

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Grund für die Verzögerungen bei der Bundesanlagenverordnung sind neue Pflichten für landwirtschaftliche Anlagen. Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt (CSU) hatte sein Veto gegen schärfere Anforderungen für „JGS"-Anlagen (Jauche-, Gülle-, Silagesickersaft-Anlagen) eingelegt und damit die Bundesanlagenverordnung seit gut zwei Jahren blockiert. Mit dem Antrag von Bayern und Rheinland-Pfalz sowie von Ministerpräsident Seehofer (Bundesrats-Drucksache 144/16) soll den landwirtschaftlichen Anlagen ein weitgehender Bestandsschutz gewährt werden, kleine Anlagen bedürfen dann weiterhin keiner Leckageerkennung. Vielstaaterei im anlagenbezogenen Gewässerschutz endlich beenden
16 Länderanlagenverordnungen (VAwS) regeln bisher den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Trotz einer sog. „Muster-VAwS", die den Rahmen für einheitliche Regeln enthält, haben sich die Länderverordnungen stetig weiter auseinanderentwickelt. Hersteller und Betreiber von Anlagen in mehreren Bundesländern müssen deshalb immer noch unterschiedliche Vorgaben bei der Prüfpflicht und der Fachbetriebspflicht von Anlagen beachten. Der Maschinenbau, als einer der Hauptbetroffenen von diesen Regelungen, fordert schon seit den Anfängen im anlagenbezogenen Gewässerschutz eine bundesweite Lösung. Aber erst seit der Föderalismusreform und der damit verbundenen Übertragung der Rahmengesetzgebungskompetenz im Wasserrecht auf die konkurrierende Gesetzgebung ist eine Bundesanlagenverordnung möglich. „Wir brauchen diese Regelung und wir wollen sie so schnell wie möglich, denn unsere Mitgliedsunternehmen und die Dienstleistungsorganisation des VDMA zur Zertifizierung von Fachbetrieben, die FGMA, benötigen Rechtssicherheit. Je schneller - umso besser", ergänzte Naemi Denz, Geschäftsführerin des VDMA-Ausschusses Umweltpolitik und Mitglied der Hauptgeschäftsführung des VDMA.
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