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Deutscher Gesetzgeber formuliert den 3. Entwurf zur Änderung der „Mineralölverordnung“

Die Sicherheit des Konsumenten hat höchste Priorität für Gesetzgeber und für den führenden und größten Kartonhersteller in Europa Mayr-Melnhof Karton.

Am 24.07.2014 hat das deutsche Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) den neuen Entwurf zum Verordnungsvorhaben „22. Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung" (Mineralölverordnung) vorgelegt und bezieht sich dabei auf solche Lebensmittelbedarfsgegenstände, die unter Verwendung von Altpapierstoffen hergestellt wurden. Damit stellt die Behörde nun auf den Mineralölgehalt im Lebensmittelbedarfsgegenstand selbst, als auch auf den unmittelbaren Übergang von der Primärverpackung und den mittelbaren Übergang von der Umverpackung auf das Lebensmittel ab.

Dadurch strebt die Behörde insbesondere für aromatische Kohlenwasserstoffe (MOAH) eine weitgehende Vermeidung des Übergangs auf Lebensmittel an. Die für den Übergang auf das Lebensmittel festgelegten Grenzwerte sind an die derzeitige analytische Machbarkeit der amtlichen Laboratorien gekoppelt und aktuell noch deutlich über dem angestrebten Grenzwert von 0,15 mg/kg MOAH (Nachweisgrenze).
Der Fokus des BMEL‘s auf MOAH besteht aufgrund der Bedenken des Bundesinstituts für Risikobewertung (BFR) als auch der European Food Safety Authority (EFSA) bezüglich ihres möglichen kanzerogenen Potentials.

Die Verantwortung der Einhaltung der Mineralölverordnung liegt beim Inverkehrbringer und daher in erster Linie beim Handel als auch bei den Lebensmittelherstellern.

Der Handel und führende Lebensmittelhersteller waren auch die Partner von Mayr-Melnhof Karton für die Entwicklung einer neuen Kartongeneration, die durch eine funktionelle Barriere für höchstmöglichen Verbraucherschutz sorgt – FOODBOARD™. Umfangreiche Langzeitserientests über die letzten Jahre haben die Effektivität der Barriere bestätigt. Darüber hinaus wurden mit mehr als zwei Millionen Faltschachteln beste Verarbeitungsergebnisse und höchste Lauf- und Abpackleistungen erreicht. Der Aufbau und die Barrierematerialien von FOODBOARD™ erfüllen sämtliche europäische Verordnungen und Gesetze für direkten und indirekten Lebensmittelkontakt. Entsprechende Zertifikate wurden bereits von unabhängigen, renommierten europäischen Instituten ausgestellt.

FOODBOARD™ entspricht gesetzlichen Vorgaben und zukünftig angestrebten Grenzwerten schon heute.

FOODBOARD™ ist eine geschützte Eigen­entwicklung und bedeutet einen Quantensprung im Schutz kartonverpackter Lebensmittel. Ein innovatives, umweltverträgliches und verbraucherfreundliches Barrierenkonzept bildet die Kernkomponente. Dadurch wird das verpackte Lebensmittel vor definierten unerwünschten Substanzen aus der Verpackungsumgebung effizient geschützt. Darüber hinaus bewahrt der innovative Karton den ursprünglichen Geschmack sowie das Aroma des Lebensmittels, ist leicht fettabweisend und hält verpackte Lebensmittel länger knusprig und frisch.

FOODBOARD™ entspricht bereits dem angestrebten Grenzwert von 0,15 mg/kg MOAH und damit den ursprünglichen gesetzlichen Anforderungen. Es sind keine Investitionen von Konsumgüterproduzenten und dem Handel in und für teure Adaptierungen der Primär- oder Umverpackungen zur Verhinderung von Migration bei Transport, Lagerung und am Point-of-Sale notwendig. FOODBOARD™ garantiert Lebensmittelsicherheit entlang der Supply Chain und wird Anfang 2015 im Markt verfügbar sein – rechtzeitig vor Inkrafttreten der geplanten Mineralölverordnung.

Damit ist beim umweltfreundlichsten Verpackungsmaterial – Karton – die Sicherheit des Verbrauchers gewährleistet, wie auch weiterhin die ökologischen Vorteile einer altpapierbasierten Verpackungswirtschaft.

Weitere Informationen:

www.mm-karton.com


Dieser Artikel ist in forum Nachhaltig Wirtschaften 04/2014 - Green Tech als Retter der Erde erschienen.



     
        
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