Umweltbundesamt - Machen Sie Ihre Umwelttechnik zum europäischen Maßstab!
Innovative Umwelttechnik "Made in Germany"
Umweltschutztechnik "Made in Germany" genießt weltweit einen guten Ruf. Innovative Techniken schützen nicht nur die Umwelt, sie erhalten auch Arbeitsplätze in forschenden Firmen und Instituten und sichern den Anwendern einen technologischen und wirtschaftlichen Vorsprung.
Um innovative Techniken international bekannt zu machen, bietet die EG-Richtlinie zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) eine einmalige Chance. Die auf ihrer Grundlage erarbeiteten Merkblätter über beste verfügbare Techniken (BVT-Merkblätter) setzen EU-weit Maßstäbe auf dem Weg zu einer nachhaltigen Produktion und finden - auch international - große Beachtung.
BVT- der EU-weite Maßstab für die Anlagengenehmigung
Ab dem 30. Oktober 2007 müssen entsprechend der IVU-Richtlinie auch bereits bestehende Industrieanlagen in der EU auf der Grundlage der besten verfügbaren Techniken (BVT) betrieben werden. Auf Basis eines integrierten und medienübergreifenden Ansatzes, mit dem eine bloße Verlagerung von Belastungen in andere Umweltmedien "entgegen dem Stand der Technik" verhindert werden soll, will die IVU-Richtlinie ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt erreichen. Deshalb werden bei der Anlagengenehmigung sämtliche Emissionen in die Luft, das Wasser und den Boden betrachtet sowie abfallwirtschaftliche Belange, Aspekte der Ressourcen- und Energieeffizienz und der Vorbeugung von Unfällen berücksichtigt. Die IVU-Richtlinie orientiert sich damit am Leitbild einer nachhaltigen Produktion.
Die BVT sind in der IVU-Richtlinie nicht konkret festgelegt. Um sie für die einzelnen Industriesektoren zu bestimmen, wurde ein Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten, der Industrie und den Umweltverbänden etabliert. Die Leitung des Informations¬austausches liegt beim europäischen IVU-Büro in Sevilla in Spanien, einer Einrichtung der Europäischen Kommission. Deshalb wird der gesamt Prozess des Informationsaustausches über BVT in Europa auch Sevilla-Prozess genannt. Die im Sevilla-Prozess erarbeiteten BVT-Merkblätter beschreiben sehr detailliert was die besten verfügbaren Techniken für den betroffenen Industriesektor sind und enthalten Informationen, mit welchen technischen Verfahren bestimmte Emissionsprobleme gelöst werden können. Sie bilden die Grundlage für die Genehmigung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen in der EU und dienen zur Information der zuständigen Behörden in den EU-Mitgliedsstaaten sowie der Anlagenbetreiber und der sonstigen Öffentlichkeit.
Die große Bedeutung der BVT-Merkblätter
BVT-Merkblätter werden für besonders umweltrelevante Industriebranchen oder industriellen Tätigkeiten erarbeitet, die in Anhang I der IVU-Richtlinie aufgeführt sind. Dieser umfasst unter anderem die Industriezweige Energiewirtschaft, Metallindustrie, mineralverarbeitenden Industrie und chemischen Industrie, aber auch Branchen wie Abfallbehandlung, Intensivtierhaltung und Papierherstellung. Insgesamt geben 33 BVT-Merkblätter detaillierte Auskünfte zu Umweltproblemen in den betrachteten Industriesektoren, zum Stand der Technik, zu innovativen Techniken und zum bestehenden Forschungs- und Entwicklungsbedarf. Da sich die BVT dynamisch verändern, werden die BVT-Merkblätter regelmäßig im Rahmen des EU-Informationsaustausches überprüft und überarbeitet.
Die BVT-Merkblätter sind rechtlich nicht unmittelbar verbindlich wie beispielsweise Verordnungen nach dem deutschen Bundes-Immissionsschutzgesetz oder die Abwasserverordnung. Sie haben in der Praxis jedoch große Bedeutung, weil die IVU-Richtlinie die EU-Mitgliedsstaaten und ihre Genehmigungsbehörden verpflichtet, die Emissionsgrenzwerte und weitere Vorgaben in den Genehmigungsbescheiden auf Grundlage der BVT festzulegen. In vielen EU-Mitgliedstaaten verwenden die Genehmigungsbehörden dazu direkt die BVT-Merkblätter. Andere Mitgliedstaaten nutzen wie Deutschland die Möglichkeit, die BVT auf nationaler Ebene in Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften zu konkretisieren. Die deutschen Genehmigungsbehörden verwenden die BVT-Merkblätter außerdem als Hintergrundinformation und bei Einzelfallentscheidungen.
Deutschland ist sowohl in den BVT-Arbeitsgruppen des Informationsaustausches als auch im sektorübergreifenden Steuerungsgremium "Information Exchange Forum" (IEF) durch das Umweltbundesamt, der nationalen Koordinierungsstelle für die Umsetzung der IVU-Richtlinie, vertreten. Für die deutschen Beiträge zum Informationsaustausch wird unter Federführung des Umweltbundesamtes zu jedem Industriesektor eine nationale Expertengruppe gebildet. Diese stellt belastbare Daten über den in Deutschland angewandten Stand der Technik und die damit verbundenen Emissionen und Verbräuche zusammen und übermittelt sie an das IVU-Büro in Sevilla. In den Expertengruppen arbeiten Fachleute aus den Bundesländern, den betroffenen Industriezweigen und gegebenenfalls weitere Sachverständige (z. B. aus Umweltverbänden, VDI-Arbeitskreisen, Hochschulen oder anderen Forschungseinrichtungen) zusammen.
Der Wegweiser "Beste Verfügbare Techniken - Made in Germany"
In einem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützten Projekt hat das Umweltbundesamt in den vergangenen drei Jahren mehrere Hundert vom BMBF geförderte umweltrelevante Forschungsvorhaben, wie z.B. technologische Neuentwicklungen mit Materialeinspar- oder Energieeinspareffekten, untersucht, inwiefern die entwickelten innovativen Techniken in die BVT-Merkblätter Eingang finden können. Mehrere der untersuchten Projekte sind heute in verschiedenen BVT-Merkblättern enthalten und damit europaweit bekannt. Man erwartet durch diese Publikation auch eine zusätzliche Nachfrage nach diesen Techniken. Sie beeinflussen den zukünftigen Stand der Technik in Europa.
Durch das Forschungsprojekt des UBA trat auch zutage, dass viele Firmen den Sevilla-Prozess nicht kennen und damit seine wirtschaftlichen Chancen nicht nutzen können. Um Unternehmen den Weg mit ihrer Technik in die BVT-Merkblätter zu erleichtern, wurde der Wegweiser "Beste Verfügbare Techniken - Made in Germany" erarbeitet, der alle notwendigen Informationen für eine aktive Teilnahme am Sevilla-Prozess enthält.
[Datei: "Deckblatt_des_Wegweisers"; ohne Bildunterschrift]
Weitere Informationsquellen
Der Wegweiser "Beste Verfügbare Techniken - Made in Germany" kann von den Internetseiten des Umweltbundesamtes unter www.bvt.umweltbundesamt.de herunter geladen werden. Dort sind auch der aktuelle Bearbeitungsstand der BVT-Merkblätter und weitere Informationen zu finden. Zudem stehen die BVT-Merkblättern in englischer und teilweise auch in deutscher Sprache zum Herunterladen bereit.
Kontakt:
Umweltbundesamt, Fachgebiet III 2.1 "Branchenübergreifende Angelegenheiten"
Nationale Koordinierungsstelle für die Umsetzung der IVU-Richtlinie
Katja Kraus, Judith Kaliske
Tel.: 0340-2103-0
E-Mail: III2.1@uba.de
Um innovative Techniken international bekannt zu machen, bietet die EG-Richtlinie zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) eine einmalige Chance. Die auf ihrer Grundlage erarbeiteten Merkblätter über beste verfügbare Techniken (BVT-Merkblätter) setzen EU-weit Maßstäbe auf dem Weg zu einer nachhaltigen Produktion und finden - auch international - große Beachtung.
BVT- der EU-weite Maßstab für die Anlagengenehmigung
Ab dem 30. Oktober 2007 müssen entsprechend der IVU-Richtlinie auch bereits bestehende Industrieanlagen in der EU auf der Grundlage der besten verfügbaren Techniken (BVT) betrieben werden. Auf Basis eines integrierten und medienübergreifenden Ansatzes, mit dem eine bloße Verlagerung von Belastungen in andere Umweltmedien "entgegen dem Stand der Technik" verhindert werden soll, will die IVU-Richtlinie ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt erreichen. Deshalb werden bei der Anlagengenehmigung sämtliche Emissionen in die Luft, das Wasser und den Boden betrachtet sowie abfallwirtschaftliche Belange, Aspekte der Ressourcen- und Energieeffizienz und der Vorbeugung von Unfällen berücksichtigt. Die IVU-Richtlinie orientiert sich damit am Leitbild einer nachhaltigen Produktion.
Die BVT sind in der IVU-Richtlinie nicht konkret festgelegt. Um sie für die einzelnen Industriesektoren zu bestimmen, wurde ein Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten, der Industrie und den Umweltverbänden etabliert. Die Leitung des Informations¬austausches liegt beim europäischen IVU-Büro in Sevilla in Spanien, einer Einrichtung der Europäischen Kommission. Deshalb wird der gesamt Prozess des Informationsaustausches über BVT in Europa auch Sevilla-Prozess genannt. Die im Sevilla-Prozess erarbeiteten BVT-Merkblätter beschreiben sehr detailliert was die besten verfügbaren Techniken für den betroffenen Industriesektor sind und enthalten Informationen, mit welchen technischen Verfahren bestimmte Emissionsprobleme gelöst werden können. Sie bilden die Grundlage für die Genehmigung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen in der EU und dienen zur Information der zuständigen Behörden in den EU-Mitgliedsstaaten sowie der Anlagenbetreiber und der sonstigen Öffentlichkeit.
Die große Bedeutung der BVT-Merkblätter
BVT-Merkblätter werden für besonders umweltrelevante Industriebranchen oder industriellen Tätigkeiten erarbeitet, die in Anhang I der IVU-Richtlinie aufgeführt sind. Dieser umfasst unter anderem die Industriezweige Energiewirtschaft, Metallindustrie, mineralverarbeitenden Industrie und chemischen Industrie, aber auch Branchen wie Abfallbehandlung, Intensivtierhaltung und Papierherstellung. Insgesamt geben 33 BVT-Merkblätter detaillierte Auskünfte zu Umweltproblemen in den betrachteten Industriesektoren, zum Stand der Technik, zu innovativen Techniken und zum bestehenden Forschungs- und Entwicklungsbedarf. Da sich die BVT dynamisch verändern, werden die BVT-Merkblätter regelmäßig im Rahmen des EU-Informationsaustausches überprüft und überarbeitet.
Die BVT-Merkblätter sind rechtlich nicht unmittelbar verbindlich wie beispielsweise Verordnungen nach dem deutschen Bundes-Immissionsschutzgesetz oder die Abwasserverordnung. Sie haben in der Praxis jedoch große Bedeutung, weil die IVU-Richtlinie die EU-Mitgliedsstaaten und ihre Genehmigungsbehörden verpflichtet, die Emissionsgrenzwerte und weitere Vorgaben in den Genehmigungsbescheiden auf Grundlage der BVT festzulegen. In vielen EU-Mitgliedstaaten verwenden die Genehmigungsbehörden dazu direkt die BVT-Merkblätter. Andere Mitgliedstaaten nutzen wie Deutschland die Möglichkeit, die BVT auf nationaler Ebene in Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften zu konkretisieren. Die deutschen Genehmigungsbehörden verwenden die BVT-Merkblätter außerdem als Hintergrundinformation und bei Einzelfallentscheidungen.
Deutschland ist sowohl in den BVT-Arbeitsgruppen des Informationsaustausches als auch im sektorübergreifenden Steuerungsgremium "Information Exchange Forum" (IEF) durch das Umweltbundesamt, der nationalen Koordinierungsstelle für die Umsetzung der IVU-Richtlinie, vertreten. Für die deutschen Beiträge zum Informationsaustausch wird unter Federführung des Umweltbundesamtes zu jedem Industriesektor eine nationale Expertengruppe gebildet. Diese stellt belastbare Daten über den in Deutschland angewandten Stand der Technik und die damit verbundenen Emissionen und Verbräuche zusammen und übermittelt sie an das IVU-Büro in Sevilla. In den Expertengruppen arbeiten Fachleute aus den Bundesländern, den betroffenen Industriezweigen und gegebenenfalls weitere Sachverständige (z. B. aus Umweltverbänden, VDI-Arbeitskreisen, Hochschulen oder anderen Forschungseinrichtungen) zusammen.
Der Wegweiser "Beste Verfügbare Techniken - Made in Germany"
In einem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützten Projekt hat das Umweltbundesamt in den vergangenen drei Jahren mehrere Hundert vom BMBF geförderte umweltrelevante Forschungsvorhaben, wie z.B. technologische Neuentwicklungen mit Materialeinspar- oder Energieeinspareffekten, untersucht, inwiefern die entwickelten innovativen Techniken in die BVT-Merkblätter Eingang finden können. Mehrere der untersuchten Projekte sind heute in verschiedenen BVT-Merkblättern enthalten und damit europaweit bekannt. Man erwartet durch diese Publikation auch eine zusätzliche Nachfrage nach diesen Techniken. Sie beeinflussen den zukünftigen Stand der Technik in Europa.
Durch das Forschungsprojekt des UBA trat auch zutage, dass viele Firmen den Sevilla-Prozess nicht kennen und damit seine wirtschaftlichen Chancen nicht nutzen können. Um Unternehmen den Weg mit ihrer Technik in die BVT-Merkblätter zu erleichtern, wurde der Wegweiser "Beste Verfügbare Techniken - Made in Germany" erarbeitet, der alle notwendigen Informationen für eine aktive Teilnahme am Sevilla-Prozess enthält.
[Datei: "Deckblatt_des_Wegweisers"; ohne Bildunterschrift]
Weitere Informationsquellen
Der Wegweiser "Beste Verfügbare Techniken - Made in Germany" kann von den Internetseiten des Umweltbundesamtes unter www.bvt.umweltbundesamt.de herunter geladen werden. Dort sind auch der aktuelle Bearbeitungsstand der BVT-Merkblätter und weitere Informationen zu finden. Zudem stehen die BVT-Merkblättern in englischer und teilweise auch in deutscher Sprache zum Herunterladen bereit.
Kontakt:
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Katja Kraus, Judith Kaliske
Tel.: 0340-2103-0
E-Mail: III2.1@uba.de
Quelle:
Wirtschaft | Lieferkette & Produktion, 03.09.2006
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