Technik | Energie, 16.08.2011
Klare Preissignale
Gezielte Anreize erschließen alternative Energien und Energieeinsparungen
Von Swantje Küchler und Thorben Korfhage
Die Energiesteuerrichtlinie der Europäischen Union schreibt Untergrenzen für die nationalen Energiesteuern der Mitgliederländer fest. Die EU-Kommission hat jetzt einen Vorschlag vorgelegt, um diese stärker an die klima- und energiepolitischen Ziele Europas anzupassen.
Endlich soll sich die Besteuerung von Kraft- und Heizstoffen am Energiegehalt und der Klimawirkung orientieren. Dadurch werden umweltfreundliche Energieträger gefördert und Wettbewerbsverzerrungen abgebaut. Wenn nationale und europäische Klimaschutzziele eingehalten werden sollen, müssen Haushalte und Unternehmen ihre Anstrengungen erhöhen, weniger CO2 zu produzieren und energieeffiziente Technologien einzusetzen. Allein mit dem Setzen von Zielvorgaben und Standards ist diese Steigerung nicht erreichbar. Es bedarf eines intelligenten Systems aus ökonomischen Instrumenten, das klare Preissignale setzt: Energieeffizienz und geringerer CO2-Ausstoß müssen nicht nur ideologisch wünschenswert, sondern auch ökonomisch rentabel sein.
Energiesteuer beteiligt an externen Kosten
Zwar gibt es in der EU bereits einen Emissionshandel und eine Energiesteuerrichtlinie, trotzdem ist das Anreizsystem bisher fehlerhaft. Steuerungsmechanismen funktionieren nämlich nur dann, wenn die CO2-Produktion und der Energiegehalt einheitlich besteuert werden. Ansonsten entsteht ein Fehlanreiz: Geld spart bisher nicht nur, wer in energieeffiziente Technologien investiert, sondern auch wer auf einen geringer besteuerten Energieträger umsteigt. Die günstigen Steuern auf Dieselkraftstoff, Heizöl oder Kohle sind deutsche Beispiele dieser fehlerhaften Preissignale. Weitere Wettbewerbsverzerrungen entstehen dadurch, dass nur einzelne Sektoren in den Emissionshandel integriert sind. Es ist deshalb ein sinnvoller Vorschlag der EU-Kommission, dass Unternehmen nur eine CO2-abhängige Steuer auf Energie zahlen müssen, wenn sie nicht am Emissionshandel teilnehmen. Dadurch ist sichergestellt, dass jeder Energieverbraucher an den externen Kosten der CO2-Produktion beteiligt wird. Um gleichberechtigte Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen, dürfen die Preise für CO2-Zertifikate und Energiesteuern jedoch nicht zu weit auseinander fallen. Auch eine Erhöhung des CO2-abhängigen Steuersatzes auf über 30 Euro/t CO2 sollte deshalb mittelfristig nicht ausgeschlossen sein.
Die erhöhten Mindestsätze würden in vielen EU-Ländern zu höheren Steuereinnahmen führen. Das zusätzliche Geld kann genutzt werden, um entweder Lohnnebenkosten zu senken oder zur Haushaltskonsolidierung beizutragen. Dadurch wird ein richtiger Schritt hin zu einem ökologischen Steuersystem getan: Es werden nicht nur schädliche Umwelt- und Klimaauswirkungen berücksichtigt, sondern gleichzeitig wünschenswerte Arbeitsplätze gefördert und Staatsschulden abgebaut. Weder Wettbewerbsfähigkeit noch Wachstum müssen unter der neuen Energiebesteuerung leiden.
Die Energiesteuerrichtlinie der Europäischen Union schreibt Untergrenzen für die nationalen Energiesteuern der Mitgliederländer fest. Die EU-Kommission hat jetzt einen Vorschlag vorgelegt, um diese stärker an die klima- und energiepolitischen Ziele Europas anzupassen.
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Umsteigen, wenn Preise in den Himmel steigen: Die Energiesteuer belohnt ökologische Mobilität. Foto: © Philipp Ledényi |
Energiesteuer beteiligt an externen Kosten
Zwar gibt es in der EU bereits einen Emissionshandel und eine Energiesteuerrichtlinie, trotzdem ist das Anreizsystem bisher fehlerhaft. Steuerungsmechanismen funktionieren nämlich nur dann, wenn die CO2-Produktion und der Energiegehalt einheitlich besteuert werden. Ansonsten entsteht ein Fehlanreiz: Geld spart bisher nicht nur, wer in energieeffiziente Technologien investiert, sondern auch wer auf einen geringer besteuerten Energieträger umsteigt. Die günstigen Steuern auf Dieselkraftstoff, Heizöl oder Kohle sind deutsche Beispiele dieser fehlerhaften Preissignale. Weitere Wettbewerbsverzerrungen entstehen dadurch, dass nur einzelne Sektoren in den Emissionshandel integriert sind. Es ist deshalb ein sinnvoller Vorschlag der EU-Kommission, dass Unternehmen nur eine CO2-abhängige Steuer auf Energie zahlen müssen, wenn sie nicht am Emissionshandel teilnehmen. Dadurch ist sichergestellt, dass jeder Energieverbraucher an den externen Kosten der CO2-Produktion beteiligt wird. Um gleichberechtigte Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen, dürfen die Preise für CO2-Zertifikate und Energiesteuern jedoch nicht zu weit auseinander fallen. Auch eine Erhöhung des CO2-abhängigen Steuersatzes auf über 30 Euro/t CO2 sollte deshalb mittelfristig nicht ausgeschlossen sein.
Die erhöhten Mindestsätze würden in vielen EU-Ländern zu höheren Steuereinnahmen führen. Das zusätzliche Geld kann genutzt werden, um entweder Lohnnebenkosten zu senken oder zur Haushaltskonsolidierung beizutragen. Dadurch wird ein richtiger Schritt hin zu einem ökologischen Steuersystem getan: Es werden nicht nur schädliche Umwelt- und Klimaauswirkungen berücksichtigt, sondern gleichzeitig wünschenswerte Arbeitsplätze gefördert und Staatsschulden abgebaut. Weder Wettbewerbsfähigkeit noch Wachstum müssen unter der neuen Energiebesteuerung leiden.
| Swantje Küchler ist wissenschaftliche Mitarbeiterin des FÖS (Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V.), Thorben Korfhage studiert Economics and Business Administration an der Universität Tübingen. |
Dieser Artikel ist in forum Nachhaltig Wirtschaften 03/2011 - Schöne Aussichten erschienen.
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