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BMV fördert Ladeinfrastruktur für schweren Straßengüterverkehr

Schnieder: Wir investieren eine Milliarde Euro in die Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge. Die neue Förderrichtlinie richtet sich sowohl an Unternehmen, die Ladeinfrastruktur im eigenen Depot errichten, als auch an Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte. Über vier Jahre stehen hierfür insgesamt eine Milliarde Euro bereit.

© netze-bw; unsplashBundesverkehrsminister Patrick Schnieder:
"Der schwere Straßengüterverkehr ist unverzichtbar für den Wirtschaftsstandort Deutschland – zugleich steht er vor der Aufgabe, klimafreundlich zu werden. Mit unserem milliardenschweren Förderprogramm schaffen wir jetzt die Voraussetzungen für einen zügigen  Ausbau der Ladeinfrastruktur und erleichtern Speditionen sowie Logistikunternehmen den Umstieg auf batterieelektrische Nutzfahrzeuge. Unternehmen, die ihre Depots mit Ladepunkten ausstatten wollen, unterstützen wir ebenso wie  Investoren, die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge errichten. Klar ist: Elektromobilität im schweren Straßengüterverkehr kann nur mit einer leistungsfähigen Infrastruktur erfolgreich sein – genau hier setzen wir mit unserer Förderung an".

Batterieelektrische Lkw bieten das Potenzial, den Transportsektor deutlich klimafreundlicher und auch robuster gegenüber fossilen Energiekrisen zu gestalten – vorausgesetzt, die nötige Ladeinfrastruktur steht bereit. Die neue Förderrichtlinie des BMV ist Teil des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 und setzt genau hier an. Um den Umstieg auf batterieelektrische Nutzfahrzeuge bestmöglich zu unterstützen, sind neben der Ladeinfrastruktur auch der erforderliche Netzanschluss, Batteriespeicher und Ladelastmanagementsysteme förderfähig.

Zum Start der Förderung wird ein Fördervolumen von insgesamt 200 Millionen Euro für folgende Förderaufrufe bereitgestellt. Über 2026 hinaus wird es während der vierjährigen Laufzeit der Förderrichtlinie weitere, an die jeweilige Marktsituation angepasste Förderaufrufe geben.
  • Förderaufruf nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für kleine und mittlere Unternehmen: Anträge können ab dem 05. Juni 2026 gestellt werden. Die Bewilligung der pauschalen Förderung erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge.
  • Förderaufruf nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für alle Unternehmen: Anträge können vom 26. Mai bis zum 07. Juli 2026 eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt im Anschluss und nach Abschluss des wettbewerblichen Auswahlverfahrens.
  • Förderaufruf öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur: Anträge können vom 26. Mai bis zum 07. Juli 2026 eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt im Anschluss und nach Abschluss des wettbewerblichen Auswahlverfahrens.
Bei den wettbewerblichen Auswahlverfahren wird das zentrale Priorisierungskriterium der Fördereuro je aufgebaute Ladeleistung sein.

Online-Informationsveranstaltung am 19.05.2026
Förderinteressierte haben die Möglichkeit, sich in einer kostenfreien Online-Veranstaltung am Dienstag, 19.05.2026 um 09:30 Uhr, über die Förderung zu informieren und Fragen zu stellen. Die Online-Veranstaltung wird von der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur organisiert und gemeinsam mit dem Projektträger Jülich umgesetzt.


Weitere Informationen
Die drei Förderaufrufe werden zudem noch einmal detailliert im Rahmen von speziell zugeschnittenen Webinaren vorgestellt, um über die jeweilige Ausgestaltung der Förderung zu informieren und Fragen der Fördermittelbeantragung zu klären. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter:              
Zur Unterstützung des klimafreundlichen schweren Straßengüterverkehrs läuft aktuell auch ein Aufruf für die Förderung von Wasserstofftankstellen im Straßenverkehr in Verbindung mit Nutzfahrzeugen mit wasserstoffbasierten Antrieben.

Kontakt: Bundesministerium für Verkehr | presse@bmv.bund.de | www.bmv.bund.de



     
        
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