Verschiebung von EU-Green-Deal-Gesetzen sorgt für Rechtsunsicherheit

Das Europäische Parlament hat dafür gestimmt, die Umsetzungsfrist für die EU-Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) um zwei Jahre und die Frist für die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) um ein Jahr zu verschieben

Kritik von Germanwatch zur Abstimmung im Europäischen Parlament für eine Verschiebung der EU-Lieferkettenrichtlinie und der Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung

© postcardtrip, pixabay.comCornelia Heydenreich, Bereichsleiterin Unternehmensverantwortung bei der Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch: "Zwei längst beschlossene und jahrelang verhandelte Leuchtturmgesetze des European Green Deals ohne solide Evaluierung zu verschieben, ist ein falsches Signal. Der sogenannte Omnibus ist falsch abgebogen. Statt sich entschlossen auf die möglichen Verbesserungspotentiale bei der Umsetzung der bestehenden Regulierungen zu konzentrieren und zur dringend benötigten Transformation des europäischen Wirtschaftsraums zu bekennen, verlängert die EU so die aktuelle Phase der Rechtsunsicherheit. Die Folge: Vorreiter-Unternehmen, die bereits mitten in der Vorbereitung und Datensammlung für die Gesetzesumsetzung stecken, werden ausgebremst und demotiviert; Unternehmen, die gegen die EU gewettet haben, werden belohnt. Die Zustimmung zur zeitlichen Verschiebung untergräbt die notwendige risikobasierte Umlenkung von Finanzierung, denn Banken werden auch in den kommenden Jahren kaum standardisierte Nachhaltigkeitsberichte erhalten. Doch es könnte noch schlimmer kommen, denn im Zuge des weiteren Omnibus-Verfahrens droht auch eine inhaltliche Entkernung der Gesetze. Verantwortlich dafür ist in erster Linie die neue EU-Kommission, deren kürzlich – überstürzt sowie unter Druck des deutschen Wahlkampfes und von großen Wirtschaftsverbänden – vorgelegte Vorschläge wichtige Erfolge des European Green Deal zu gefährden drohen.”

Hintergrund:
Das Europäische Parlament hat heute mit großer Mehrheit dafür gestimmt, die Umsetzungsfrist für die EU-Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) um zwei Jahre und die Frist für die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) um ein Jahr zu verschieben, auch um eine vermeintliche Sicherheit für Unternehmen zu schaffen, auf die Entscheidungen über inhaltliche Veränderungen mit einem entsprechenden Vorlauf reagieren zu können. Die Verschiebung ist Teil der sogenannten "Omnibus”-Initiative der EU, mit der EU-Nachhaltigkeitsvorgaben scheinbar vereinfacht werden sollen.

Kontakt: Germanwatch e.V., Stefan Küper | kueper@germanwatch.org | www.germanwatch.org


Wirtschaft | Recht & Normen, 03.04.2025

     
        
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