UN erzielen Fortschritte beim Kampf gegen die weltweite Umweltverschmutzung
Weltweit Gefährdungen durch Chemikalien und Abfälle verringern
Vom 1.-12. Mai haben in Genf die Vertragsstaatenkonferenzen der UN Übereinkommen von Basel, Rotterdam und Stockholm zum Umgang mit gefährlichen Chemikalien und Abfällen getagt. Diese drei Chemikalien- und Abfallübereinkommen sind bei der Bekämpfung der weltweiten Verschmutzungskrise wichtige Bausteine. Bei allen drei Übereinkommen konnten jetzt wichtige Fortschritte erzielt werden.

Bei den Konferenzen in Genf wurde über Verbote, den Informationsaustausch beim Handel, Beschränkung und die Entsorgung gefährlicher Chemikalien verhandelt. So wurden in das Stockholmer Übereinkommen drei gefährliche Chemikalien neu aufgenommen und ihre Herstellung und Verwendung damit weltweit verboten. Außerdem gelang es, nach jahrelangen Verhandlungen ein Verfahren einzurichten, durch das die Einhaltung der staatlichen Verpflichtungen überwacht wird. Unter dem Basler Übereinkommen wurden Leitlinien für die umweltgerechte Behandlung von Kunststoffabfällen verabschiedet. Damit soll der Verschmutzung der Umwelt mit Kunststoffen begegnet werden. Beim Rotterdamer Übereinkommen konnte das Pestizid Terbufos in das Rotterdamer Übereinkommen aufgenommen werden. Die Listung von sechs weiteren gefährlichen Chemikalien scheiterte allerdings am Veto einzelner Staaten.
Deutschland setzt sich als Vorsitz und Gastgeber der fünften Weltchemikalienkonferenz in Bonn vom 25.-29. September 2023 für einen nachhaltigeren Umgang mit Chemikalien und Abfällen ein. Ziel ist, den Strategischen Ansatz für ein Internationales Chemikalienmanagement (SAICM) weiterzuentwickeln und damit - über die speziellen Abkommen hinaus - die Weichen gegen die weltweite Verschmutzung zu stellen.
Hintergrund
Das Stockholmer Übereinkommen regelt weltweit besonders langlebige organische Schadstoffe, die sich in den Nahrungsketten anreichern und damit Mensch und Umwelt schaden. In Genf wurden in das Stockholmer Übereinkommen die Kunststoffadditive Declorane Plus und UV 328 sowie das Pflanzenschutzmittel Methoxychlor neu aufgenommen. Bei diesen Chemikalien handelt es sich um persistente organische Schadstoffe (POPs) mit toxischen Eigenschaften, die sehr lange in der Umwelt verbleiben und sich weltweit verbreiten. Damit unterliegen nun 34 gefährliche Chemikalien als POPs strengen Verwendungs- und Verbotsregeln. Darüber hinaus konnten sich die Vertragsstaaten auf ein Verfahren zur Überprüfung der Vertragseinhaltung unter dem Stockholmer Übereinkommen verständigen. Damit konnte nach jahrelangen Verhandlungen eine Regelungslücke geschlossen werden.
Das Basler Übereinkommen regelt den Export und Import und die umweltgerechte Entsorgung gefährlicher Abfälle weltweit. Unter dem Basler Übereinkommen gelang es, Leitlinien für die umweltgerechte Behandlung von Kunststoffabfällen zu verabschieden. Diese sind ein wichtiger Beitrag, um der globalen Verschmutzung der Umwelt mit Kunststoffen zu begegnen und ein Signal für die Verhandlungen über ein weltweites Kunststoffübereinkommen im Juni 2023.
Das Rotterdamer Übereinkommen legt Regeln für den Informationsaustausch beim Handel bestimmter gefährlicher Chemikalien fest. Hier scheiterte der Versuch, das Verfahren zur Aufnahme von Stoffen in das Rotterdamer Übereinkommen zu ändern. Durch den Vorschlag einer breiten Allianz von Staaten, darunter der Europäischen Union, sollte die Listung von gefährlichen Chemikalien wieder angekurbelt werden, für die im internationalen Handel Informationen verpflichtend zu liefern sind. Diese Aufnahme von Stoffen war in den letzten Jahren wegen der Blockade einzelner Staaten praktisch zum Erliegen gekommen, da neue Listungen nur im Konsens beschlossen werden können. Der Vorschlag eines "Rotterdams der zwei Geschwindigkeiten" konnte die zahlreichen Gegner nicht überzeugen und verfehlte die erforderliche Mehrheit. Immerhin gelang die Aufnahme von Terbufos in das Übereinkommen, das nunmehr für 55 gefährliche Pestizide und Industriechemikalien regelt. Für sechs Stoffe gelang dies nicht.
Kontakt: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz | presse@bmuv.bund.de | www.bmuv.de
Umwelt | Umweltschutz, 16.05.2023

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