Die wichtigsten Fragen zum Verbot von Öl- und Gasheizungen ab 2024
Die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das in der allgemeinen Umgangssprache oftmals als Heizungsgesetz bezeichnet wird, sorgt nach wie vor für hitzige Debatten. Insbesondere das geplante Verbot von Öl- und Gasheizungen führt zu kontroversen Auseinandersetzungen. Trotz dieser Widerstände bekräftigt die Bundesregierung ihre Absicht, an den vorgesehenen Regelungen festzuhalten. Ab dem Jahr 2024 müssen demnach neu installierte Heizsysteme zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren. Um ein besseres Verständnis dieser Regelungen zu ermöglichen, folgt nun ein Faktencheck mit den aktuellen Updates.

Das geplante Verbot von Öl- und Gasheizungen ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Strategie. Die neuen Regelungen sehen vor, dass ab 2024 alle neu eingebauten Heizsysteme einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien aufweisen müssen. Hierzu zählen beispielsweise Solarthermie, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen. Bestehende Heizungen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, sollen nach und nach durch klimafreundlichere Alternativen ersetzt werden.
Welche Heiztechnologien erfüllen die Anforderung des GEG?
Ab dem Jahr 2024 rücken Wärmepumpen als bevorzugte Heizungslösung in den Vordergrund. Pelletheizungen stellen eine weitere Option dar, insbesondere für denkmalgeschützte Gebäude und Häuser mit erhöhtem Energiebedarf. Eine alleinige Solarthermie-Anlage wird in vielen Fällen nicht ausreichen; jedoch kann sie in eine Hybridheizung integriert werden. Kombinationen aus Wärmepumpe und Gasheizung sind ebenso denkbar wie Hybridlösungen. Die Vorgaben lassen sich ebenfalls durch den Anschluss an erneuerbare Nah- und Fernwärmenetze erfüllen. In gut sanierten Gebäuden können zudem elektrische Direktheizungen als Alternative in Betracht gezogen werden.
Müssen funktionierende Heizungen bis 2024 ausgetauscht werden?
Nein. Selbst nach einer Laufzeit von 30 Jahren ist ein obligatorischer Austausch von Gas- und Ölheizungen nicht zwingend – zumindest entfällt diese Pflicht für Niedrig- und Brennwertkessel sowie für selbstnutzende Eigentümer, die seit 2002 in ihrem Eigenheim leben. Heizungen dürfen weiterhin instandgesetzt werden. Eine Austauschpflicht kommt erst zum Tragen, wenn der Heizkessel aufgrund eines Defekts ersetzt werden muss. Wichtig zu beachten: Für fossile Heizungen ist ein festes Enddatum vorgesehen – Heizkessel dürfen nur bis zum 31.12.2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Danach sind Gaskessel lediglich noch zulässig, wenn sie vollständig mit grünem Gas betrieben werden.
Dürfen neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden?
Ja. Allerdings muss innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren eine Nachrüstung mit erneuerbaren Energien erfolgen. Dies stellt jedoch eine wenig attraktive Option dar, da Hauseigentümer in diesem Fall gleich zweifach in neue Heiztechnologien investieren müssen. Zudem wird der ansteigende CO?-Preis das Heizen mit Gas und Öl in Zukunft noch kostspieliger gestalten.
Können Gasheizungen in Zukunft mit Wasserstoff betrieben werden?
Grundsätzlich ja, jedoch müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die gesetzlichen Anforderungen können eingehalten werden, sofern die Gasheizung zu 100 Prozent mit Wasserstoff betrieben werden kann. Der vorgesehene Fahrplan sieht folgende Vorgaben vor: bis 2030 mindestens 50 Prozent Biomethan, ab 2036 mindestens 65 Prozent Wasserstoff.
Obwohl laut einer Studie des Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. – technisch-wissenschaftlicher Verein (DVGW) Wasserstoff über das vorhandene Gasnetz transportiert werden kann, ist diese Option nicht praktikabel, weil viele Haushalte weiterhin parallel Gas benötigen. Es wäre deshalb ein zweites Leitungsnetz erforderlich.
Wichtig zu beachten: Die aktuellen H2-ready-Heizungen, die derzeit auf den Markt kommen, entsprechen noch nicht diesen Anforderungen, da sie lediglich mit maximal 20 Prozent Wasserstoff betrieben werden können. Daher müssten auch diese Heizungen zu einem späteren Zeitpunkt nachgerüstet oder ausgetauscht werden.
Welche Regelungen gelten bei Gasheizungen und Gasthermen in Mehrfamilienhäusern?
Für Gebäude, die mit Zentral- oder Gasetagenheizungen ausgestattet sind, sind umfangreiche Übergangsregelungen vorgesehen. Sollte die erste Gasetagenheizung in dem Gebäude ausfallen, haben die Eigentümer zunächst drei Jahre Zeit, um eine Entscheidung bezüglich der Umstellung des gesamten Gebäudes auf erneuerbare Heizsysteme zu treffen. Entscheiden sie sich für eine Zentralisierung der Heizungsanlage, erhalten sie zusätzlich zehn Jahre Zeit für die Realisierung dieser Maßnahme.
Gibt es Ausnahmen beim Öl- und Gasheizungsverbot?
Für Eigentümer, die das 80. Lebensjahr überschritten haben, besteht weiterhin die Möglichkeit, bei einem Heizungsausfall eine Gasheizung installieren zu lassen. Diese Regelung gilt für Gebäude mit bis zu sechs Wohneinheiten, sofern der Eigentümer eine der Wohnungen dauerhaft selbst bewohnt. Außerdem sind Härtefallregelungen geplant. Diese sollen etwa Haushalte mit geringen Einkommen entlasten.
Technik | Energie, 07.04.2023

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