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Technik | Energie, 15.04.2023

Klage gegen EU-Kommission: Fossiles Gas gehört nicht in die Taxonomie

Umweltorganisationen ziehen vor den Europäischen Gerichtshof, um institutionelles Greenwashing zu verhindern

Die Umweltorganisationen ClientEarth und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) haben – zusammen mit Transport&Environment und dem europäischen Büro des WWF – beim Europäischen Gerichtshof Klage gegen die Einstufung von fossilem Gas in der EU-Taxonomie als „nachhaltig" eingereicht.
 
© anita_starzycka, pixabay.comNach Einschätzung der Umweltverbände verstößt die EU-Kommission sowohl gegen ihr eigenes Klimagesetz als auch gegen die Taxonomie-Verordnung. Da die Kommission trotz anhaltender Kritik von Umweltgruppen eine Revision ihrer Entscheidung ablehnt, soll die irreführende Taxonomie-Einstufung über die Verbände-Klage nun vom Europäischen Gerichtshof überprüft werden. Mit einer ersten mündlichen Anhörung rechnen die beschwerdeführenden Organisationen in der zweiten Hälfte von 2024, mit einem Urteil Anfang 2025.

BUND-Vorsitzender Olaf Bandt sagt dazu: „Wir ziehen vor den Europäischen Gerichtshof, um diese dreiste Form des Greenwashing rechtlich überprüfen zu lassen. Vermeintlicher Klimaschutz durch Etikettenschwindel ist inakzeptabel. Mit der Entscheidung, fossiles Erdgas als klimafreundlich zu klassifizieren, hat sich die EU-Kommission sowohl faktisch als auch rechtlich auf sehr dünnes Eis begeben. Echten Klimaschutz gibt es nur mit einem Ausbau der erneuerbaren Energien und Energiesparen im großen Stil. Dringend notwendige Investitionen in vermeintliche Brückentechnologien umzuleiten, leistet der Energiewende einen Bärendienst."

ClientEarth-Juristin Marta Toporek fügt hinzu: „Die Kommission hat diese Einstufung von fossilem Gas als ‚nachhaltig‘ klar rechtswidrig vorgenommen und dabei die Einschätzung ihres eigenen wissenschaftlichen Expertenrates missachtet. Diese Entscheidung steht in Widerspruch zum europäischen Klimagesetz und der Taxonomie-Verordnung selbst. Sie verstößt auch gegen die Verpflichtungen der EU im Rahmen des Pariser Abkommens. Die Weigerung der Kommission, auf unsere Einwände einzugehen und ihren Kurs zu korrigieren, ist enttäuschend. Uns bleibt keine andere Wahl, als uns an das Europäische Gerichtshof zu wenden, um diese klimapolitische Geisterfahrt zu stoppen."

BUND, ClientEarth, das WWF European Policy Office sowie Transport & Environment (T&E) hatten im September 2022 mit einem Antrag auf interne Überprüfung rechtliche Schritte eingeleitet, um die Streichung der Kennzeichnung von Strom und Wärme aus fossilem Gas in der EU-Taxonomie als „nachhaltig" zu erwirken. In ihrer im Februar 2023 vorgelegten Antwort argumentierte die Europäische Kommission, rechtmäßig gehandelt zu haben. Sie sah keine Notwendigkeit, den angefochtenen delegierten Rechtsakt zu überarbeiten. Die antragstellenden Umweltgruppen nutzen mit ihrer Klage die Möglichkeit, diese ablehnende Antwort durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) überprüfen zu lassen.
 
Hintergrund: Welches rechtliche Verfahren wird in diesem Fall angewendet?
Im Jahr 2021 wurde eine wegweisende Reform des EU Rechts zum Zugang zu Gerichten verabschiedet. Dadurch wurden die Haupthindernisse beseitigt, die Umwelt-NGOs und Bürger*innen daran hindern, Umweltvergehen vor Gericht anzufechten. Umwelt-NGOs haben nun das Recht, EU-Organe und -Einrichtungen – in diesem Fall die Europäische Kommission – aufzufordern, eine ihrer eigenen Entscheidungen wegen Verstoßes gegen EU-Umweltrecht zu überprüfen. Die Kommission muss auf eine solche Anfrage innerhalb von 16 bis maximal 22 Wochen offiziell antworten. Stellen die Kläger fest, dass die Antwort der EU Kommission den Rechtsverstoß nicht behebt, können diese Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erheben.
 
Welche Klimaauswirkungen haben Gas und Methan?
Gasförderung und -transport emittieren nicht nur riesige Mengen an CO2, sondern sind auch ein großer Emittent des starken und giftigen Treibhausgases Methan, das in Bezug auf den Klimawandel über 20 Jahre satte 86-mal stärker als Kohlendioxid ist. Methan wird durch das Bohren und Fördern von Gas aus Bohrlöchern und seinen Transport durch Pipelines emittiert. Über das Klima hinaus hat Methan auch verheerende Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit – durch Luftverschmutzung – und Ökosysteme. Sowohl die IEA als auch das IPCC haben klar gesagt, dass keine neuen Öl- und Gasförderungsprojekte begonnen werden sollten, wenn wir die Erwärmung innerhalb von 1,5 °C halten wollen. Darüber hinaus ergab eine kürzlich durchgeführte Studie, dass fast die Hälfte der bestehenden Produktionsstätten für fossile Brennstoffe frühzeitig geschlossen werden müssen, wenn 1,5 ° C erreicht werden sollen.
 
Warum erstreckt sich die Klage von ClientEarth, WWF EPO, T&E und BUND nicht auf Kernenergie?
Andere Organisationen sind besser in der Lage, dieses spezifische Problem zu untersuchen. Die Aufnahme der Kernenergie in die Taxonomie ist das Anliegen eines parallelen Verfahrens, das von der Umweltorganisation Greenpeace eingeleitet worden ist.

Kontakt:  BUND, André Prescher-Spiridon | andre.prescher@bund.net | www.bund.net


     
        
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