Torfminderung in der öffentlichen Beschaffung
Ein Ausstieg aus der Torfnutzung ist ein Beitrag zum globalen Moorbodenschutz.
Nachhaltiges Grünflächen- und Liegenschaftsmanagement schließt die Auswahl von Erden und Substraten mit ein. Bei der Beschaffung von Produkten und der Auftragsvergabe an Dienstleister können hier entscheidende Weichen in Richtung Klimaneutralität gestellt werden. Dabei gilt es, den Einsatz von torfhaltigen Erzeugnissen nach Möglichkeit ganz zu vermeiden.Torf ist kein nachwachsender Rohstoff
Die Verwendung von torfhaltigen Erden setzt in erheblichem Maße CO2 frei, denn in Moorböden ist im Vergleich zu Wäldern ein Vielfaches an Kohlenstoff gespeichert. Doch anders als Holz zählt Torf aufgrund seiner sehr langen Entstehungszeit nicht zu den nachwachsenden Rohstoffen. Der Gebrauch jeglicher Produkte, die Torf enthalten, trägt deshalb zur Erderwärmung bei.
Im Zuständigkeitsbereich der öffentlichen Hand und ihrer Liegenschaften werden torfhaltige Erden in folgenden Bereichen eingesetzt:
- Wechselbepflanzungen
- Park- und Flächengestaltung
- Bodenverbesserung
- Sportrasen
- Straßenbegrünung (Kübel, Ampeln, Fensterkästen)
- Zimmerpflanzen in Gebäuden, z.B. für Innenraumgestaltung oder Veranstaltungsdekoration


- Grüngutkompost
- Holzfasern
- Kokosprodukte
- Reis- & Dinkelspelzen
- Rindenhumus
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat deshalb im Zuge des Klimaschutzprogramms 2030 eine spezielle Torfminderungsstrategie für Deutschland gestartet. Sie zielt darauf ab, den Einsatz von Torf als Kultursubstrat und Bodenverbesserer so weit wie möglich zu verringern und, wo immer dies machbar ist, ganz auf dessen Einsatz zu verzichten. Die Strategie richtet sich gleichermaßen an Verbraucher, den Erwerbsgartenbau sowie die öffentliche Hand.Weitere Informationen unter beschaffung.fnr.de
Dieser Artikel ist in forum Nachhaltig Wirtschaften 04/2022 mit dem Schwerpunkt: Globale Ziele und Klimaschutz - Zeit, die Stimme zu erheben und endlich zu handeln? erschienen.
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