Mit dem E-Scooter mit Straßenzulassung sicher unterwegs sein
Deutschland setzt auf Elektromobilität. Der E-Scooter mit Straßenzulassung gehört zu einem wichtigen Schritt, die neue Technologie im Alltag zu nutzen. Der E-Scooter besaß von Anfang an keine Straßenzulassung. Erst mit der Zeit kam der E-Scooter mit Straßenzulassung auf den Markt. Ein großer Schritt für mehr Sicherheit wurde etabliert.
Einfach morgens schnell mit E-Scooter mit Straßenzulassung zum Bäcker fahren macht einfach Spaß. Vor allem kann die gesamte Familie das praktische, kleine Fahrzeug nutzen. Dies macht den E-Scooter so beliebt und wurde zur Selbstverständlichkeit im gesamten Straßenbild. Vor allem Jugendliche und junge Erwachsene lieben ihren schicken, unkomplizierten Gefährten.
Der Gesetzgeber musste reagieren
Die Proteste breiteten sich relativ schnell über das Land aus. Der E-Scooter der ersten Generation fuhr durch Dörfer und Städte ohne Straßenzulassung. Mit dem Mai 2019 ändert sich die Sachlage. Der Bundesrat sah sich gezwungen, eine neue Regulierung festzulegen. Der E-Scooter gehört fortan zu der Fahrzeugklasse der Elektrokleinstfahrzeuge. Dem E-Scooter mit Straßenzulassung ist somit gestattet, auf Fahrradwegen und Straße im Land völlig legal fahren zu dürfen. Mit der Straßenzulassung ist der Fahrer verpflichtet, sich um eine e Scooter-Versicherung zu kümmern.
Fahrradwege werden empfohlen
Generell sollte der E-Scooter mit Straßenzulassung auf den Fahrradwegen genutzt werden. Ist kein Fahrradweg vorhanden, dann kann mit dem E-Scooter auf die Straße ausgewichen werden. Alternativ den Gehweg zu nutzen, ist verboten. Es stellt sich unweigerlich für Laien die Frage, ob für das Fahren mit dem E-Scooter mit Straßenzulassung ein Führerschein benötigt wird. Dies ist nicht der Fall. Der Fahrer von einem E-Scooter sollte mindestens 14 Jahre alt sein. Die maximale Höchstgeschwindigkeit von einem E-Scooter beträgt 20 km/h.
Der E-Scooter auf dem privaten Gelände
Nachdem die Benutzung von einem E-Scooter mit Straßenzulassung gesetzlich geregelt wurde, dürfen E-Scooter ohne eine Straßenzulassung lediglich auf einem Privatgelände oder einem Firmengelände genutzt werden. Dies macht ihn langfristig unattraktiver. Mit diesem E-Scooter von der Polizei im Straßenverkehr erwischt zu werden, wird größeren Ärger verursachen. Es handelt sich nicht nur um eine Ordnungswidrigkeit. Es ist ein Straftatbestand. Konsequenzen werden folgen.
Von Anfang an alles richtig machen
Wer einen geeigneten E-Scooter sich zulegen möchte, kommt an einem E-Scooter mit Straßenzulassung nicht vorbei. Wir informieren, welche E-Scooter die Sicherheitsbedingungen erfüllen. Ein Anruf genügt und wir beantworten alle Fragen.
Fazit: Ein pures Fahrvergnügen im Alltag, zum Büro oder in den Betrieb.
Technik | Mobilität & Transport, 12.09.2022
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