Klimaschutz als Unternehmenspflicht
Was kann das deutsche Lieferkettengesetz leisten und was ist vom geplanten EU-Gesetz zu erwarten?
Die EU-Kommission will am 23.2. ihren Entwurf für ein europäisches Lieferkettengesetz vorstellen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Deutsche Umwelthilfe, Germanwatch, Greenpeace und der WWF Deutschland legen aus diesem Anlass ihre Positionen zu klimabezogenen Sorgfaltspflichten vor und unterstreichen noch einmal ihre Forderung nach klimabezogenen Sorgfaltspflichten im geplanten EU-Lieferkettengesetz. In ihrem Papier kritisieren die Organisationen das deutsche Lieferkettengesetz zugleich als nicht ausreichend.

Ceren Yildiz vom BUND: "EU-ansässige Unternehmen profitieren von günstigen Produktionskosten und unzureichenden Umweltgesetzen im Ausland. Zugleich heizen sie die Klimakrise an. Die EU muss sie rechtlich verpflichten, Verantwortung für Klimarisiken und -schäden in ihren Lieferketten zu übernehmen. Das deutsche Lieferkettengesetz ist dabei kein gutes Vorbild, denn es enthält nur sehr schwache eigenständige umweltbezogene Sorgfaltspflichten."

"Luftverunreinigung schließt aus unserer Sicht menschengemachte Treibhausgasemissionen mit ein. Letzten Endes ist nämlich Zweck der Vorschrift der Schutz von Leben und Gesundheit. Dass die Klimakrise diese Menschenrechte bedroht, ist unstreitig", betont Susan Grzybek, WWF Deutschland. So sah es auch das Europäische Parlament, als es sich am 10. März 2021 mit Empfehlungen zur Sorgfalts- und Rechenschaftspflicht von Unternehmen an die EU-Kommission wandte. "Industrielobbyisten haben sich massiv gegen die Aufnahme von Klimasorgfaltspflichten in das EU-Lieferkettengesetz gewehrt. Hier darf die EU-Kommission nicht einknicken. Das EU-Parlament hat einen guten Entwurf vorbereitet. Die Kommission muss jetzt nachziehen und Unternehmen für ihre Klimarisiken und -schäden zur Verantwortung ziehen", kommentiert Tina Lutz von der Deutschen Umwelthilfe.
Klimabezogene Sorgfaltspflichten werden schon jetzt gerichtlich ausgefochten. So etwa in Frankreich und den Niederlanden, wo Umweltverbände erfolgreich die Ölkonzerne Total und Shell verklagten. "Insbesondere das Shell-Urteil hat gezeigt, das Unternehmen eine Pflicht zur Emissionsverminderung nicht nur im eigenen Geschäftsbereich, sondern darüber hinaus entlang ihrer gesamten Produktion auferlegt werden muss. Wer mit internationalen Lieferketten Profit macht, muss auch dafür sorgen, dass die Emissionen entlang der gesamten Produktionskette mit dem Pariser Klimaabkommen vereinbar sind", erläutert Viola Wohlgemuth von Greenpeace.
Das Positionspapier leitet aus diesem Urteil zwei Kernforderungen ab: "Die Bundesregierung soll sich auf deutscher Ebene für eine Erweiterung des Lieferkettengesetzes um umfassende umweltbezogene Sorgfaltspflichten einsetzen. Zusätzlich soll sie sich auf EU-Ebene dafür stark machen, dass ein wirksames Instrument für Unternehmensverantwortung schnell verabschiedet wird. Hierzu gehören eindeutig klimabezogene Sorgfaltspflichten", fordert Johanna Sydow von Germanwatch.
Hier finden Sie das Positionspapier "Klimaschutz und Lieferketten".
Wirtschaft | Lieferkette & Produktion, 22.02.2022

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