COP 26 beschließt hohe Standards für weltweiten Handel mit Treibhausgas-Minderungen

Doppelanrechnungen werden im Regelwerk ausgeschlossen

Die Vertragsstaaten des Pariser Abkommens haben sich auf neue Marktmechanismen für die Übertragung von Treibhausgas-Minderungen aus Klimaschutzprojekten geeinigt. Sie ermöglichen nun einen internationalen Handel mit Minderungsgutschriften aus diesen Projekten. Dabei gilt das Prinzip, dass die gehandelten Minderungen über die bestehenden nationalen Klimaschutzbeiträge der Staaten hinausgehen müssen und so das Ambitionsniveau insgesamt erhöhen. Das soll vor allem Entwicklungsländer dabei helfen, schneller Klimaneutralität zu erreichen. Die Europäische Union hatte bereits 2020 beschlossen, dass sie ihr aktuelles Klimaziel ohne den Ankauf solcher Zertifikate aus anderen Staaten erreichen wird.

Wichtigstes Ergebnis der Verhandlungen auf der COP 26: Treibhausgasminderungen dürfen nur einmal angerechnet werden, also entweder im Käuferland oder im Land, in dem die Klimaschutzmaßnahme erfolgt. © catazul, pixabayWichtigstes Ergebnis der Verhandlungen: Treibhausgasminderungen dürfen nur einmal angerechnet werden, also entweder im Käuferland oder im Land, in dem die Klimaschutzmaßnahme erfolgt. Doppelanrechnungen schließt das neue Regelwerk aus und setzt damit den Artikel 6 des Pariser Abkommens konsequent um. So kann sichergestellt werden, dass der Handel wirklich zu mehr Klimaschutz führt. Die Regeln unter Artikel 6 des Pariser Abkommens bieten darüber hinaus auch Akteuren auf dem freiwilligen Kompensationsmarkt einen klaren Standard für die Nutzung von Klimaschutz-Zertifikaten an.

Für den Gesamterfolg der Konferenz nötig war zugleich ein Zugeständnis an einige Entwicklungsländer, alte Emissionsminderungszertifikate sowie Zertifikate aus bereits laufenden Projekten in einem begrenzten Umfang weiter verwenden zu können. Deutschland hatte sich auf der Konferenz gegen die Nutzung dieser Zertifikate ausgesprochen, den Kompromiss aber letztlich akzeptiert.

Um die Integrität des Handels mit Minderungsgutschriften zu stärken, wird ein unabhängiges Beschwerdeverfahren etabliert, das Menschenrechtsorganisationen, NGOs und Vertreter*innen indigener Völker z.B. bei Problemen oder Mängeln in den betroffenen Klimaschutzprojekten nutzen können.

Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth: "Das ist ein gutes Ergebnis, das mehr Klimaschutz ermöglichen wird. Die Regelung schließt Schlupflöcher bei der Erfüllung von Klimaschutzverpflichtungen aus und schafft zugleich ein Finanzierungsinstrument für zusätzlichen Klimaschutz in Entwicklungsländern. Die neuen Standards können auch vom freiwilligen Markt genutzt werden. Dazu werden zusätzliche robuste Regeln etabliert. Alle privaten Akteure sollten hierzu aktiv beitragen und nur nach den jetzt geschaffenen neuen UN-Standards verifizierte Zertifikate nutzen."

Weitere Informationen
Art. 6.2 des Pariser Abkommens regelt den allgemeinen Rahmen. Hier wird u.a. klargestellt, dass es keine Doppelzählung geben darf, und welche grundsätzlichen Anforderungen an Berechnung, Handel und Transfer von Emissionsminderungsgutschriften zu stellen sind.

Art. 6.4 stellt die Regeln für einen UNFCCC-überwachten Projekt-Mechanismus auf, in dem Minderungsgutschriften generiert werden können. Hier ist im Detail die gesamte Administration geregelt, von der Beantragung über die Berechnungsmethoden bis zum Register. Auch ein unabhängiger Beschwerdemechanismus wurde etabliert.

Im Register wird stehen, für welche Verwendungen das Land, in dem Klimaschutzinvestitionen erfolgen, die jeweiligen Gutschriften freigegeben hat. Es gibt auch an, ob diese mit der Bilanz dieses Landes verrechnet wurde, und dann für andere NDCs, für das Ausgleichssystem der Luftfahrt "CORSIA" oder für Treibhausgas-Kompensation im freiwilligen Markt verwendet werden kann, oder ob die Emissionsminderung einer Maßnahme im eigenen Land angerechnet und deshalb nicht für CORSIA, auf nationale Klimaschutzziele angerechnet werden dürfen. Letztere sollten vom freiwilligen Markt auch nicht für Kompensation genutzt werden.

Kontakt: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit | presse@bmu.bund.de | www.bmu.de


     
        
Cover des aktuellen Hefts

Zukunft braucht Frieden

forum 02/2026

  • Militär & Märkte
  • Grüner Wasserstoff
  • Moorschutz als Invest
  • ESG loves KI
Weiterlesen...
Kaufen...
Abonnieren...
20
MAI
2026
Bayerischer Batteriekongress 2026
Einblicke, Strategien, Innovationen
81671 München
21
MAI
2026
Munich Impact Night
Dieser Abend ist für alle, die die Zukunft noch nicht aufgegeben haben
81379 München
20
JUN
2026
Woche des Wasserstoffs 2026 (#WDW2026)
Wasserstoff verbindet
deutschlandweit
Alle Veranstaltungen...
forum goes international! Download the international edition for forum free of charge.
Anzeige

Der Mittelstand im ESG-Dschungel. Sie müssen nicht alles machen. Sie müssen nur wissen, was.

Sie erhalten einen klaren Fahrplan: was jetzt zu tun ist, was Sie auf dem Schirm behalten sollten und was Sie getrost ignorieren können.

Politik

Gute Politik bedient nicht Partikularinteressen
Christoph Quarchs Überlegungen zum Wahlsonntag
B.A.U.M. Insights
Lassen Sie sich begeistern von einem Buch, das Hoffnung macht.

Jetzt auf forum:

Virgin Islands Climate Change Trust Fund launched at Global Sustainable Islands Summit in Gran Canaria, marking new era in climate finance innovation for islands

Kreislaufwirtschaft am Bau & Energie für die Zukunft

Gastfreundschaftslektionen aus Südtirol

Städte weltweit fordern eine Beschleunigung des Ausstiegs aus fossilen Brennstoffen hin zu erneuerbaren Energien

Koalition von Ländern treibt beschleunigte Abkehr von fossilen Energien während Energiekrise voran

Deutsche Umwelthilfe widerlegt Mythos angeblich hoher Systemkosten Erneuerbarer Energien

Die Energiewende ist kein Kostenblock – sie ist ein Gewinnmodell für die Regionen

Aufbruch in Santa Marta

  • 66 seconds for the future
  • NOW Partners Foundation
  • World Future Council. Stimme zukünftiger Generationen
  • Futouris - Tourismus. Gemeinsam. Zukunftsfähig
  • SUSTAYNR GmbH
  • DGNB - Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen
  • circulee GmbH
  • Global Nature Fund (GNF)
  • WWF Deutschland
  • Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG
  • ZamWirken e.V.
  • Engagement Global gGmbH
  • BAUM e.V. - Netzwerk für nachhaltiges Wirtschaften
  • Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH
  • TÜV SÜD Akademie
  • Protect the Planet. Gesellschaft für ökologischen Aufbruch gGmbH
  • Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. (BNW)