Der Staat braucht die Unterstützung von Unternehmen: In Elektromobilität investieren
Neben konkreten Zuschüssen gibt es auch noch die „weichere" Förderung durch Steuervorteile.
Erst der Klimapakt und dann die Verdoppelung des staatlichen Umweltbonus im Rahmen des Corona-Konjunkturprogramms – die Bundesregierung zeigt deutlich, wie wichtig ihr der Ausbau der E-Mobilität in Deutschland ist. Der „Masterplan Ladeinfrastruktur" sieht vor, dass die Zahl der Ladepunkte bis 2030 von derzeit circa 20.000 auf eine Million erhöht wird. Die Zahl der zugelassenen E-Autos soll parallel auf zehn Millionen steigen.
Für den zügigen Ausbau der Ladeinfrastruktur braucht der Staat die Unterstützung durch engagierte Unternehmen. Warum das so ist, erklärt Stefan von Dobschütz, Geschäftsführer von innogy eMobility Solutions: „Der Großteil der Ladevorgänge wird nicht am Straßenrand stattfinden, sondern zuhause oder bei der Arbeit. Gerade bei Unternehmen werden sehr viele E-Autos auf Mitarbeiter- oder Kundenparkplätzen geladen."
Der Ausbau der E-Mobilität ist kein rein deutsches Phänomen. Auch die EU schiebt das Thema offensiv an – und zwar über die EU-Richtlinie 2018/844 zur Gebäudeeffizienz. Die Vorgabe aus Brüssel hat dazu geführt, dass seit März 2020 die Installation von Ladepunkten gesetzlich vorgeschrieben ist: Bei neuen oder umfänglich sanierten Geschäftsgebäuden mit mehr als neun Parkplätzen muss mindestens ein Ladepunkt vorhanden sein muss; zudem sind 20 Prozent der Parkplätze über Leerrohre und Vorverkabelung auf eine einfache Nachrüstung vorzubereiten. Die Kosten für die Installation müssen Unternehmen aber nicht allein tragen. Der Staat beteiligt sich – entweder direkt durch Zuschüsse oder indirekt durch steuerliche Förderungen.
Mit Zuschüssen die Unternehmen entlasten
Im Rahmen des Bundesprogramms Ladeinfrastruktur des BMVI gibt es bereits heute beträchtliche Unterstützung. Zuschüsse zwischen 3.000 Euro (für 22 kW Ladepunkte) bis 30.000 Euro (für 100 kW Ladepunkte) werden gezahlt, wenn die Anlagen Strom aus erneuerbaren Energien nutzen und öffentlich zugänglich sind. Mittlerweile werden für die allgemeine Zugänglichkeit statt 24 nur noch 12 Stunden gefordert – ein Zugeständnis an Firmenparkplätze, die seit der Anpassung nachts geschlossen werden können.
Neben den konkreten Zuschüssen gibt es aber auch noch die „weichere" Förderung durch Steuervorteile. Und auch hier lohnt sich ein genauer Blick, denn durch die Kombination aus Zuschuss und Steuervorteil ist E-Mobilität für Unternehmen nicht nur ökologisch, sondern auch finanziell interessant.
Steuerliche Förderung steigert Akzeptanz
Mehr als 10 Prozent aller Pkw sind Firmenfahrzeuge – und genau hier setzt der Klimapakt an, um die E-Auto-Quote nach oben zu bringen. Dazu trägt sicherlich auch die Verdoppelung des staatlichen Umweltbonus bei, der nun Innovationsprämie heißt und deutliche Kaufsignale für E-Autos setzt – immerhin wird bei E-Autos mit einem Netto-Listenpreis unter 40.000 Euro fast ein Viertel der Kaufsumme erstattet. Zudem werden auch teurere Fahrzeuge gefördert, allerdings nicht im gleichen Umfang.
Neben den gestiegenen Kaufprämien können Privatkäufer auch noch von der gesenkten Mehrwertsteuer profitieren. Wenn es um Kaufanreize geht, dürfte das deutlich mächtigere Werkzeug aber die zum Jahresanfang beschlossene Senkung der pauschalen Versteuerung des geldwerten Vorteils bei der Privatnutzung von Firmenwagen sein. Das klingt sperrig, ist aber sehr effizient. Denn die sogenannte Ein-Prozent-Regelung für Dienstwagen ohne Fahrtenbuch wurde speziell für alternative Antriebe reduziert. So werden bei Hybrid-Fahrzeugen und teureren E-Autos nur noch 0,5 % fällig. Liegt der Kaufpreis des E-Autos unter 40.000 Euro, werden sogar nur noch 0,25 % des Brutto-Listen-wertes versteuert. Und das rechnet sich für Mitarbeiter mit privat genutzten Dienstwagen: Statt 350 Euro monatlich für einen 35.000 Euro teuren Benziner sind es dann nur noch 87,50 Euro für das E-Auto zum gleichen Preis. Übers Jahr kommt so eine erhebliche Steuerersparnis zusammen. Experten gehen davon aus, dass durch diese Regelung der Anteil elektrischer Dienstwagen rasch steigen wird. Da in der Regel mit einem E-Auto auch gleich der dazu passende Ladepunkt angeschafft wird, steigt die Zahl der Lademöglichkeiten zuhause und am Arbeitsplatz entsprechend.
Benzingutschein adé
Ein weiteres Plus für Gewerbetreibende: das Unternehmen kann Mitarbeitern als Bonus gestatten, ihr E-Auto kostenfrei zu laden. Dabei geht der Fiskus leer aus, denn der geldwerte Vorteil muss nicht versteuert werden. Der übliche Benzingutschein wird damit überflüssig. Und der Gesetzgeber hat noch weitergedacht: Wer als Dienstwagen ein E-Auto fährt, kann von seinem Arbeitgeber eine Ladeeinrichtung für Zuhause zur Verfügung gestellt bekommen. Hierfür ist eine günstige pauschale Versteuerung von 25 Prozent vorgesehen. Gleiches gilt, wenn das Unternehmen die Anschaffung eines privaten Ladepunkts für den Dienstwagen-Fahrer finanziell bezuschusst.
Darüber hinaus gibt es ergänzend eine Reihe von Pauschalen bis zu 600 Euro jährlich, die Fahrer von dienstlich genutzten E-Autos steuersenkend geltend machen können.
In Elektromobilität investieren
Tatsächlich war es für Unternehmen noch nie so lukrativ wie heute, in die E-Mobilität zu starten. Während kleinere Firmen oft mit einer einfachen Wallbox für 1-2 Ladeplätze starten, beginnen größere Unternehmen mit der Vorbereitung ihrer Ladeparks. Auch hier hilft der Staat bei der Finanzierung, und zwar über zinsgünstige Darlehen der KfW-Bank mit den Programmen 240 und 241.
Wer als Unternehmer in die Elektromobilität starten möchte, braucht kompetente Ansprechpartner. Damit das Projekt Elektromobilität gut anläuft, sollte auf Produkte eines erfahrenen Anbieters wie innogy gesetzt werden. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden sich online unter www.innogy-emobility.com/foerderung.
Technik | Mobilität & Transport, 21.07.2020
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