Nach zu schwachem Kohleausstiegsgesetz gilt
Ausstieg muss beschleunigt werden
In diesen Stunden läutet der Bundestag den Ausstieg aus der Kohleverstromung in Deutschland ein. Doch das Gesetz bleibt nach Ansicht der Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch klimapolitisch weit hinter den Erwartungen zurück. "Dieses Gesetz reicht nicht, um die gesellschaftliche Auseinandersetzung um den Kohleausstieg zu beenden. Es ist in mehrfacher Hinsicht aus der Zeit gefallen und wird der Herausforderung der sich zuspitzenden Klimakrise nicht gerecht", sagt Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer von Germanwatch.

Aufgrund der inkonsequenten Umsetzung der Vorschläge der Kohlekommission durch das Bundeswirtschaftsministerium wird die Braunkohleverstromung noch nicht einmal stetig über die Jahre zurückgeführt, wie von der Kohle-Kommission gefordert. Viele Braunkohlekraftwerke sollen erst Ende der 2020er Jahre oder erst im Laufe der 2030er Jahre abgeschaltet werden. Trotz mehrerer Gutachten unter anderem des DIW, die belegen, dass im Rheinischen Revier genug Kohle in den Tagebauen zum Weiterbetrieb vorhanden ist, soll an den Plänen für Garzweiler II festgehalten und damit weitere fünf Dörfer abgebaggert werden. Erstmalig wird die energiewirtschaftliche Notwendigkeit dieses Tagebaufeldes sogar bundesgesetzlich festgeschrieben. Eine in dieser Woche veröffentlichte Studie des Öko-Instituts weist auf die intransparente Ausgestaltung und viel zu hohe Berechnung der Entschädigungsleistungen für die Braunkohlebetreiber hin.
"Die Große Koalition hat mit diesem Vorgehen die Chance verpasst, eine für alle Seiten akzeptable und klimapolitisch tragfähige Lösung zur Beendigung der Kohleverstromung in Deutschland vorzulegen. Die Zivilgesellschaft wird weiterhin daraufhin hinarbeiten, dass ein mit dem Pariser Abkommen zu vereinbarender Kohleausstieg bis 2030 in Deutschland kommen wird", so Bals.
Germanwatch unterstützt weiterhin die Verfassungsbeschwerde Jugendlicher und junger Erwachsener gegen das Klimaschutzgesetz. Die Klägerinnen und Kläger sehen ihre Grundrechte durch unzureichenden Klimaschutz bedroht.
Umwelt | Klima, 03.07.2020

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