Unternehmerinitiative "Bleiberecht durch Arbeit"
Kompromiss zum Bleiberecht schafft weder Planungs- noch Rechtssicherheit
Die von der baden-württembergischen Landesregierung am 4. März verkündete Regelung zum Umgang mit gut integrierten Geflüchteten in Arbeit bleibt deutlich hinter den Erwartungen der Unternehmerinitiative Bleiberecht durch Arbeit zurück.

Das von der grün-schwarzen Koalition nun aber vorgesehene Verfahren zur Überbrückung der Zeit bis zu einem eventuellen Erfolg der Bundesratsinitiative stößt bei der Unternehmerinitiative auf Unverständnis und Kritik. "Der nun vorgeschlagene Weg über die Härtefallkommission führt nicht zu Planungs- und Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen und deren Mitarbeiter mit Fluchthintergrund. Viele rechtliche und prozedurale Fragen bleiben weiterhin offen" so VAUDE Geschäftsführerin Antje von Dewitz und der Leutkircher Brauereichef Gottfried Härle, die die Unternehmerinitiative gegründet haben.
"Das Schicksal und die Bleibeperspektive der gut eingearbeiteten Geflüchteten hängt damit ab von dem Zeitpunkt, zu dem sich die Härtefallkommission mit dem Antrag beschäftigt. Das ist keine Rechtssicherheit, sondern Willkür. Außerdem - das zeigen die Erfahrungen aus den letzten Jahren - werden nur etwa die Hälfte der Empfehlungen der Härtefallkommission vom Innenministerium dann auch tatsächlich umgesetzt."
Weiter kritisiert die Unternehmerinitiative, dass nur Personen, die vor dem 29.02.2016 nach Deutschland eingereist sind, sich an die Härtefallkommission wenden können. Für alle anderen, die möglicherweise Aussicht auf eine Beschäftigungsduldung hätten, da hier als Stichtag der 01.08.2018 festgelegt wurde, bringt das nun vorgeschlagene Verfahren keine Lösung.
Aus Sicht der Unternehmerinitiative ist der Härtefall-Kompromiss insbesondere für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe, die oftmals existenziell auf ihre Mitarbeiter mit Fluchthintergrund angewiesen sind, nicht praktikabel. Der Gang zur Härtefallkommission erfordert in der Regel rechtsanwaltlichen Beistand und ist damit auch mit hohen Kosten verbunden. "So werden gerade diejenigen bestraft, die sich in den letzten Jahren besonders um die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt bemüht haben", so Gottfried Härle.
"Viel klarer und rechtssicherer wäre es gewesen, das Bleiberecht über die Erteilung von Ermessensduldungen aus öffentlichem Interesse entsprechend § 60a des Aufenthaltsgesetzes zu regeln", so Markus Winter, einer der Sprecher der Unternehmerinitiative und Geschäftsführer der IDS-Holding GmbH. "Zahlreiche renommierte Asylrechtler - darunter auch Wolfgang Armbruster, der frühere Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Sigmaringen - haben eine solche Vorgehensweise empfohlen. Und auch der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat jüngst in einem Urteil auf diese Möglichkeit hingewiesen". Es sei absolut unverständlich, weshalb die Landesregierung diesen Weg nicht beschritten habe.
Die Unternehmerinitiative wird ganz genau beobachten, ob weiterhin gut integrierte und beschäftigte Asylbewerber abgeschoben werden, wie dies in den letzten Wochen und Monaten vermehrt der Fall war. Nicht zuletzt daran wird sich die Praxistauglichkeit der jetzt gefundenen Regelung messen lassen müssen.
Kontakt: Unternehmerinitiative Bleiberecht
Gesellschaft | Migration & Integration, 06.03.2020

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