Umwelt | Ressourcen, 02.03.2020
Welche Unternehmen müssen sich an neue Verordnung zu Konfliktmineralien halten?
Zivilgesellschaft kritisiert Geheimhaltung
Am 5. März will der Bundestag das Durchführungsgesetz zur EU-Konfliktmineralien-Verordnung verabschieden. Die 2017 von der EU beschlossene Verordnung ist ein erster entscheidender Schritt zur Förderung von gerechten und konfliktfreien Lieferketten. Ab nächstem Jahr soll die Verordnung zur verantwortungsvollen Beschaffung von Zinn, Wolfram, Tantal und Gold (3TG) aus Konfliktregionen, in denen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen, auch in Deutschland in Kraft treten. Nun sorgt jedoch der Gesetzentwurf zur Umsetzung für massive Kritik aus Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisationen: Klar ist, dass nur Unternehmen ab einer bestimmten Menge importierter Konfliktmineralien unter die Verordnung fallen. Die Unternehmen, die sich künftig an das Gesetz in Deutschland halten müssen, sollen laut dem aktuellen Gesetzentwurf jedoch nicht von staatlichen Stellen öffentlich genannt werden dürfen.
Diese Intransparenz gegenüber Öffentlichkeit, Finanzmarkt und verarbeitender Industrie würde die Wirksamkeit der Verordnung nach Ansicht der 29 Organisationen - darunter aus Deutschland Germanwatch, PowerShift, das Ökumenische Netz Zentralafrika und WEED sowie auf europäischer Ebene das Europäische Netzwerk für Zentralafrika - entscheidend schwächen. "Ohne Veröffentlichung der Unternehmen wird es Politik, Unternehmen, Medien und zivilgesellschaftlichen Gruppen sowohl in Europa als auch in den Produktionsländern massiv erschwert herauszufinden, ob sich die Importeure der Rohstoffe an die Verordnung halten. Für die Öffentlichkeit ist dann nicht nachvollziehbar, welche Unternehmen überhaupt unter die Verordnung fallen. Daher wird es für zivilgesellschaftliche Organisationen nahezu unmöglich sein, bei möglichen Verstößen "begründete Bedenken" zu äußern - eine Möglichkeit, die die EU-Verordnung ausdrücklich vorsieht", kritisiert Giuseppe Cioffo vom Europäischen Netzwerk für Zentralafrika.In einem heute veröffentlichten Brief fordern zivilgesellschaftliche Organisationen aus ganz Europa eine jährliche Offenlegung der Listen mit den Namen der unter die Verordnung fallenden Importeure in der EU, um die Wirksamkeit der Sorgfaltspflichten und den Schutz der Menschenrechte zu gewährleisten. Unterstützung erhalten sie auch von Abgeordneten und Teilen der Industrie aus ganz Europa, denn diese Intransparenz droht in mehreren EU-Staaten. So hat sich zum Beispiel in Deutschland die SPD sowie die Fachvereinigung Edelmetalle - ein Verbund von Unternehmen, die unter die Verordnung fallen - klar für mehr Transparenz ausgesprochen.
Deutschland fällt nun eine Schlüsselrolle zu. "Am Donnerstag soll das Durchführungsgesetz in Deutschland verabschiedet werden. Dieses Gesetz wird große Signalwirkung auf die Gesetzestexte in anderen EU-Mitgliedsstaaten entfalten, die großteils noch nicht verabschiedet sind. Umso wichtiger ist es, dass Deutschland als zentraler EU-Industriestandort transparente Mechanismen zur Umsetzung der Verordnung gesetzlich verankert", sagt Gesine Ames vom Ökumenischen Netz Zentralafrika.
Cornelia Heydenreich von Germanwatch ergänzt: "Wer sich an die Verordnung hält, hat durch eine größere Transparenz nichts zu befürchten. Die harsche Ablehnung dieser Regelungen seitens einiger Verbände, wie dem Bundesverband der Deutschen Industrie, weckt bei uns jedoch die Sorge, dass sich einige Unternehmen nicht an die Verordnung halten wollen. Auf politischer Ebene blockieren CDU und CSU derzeit die Transparenzregelungen. Wir fordern daher CDU und CSU auf, sich ihrem Koalitionspartner SPD anzuschließen und im Ausschuss am Mittwoch für eine Offenlegung der Unternehmenslisten zu stimmen. Nur dann kann der Bundestag ein starkes Durchführungsgesetz auf den Weg bringen."
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