Neue EU-Studie unterstreicht Notwendigkeit eines Lieferkettengesetzes
NGO fordert die Bundesregierung auf, bis zur deutschen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr ein ambitioniertes nationales Gesetz zum Schutz der Menschenrechte in der Lieferkette vorzulegen
Eine kürzlich vorgelegte Studie der EU-Kommission unterstreicht die Notwendigkeit einer Regulierung von unternehmerischen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette. Laut der Studie halten 70 Prozent der Unternehmensvertreter, die auf eine Befragung geantwortet hatten, eine gesetzliche Regelung von menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflichten für vorteilhaft. Die befragten Stakeholder votierten mehrheitlich für eine sektorübergreifende Regelung zu Menschenrechten und Umwelt. Zudem befürworteten sie eine Regelung, die Betroffenen im Schadensfall Wiedergutmachung ermöglicht. Dafür bedürfe es entsprechender Durchsetzungsmechanismen.

Parallel hatte die EU-Kommission eine eigene Studie als Teil des Aktionsplans „Finanzierung nachhaltigen Wachstums" in Auftrag gegeben. Das Vorhaben trägt dazu bei, auf die Ziele des European Green Deal hinzuarbeiten, wonach Nachhaltigkeitsaspekte stärker in die Unternehmensregelungen integriert werden sollen. Die Studie basiert einerseits auf einer Befragung von Unternehmen, auf die über 330 Unternehmen geantwortet hatten, andererseits auf einer Befragung von Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, Wirtschaftsverbänden und Regierungsvertretern (sogenannte Stakeholder). EU-Justizkommissar Reynders wird diese Studie auf einer Veranstaltung am 4. März in Brüssel präsentieren.
Wirtschaft | Lieferkette & Produktion, 25.02.2020

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