Welche Steuern muss man auf Bitcoin zahlen?

Fristen, Freigrenzen, Methoden

Muss man seine Gewinne jetzt versteuern oder können diese 1 zu 1 zum Vermögen hinzugefügt werden? Wer mit Kryptowährungen handelt, der wird sich mitunter die Frage stellen, wie er mit seinem erzielten Gewinnen umgehen muss. 

Auf die 1-Jahres-Frist achten
© vjkombajn, pixabay.comKryptowährungen sind, so die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin), eine Rechnungseinheit. Das heißt, hier werden dieselben steuerlichen Auflagen wie bei Devisen vorgeschrieben: Kryptowährungen sind sozusagen privates Geld. Das heißt, dass es in einigen Fällen zu einer Steuerpflicht kommen kann. Ausschlaggebend ist die Zeitspanne, wann der Bitcoin gekauft und dann wieder verkauft wurde.

Zur Anwendung gelangt die sogenannte 1-Jahres-Regel. Das heißt, dass Gewinne dann steuerfrei sind, sofern zwischen dem Erwerb und der Veräußerung ein Jahr vergangen ist. 

Freigrenze für Veräußerungsgewinne liegt bei 600 Euro/Jahr
Wer sich dafür entscheidet, den Bestand der Kryptowährung noch vor Ablauf der zwölfmonatigen Frist zu verkaufen, muss aber nicht unbedingt Steuern bezahlen. Denn neben der 1-Jahres-Regel gibt es noch andere Aspekte, die hier Berücksichtigung finden müssen.

Für die privaten Veräußerungsgeschäfte gibt es nämlich eine Jahresfreigrenze von 600 Euro. Diese Freigrenze besagt, dass eine Gewinnsumme aller Veräußerungsgeschäfte, sofern sie unter 600 Euro liegt, steuerfrei ist. Jedoch darf man die Freigrenze nicht mit dem sogenannten Freibetrag verwechseln.

Während bei einem Freibetrag die 600 Euro steuerfrei sind und nur jene Summe steuerpflichtig wäre, die über der 600 Euro-Grenze liegt, so wird bei Überschreiten der Freigrenze der gesamte Betrag steuerpflichtig. Liegt die Höhe des Veräußerungsgewinns bei 602 Euro, so sind die 602 Euro zu versteuern - bei einem Freibetrag wären es hingegen nur 2 Euro. 

Aus diesem Grund ist es daher ratsam, dass man sich, sofern man sich noch in der 1-Jahres-Frist bewegt, ganz genau überlegt, ob man seine Coins verkaufen soll oder nicht.

Bitcoin spricht vor allem risikoaffine Anleger an
Befasst man sich mit dem Bitcoin, so wird man relativ schnell zu dem Ergebnis kommen, dass es sich doch um eine recht interessante Möglichkeit handelt, wenn man sich selbst als chancenorientierten Anleger bezeichnet. Denn man kann im Zuge des Bitcoin-Investments ausgesprochen hohe Gewinne verbuchen, muss sich aber bewusst sein, dass es natürlich auch in die andere Richtung gehen kann. 

Investiert man über Bitcoin Evolution oder befasst sich ausschließlich nur mit dem CFD Handel, so ist zu berücksichtigen, dass hier keine „echten" Coins erworben werden, sondern man nur auf die Kursentwicklung setzt. Das heißt, hier geht es nur um die Frage, in welche Richtung sich der Markt entwickeln wird.

Dass der Handel mit CFDs nicht ungefährlich ist, mag kein Geheimnis sein. Aufgrund der Tatsache, dass man hier mit Hebel handelt und so mit geringen Beträgen hohe Summen bewegen kann, haben Schwankungen eine wesentlich größere Auswirkungen auf die Gewinn- wie Verlusthöhe. Berücksichtigt man den Umstand, dass der Kryptomarkt ausgesprochen volatil ist, sollte man daher unbedingt mit risikoreduzierenden Instrumenten, so etwa mit Stop Loss, arbeiten.

FiFo- oder doch lieber die LiFo-Methode?
© rawpixel, pixabay.comWer immer wieder Coins gekauft hat und nun einen Teil seines Bestandes verkaufen will, der kann sich für die FiFo- oder LiFo-Methode entscheiden. Dabei geht es um die Frage, ob bei einem Teilverkauf des Portfolios die zuletzt gekauften Coins (LiFo-Methode) oder die zuerst gekauften Coins (FiFo) herangezogen werden. 

Empfehlenswert ist hier die FiFo-Methode - also das sogenannte „First in first out"-Prinzip. Dabei handelt es sich um die gängigste Praxis, die in der Regel auch von Seiten des Finanzamtes akzeptiert wird. 

Wer etwa am 1. Januar 2018 fünf Bitcoins, am 4. Februar 2018 einen Bitcoin und am 5. April 2018 zwei Bitcoins gekauft hat, so können ab 2. Januar 2018 die ersten fünf Bitcoins verkauft werden - ein dadurch entstehender Gewinn wäre somit nicht steuerpflichtig. Wichtig ist, dass man sich, wenn man sich für eine der beiden Methoden entschieden hat, dabei bleibt - eine Mischung der beiden Methoden ist nicht möglich.

Wichtig ist, dass man also ganz genau dokumentiert, wann und auch zu welchem Kurs Bitcoins gekauft wurden, sodass man einen Überblick bekommt, ab welchem Zeitpunkt der Veräußerungsgewinn nicht mehr versteuert werden muss.


     
        
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