SAVE LAND - UNITED FOR LAND

CO2-Emissionshandel für Verkehr und Gebäude mit Festpreis

Verfassungsrechtlich riskant

Die Einführung eines CO2-Zertifikatehandels für die Emissionen aus Verkehr und Gebäuden, bei der die Zertifikate einen Festpreis haben, begegnet erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken. Zu diesem Ergebnis kommt ein aktuelles Rechtsgutachten von Öko-Institut und Prof. Dr. jur. Stefan Klinski.
 
Juristisch entscheidend: bei Festpreis keine Obergrenze für die Emissionsmenge
Rechtsgutachten zeigt: CO2-Emisionshandel für Verkehr und Gebäude mit Festpreis ist bedenklich. © realworkhard, pixabay.com„Das finanzverfassungsrechtliche Risiko bei einem auf Festpreisen beruhenden Zertifikatesystem ist als sehr hoch einzuschätzen" resümiert Prof. Dr. Klinski die juristische Analyse. Der Grund: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Obergrenze für Emissionen, die insgesamt ausgestoßen werden dürfen, als entscheidend für die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Emissionshandelssystemen eingestuft. Diese Obergrenze fehlt bei einem Festpreis-System.
 
Mit einer politisch festgelegten, Schritt für Schritt sinkenden Obergrenze der verfügbaren Emissionen („Cap") wird im klassischen Emissionshandel sichergestellt, dass die Emissionen tatsächlich zurückgehen. „Je stärker das Cap sinkt, desto mehr steigen die Preise für die Emissionszertifikate", erläutert Friedhelm Keimeyer, Jurist beim Öko-Institut und Mitautor.
 
„Wenn den Unternehmen, die die Zertifikate kaufen müssen, jedoch ein Festpreis garantiert wird, kann es keine Obergrenze geben, da sonst irgendwann im Jahr gar keine Zertifikate mehr vorhanden wären und Benzin und Heizöl nicht mehr verkauft werden könnten", ergänzt Keimeyer.
 
Bundesverfassungsgericht: Obergrenze nötig für zulässige „Vorteilsabschöpfungsabgabe"
Der bestehende Emissionshandel für Energie- und Industrieanlagen war Gegenstand einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2018 (1 BvR 2864/13). Darin führt das Gericht aus, dass die Pflicht zur Zahlung der Zertifikate nicht als Steuer, sondern als ausnahmsweise zulässige Abgabe zur „Abschöpfung eines individuellen Sondervorteils" („Vorteilsabschöpfungsabgabe") einzustufen ist.
 
Der Sondervorteil liegt dabei darin, dass der Staat den Unternehmen erlaubt, gegen Geldzahlung CO2 zu emittieren. Dazu führt das Bundesverfassungsgericht unter anderem aus: „Entscheidet sich der (…) Gesetzgeber für eine Bewirtschaftung nach Marktgrundsätzen, muss allerdings das als knapp definierte Gut mengenmäßig begrenzt werden". Und: „Mithin ist nicht die Abgabenerhebung selbst das zur Rechtfertigung anzuführende Bewirtschaftungssystem, sondern die Bestimmung eines nur begrenzt zur Verfügung stehenden Emissionskontingents."
 
Die Autoren der Studie folgern: „Somit lässt sich ein Festpreis-Zertifikatehandel nicht mit der Rechtsprechung des BVerfG zu den Abgaben zur Vorteilsabschöpfung vereinbaren. Der Gesetzgeber ist daher aus verfassungsrechtlicher Sicht gut beraten, stattdessen den grundsätzlich unproblematischen Weg eines CO2-Zuschlags zur Energiesteuer zu wählen."
Das Öko-Institut ist eines der europaweit führenden, unabhängigen Forschungs- und Beratungsinstitute für eine nachhaltige Zukunft. Seit der Gründung im Jahr 1977 erarbeitet das Institut Grundlagen und Strategien, wie die Vision einer nachhaltigen Entwicklung global, national und lokal umgesetzt werden kann. Das Institut ist an den Standorten Freiburg, Darmstadt und Berlin vertreten.
 
Kontakt: Mandy Schoßig, Öko-Institut e.V. | m.schossig@oeko.dewww.oeko.de

Umwelt | Klima, 10.09.2019

     
        
Cover des aktuellen Hefts

Save the Ocean

forum 02/2025 ist erschienen

  • Regenerativ
  • Coworkation
  • Klimadiesel
  • Kreislaufwirtschaft
Weiterlesen...
Kaufen...
Abonnieren...
24
MAI
2025
Corso Leopold
Wandel gestalten – Gemeinsam. Kreativ. Nachhaltig.
80804 München, Leopoldstraße
28
MAI
2025
UPJ-Jahrestagung 2025 - Wirtschaft in Verantwortung!
Preisverleihung des Deutschen Preises für Unternehmensengagement am Vorabend
10785 Berlin
02
JUN
2025
1. Bayerischer Transformationskongress für die Automobil- und Zulieferindustrie
Die Zukunft der Automobilindustrie in Bayern
85049 Ingolstadt
Alle Veranstaltungen...

Professionelle Klimabilanz, einfach selbst gemacht

Einfache Klimabilanzierung und glaubhafte Nachhaltigkeitskommunikation gemäß GHG-Protocol

Politik

Verlässlichkeit, Wohlwollen, Verletztlichkeit
Christoph Quarchs Prüfsteine für die Vertrauenswürdigkeit von Politikern
B.A.U.M. Insights
Lassen Sie sich begeistern von einem Buch, das Hoffnung macht.

Jetzt auf forum:

BEE Sommerfest 2025

Wege in eine dekarbonisierte Industrie und klimapositive Zukunft

Nachhaltigkeit wird zum Wettbewerbsvorteil – Sustainability osapiens Summit 2025

TARGOBANK Stiftung ruft Förderrunde zum Thema „Planetary Health“ aus

Wasserstoff – Heilsbringer oder Übeltäter?

Die Grundbausteine der Digitalisierung für Unternehmen in 2025

Wohlstand, Ungerechtigkeit, Vertrauen?

vPOOL Logistics GmbH auf der transport logistic 2025 in München

forum extra, Beilage in der Wirtschaftswoche
  • NOW Partners Foundation
  • BAUM e.V. - Netzwerk für nachhaltiges Wirtschaften
  • Futouris - Tourismus. Gemeinsam. Zukunftsfähig
  • Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG
  • Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH
  • Protect the Planet. Gesellschaft für ökologischen Aufbruch gGmbH
  • DGNB - Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen
  • ECOFLOW EUROPE S.R.O.
  • World Future Council. Stimme zukünftiger Generationen
  • toom Baumarkt GmbH
  • Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. (BNW)
  • Global Nature Fund (GNF)
  • Kärnten Standortmarketing
  • Engagement Global gGmbH
  • circulee GmbH