Bis zur letzten Antenne!

Rechtsgutachten entzieht 5G-Antennen die Legitimation

Diskutieren Sie mit - weitere Fakten und Einschätzungen zu 5G finden Sie in forum Nachhaltig Wirtschaften 2/2019 und online auf unserer Themenseite: 5G - ein kontroverses Thema - Pro und Contra zum neuen Funknetz. 

Weitere Informationen zur Einführung von 5G in der Schweiz finden Sie auch hier:
Um die 5G-Technologie in der Schweiz einführen zu können, müssten die sogenannten adaptiven 5G-Antennen privilegiert werden. Ein Rechtsgutachten der renommierten Aargauer Kanzlei Pfisterer Fretz hat ergeben, dass diese Privilegierung rechtlich nicht zulässig ist, weil damit der Gesundheitsschutz ausgehöhlt würde. Der Kanton Zug hat deswegen bereits laufende Bewilligungsverfahren sistiert (Anm. d. Red.: d.h. stillgelegt). 
 
Die Privilegierung von adaptiven Antennen ist dasselbe, wie wenn man für einzelne neue Lastwagen höhere Lärmgrenzwerte definieren würde als für die bereits zugelassenen. © geralt, pixabayEin neues Rechtsgutachten der Kanzlei Pfisterer Fretz aus Aarau hat ergeben, dass die Strahlen- und Gesundheitsbelastung des neuen 5G-Netzes mit adaptiven Antennen nicht abschätzbar ist. "Gerade für das beabsichtigte flächendeckende Netz von adaptiven Antennen liegen keine wissenschaftlichen Belege dafür vor, dass das Vorsorgeprinzip mit der Privilegierung von Anhang 1 Ziff.63 der NISV [Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung] noch eingehalten werden kann.", schreibt die Kanzlei in ihrem Gutachten. Darin hält sie weiter fest, dass keine Informationen bestehen, wie Strahlungswerte prognostiziert und gemessen werden sollen und ob 5G die Strahlengrenzwerte einhalten kann. Der Grund dafür liegt in der neuen Technologie selber: 5G verwendet sogenannte "adaptive Antennen", also Antennen, welche gezielt die Nutzer – und zwischen Antenne und Empfangsgerät befindliche Personen – mit maximaler Leistung bestrahlen. Diese adaptiven Antennen sollen gemäss NISV nun viel lascher als herkömmliche Antennen behandelt werden. Das ist gemäss Gutachten unzulässig, weil damit möglicherweise erhebliche Gesundheitsschäden für alle in Kauf genommen werden.
 
Die Ziff. 63 des Anhangs 1 der NISV stellt eine Privilegierung von adaptiven Antennen dar. Im Klartext heisst das: Eine adaptive Sendeanlage darf regelmässig viel stärker strahlen als auf dem technischen Datenblatt angegeben ist. Damit darf sie die Grenzwerte regelmässig stark überschreiten, solange die Antenne diese im Durchschnitt einhält. Dies ist eine Privilegierung gegenüber herkömmlichen Mobilfunkantennen. Im Gutachten ist weiter zu lesen: "Indem die neue Ziff. 63 für adaptive Sendeantennen eine Sonderregelung eingeführt hat und die konkrete Ausgestaltung des Grundsatzes auf Stufe Vollzugshilfe delegiert, kann zum heutigen Zeitpunkt eine Umgehung der Grenzwerte und damit schädigende Auswirkungen auf Mensch und Umwelt nicht ausgeschlossen werden.» Die Bestimmungen in der NISV, auf welche sich der Ausbau der 5G-Technologie stützt, sind rechtswidrig und die Privilegierung der adaptiven Antennen dürfte vor dem Bundesgericht nicht standhalten. Die Privilegierung von adaptiven Antennen ist dasselbe, wie wenn man für einzelne neue Lastwagen höhere Lärmgrenzwerte definieren würde als für die bereits zugelassenen.
 
Wir erwarten eine Sistierung aller 5G-Baubewilligungsverfahren.
Der Widerstand in der Bevölkerung nimmt stark zu. Von über hundert 5G-Baugesuchen in der Schweiz, welche uns in den letzten drei Monaten erreicht haben, werden knapp neunzig mit Einsprachen blockiert. Die Schweizer Vereinigungen zum Schutz vor Mobilfunkstrahlung setzen sich dafür ein, dass alle Baugesuche von 5G-Antennen mit Einsprachen blockiert und vor Gericht angefochten werden, bis sich eine Rechtspraxis durchsetzt, welche dem Gesundheitsschutz und dem Vorsorgeprinzip Rechnung trägt. Bei den bereits bestehenden 5G-Antennen wird mit juristischen Mitteln dafür gekämpft werden, dass ihnen die Betriebsbewilligungen entzogen werden.
 
Kontakt: Rebekka Meier, Verein "Schutz vor Strahlung"
rebekka.meier@schutz-vor-strahlung.chwww.schutz-vor-strahlung.ch 

Technik | Innovation, 10.07.2019

     
        
Cover des aktuellen Hefts

Der Wert der Böden

forum 03/2025

  • Zukunftsfähig essen
  • Klima-Transitionsplan
  • Wasser in der Krise
  • Omnibus
Weiterlesen...
Kaufen...
Abonnieren...
21
JUN
2025
Woche des Wasserstoffs 2025 (WDW)
Wasserstoff erleben
deutschlandweit
24
JUN
2025
Science on the Spree 2025
Hitze, Dürre, Starkregen – Wie passen wir uns an die Folgen des Klimawandels an?
10117 Berlin und online
26
JUN
2025
Von Lessons Learned zur Best Practice: ESG bei VAUDE
Holistische ESG-Transformation - Deep Dive bei Pionieren
Online-Event
Alle Veranstaltungen...

Professionelle Klimabilanz, einfach selbst gemacht

Einfache Klimabilanzierung und glaubhafte Nachhaltigkeitskommunikation gemäß GHG-Protocol

Politik

Sind wir alle viel zu geldfixiert geworden?
Mit Blick auf auf das Börsenchaos überlegt Christoph Quarch, was ein gutes Leben ausmacht
B.A.U.M. Insights
Hier könnte Ihre Werbung stehen! Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot

Jetzt auf forum:

Nachhaltigkeitskompetenzen ausbauen – vom Zertifikat bis zum „Sustainable MBA“

Mehrweg mit Mehrwert: Olivenöl „Selection“ in der Pfandflasche

Bio-Verbände bündeln Kräfte

Demokratie im Dialog: Schüler*innen gegen Desinformation

Tchibo launcht Refurbished-Angebot für Kaffeevollautomaten

Nachhaltige Büroausstattung mit Refurbished IT

Gemeinwohl-Ökonomie Rheinland Summit 2025, 24./25. Juni in Köln

Wasserstoff zum Anfassen, 21. bis 29. Juni 2025

  • DGNB - Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen
  • Kärnten Standortmarketing
  • circulee GmbH
  • Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG
  • Protect the Planet. Gesellschaft für ökologischen Aufbruch gGmbH
  • Futouris - Tourismus. Gemeinsam. Zukunftsfähig
  • Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH
  • World Future Council. Stimme zukünftiger Generationen
  • NOW Partners Foundation
  • toom Baumarkt GmbH
  • Global Nature Fund (GNF)
  • BAUM e.V. - Netzwerk für nachhaltiges Wirtschaften
  • Engagement Global gGmbH
  • ECOFLOW EUROPE S.R.O.
  • Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. (BNW)