Bis zur letzten Antenne!

Rechtsgutachten entzieht 5G-Antennen die Legitimation

Diskutieren Sie mit - weitere Fakten und Einschätzungen zu 5G finden Sie in forum Nachhaltig Wirtschaften 2/2019 und online auf unserer Themenseite: 5G - ein kontroverses Thema - Pro und Contra zum neuen Funknetz. 

Weitere Informationen zur Einführung von 5G in der Schweiz finden Sie auch hier:
Um die 5G-Technologie in der Schweiz einführen zu können, müssten die sogenannten adaptiven 5G-Antennen privilegiert werden. Ein Rechtsgutachten der renommierten Aargauer Kanzlei Pfisterer Fretz hat ergeben, dass diese Privilegierung rechtlich nicht zulässig ist, weil damit der Gesundheitsschutz ausgehöhlt würde. Der Kanton Zug hat deswegen bereits laufende Bewilligungsverfahren sistiert (Anm. d. Red.: d.h. stillgelegt). 
 
Die Privilegierung von adaptiven Antennen ist dasselbe, wie wenn man für einzelne neue Lastwagen höhere Lärmgrenzwerte definieren würde als für die bereits zugelassenen. © geralt, pixabayEin neues Rechtsgutachten der Kanzlei Pfisterer Fretz aus Aarau hat ergeben, dass die Strahlen- und Gesundheitsbelastung des neuen 5G-Netzes mit adaptiven Antennen nicht abschätzbar ist. "Gerade für das beabsichtigte flächendeckende Netz von adaptiven Antennen liegen keine wissenschaftlichen Belege dafür vor, dass das Vorsorgeprinzip mit der Privilegierung von Anhang 1 Ziff.63 der NISV [Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung] noch eingehalten werden kann.", schreibt die Kanzlei in ihrem Gutachten. Darin hält sie weiter fest, dass keine Informationen bestehen, wie Strahlungswerte prognostiziert und gemessen werden sollen und ob 5G die Strahlengrenzwerte einhalten kann. Der Grund dafür liegt in der neuen Technologie selber: 5G verwendet sogenannte "adaptive Antennen", also Antennen, welche gezielt die Nutzer – und zwischen Antenne und Empfangsgerät befindliche Personen – mit maximaler Leistung bestrahlen. Diese adaptiven Antennen sollen gemäss NISV nun viel lascher als herkömmliche Antennen behandelt werden. Das ist gemäss Gutachten unzulässig, weil damit möglicherweise erhebliche Gesundheitsschäden für alle in Kauf genommen werden.
 
Die Ziff. 63 des Anhangs 1 der NISV stellt eine Privilegierung von adaptiven Antennen dar. Im Klartext heisst das: Eine adaptive Sendeanlage darf regelmässig viel stärker strahlen als auf dem technischen Datenblatt angegeben ist. Damit darf sie die Grenzwerte regelmässig stark überschreiten, solange die Antenne diese im Durchschnitt einhält. Dies ist eine Privilegierung gegenüber herkömmlichen Mobilfunkantennen. Im Gutachten ist weiter zu lesen: "Indem die neue Ziff. 63 für adaptive Sendeantennen eine Sonderregelung eingeführt hat und die konkrete Ausgestaltung des Grundsatzes auf Stufe Vollzugshilfe delegiert, kann zum heutigen Zeitpunkt eine Umgehung der Grenzwerte und damit schädigende Auswirkungen auf Mensch und Umwelt nicht ausgeschlossen werden.» Die Bestimmungen in der NISV, auf welche sich der Ausbau der 5G-Technologie stützt, sind rechtswidrig und die Privilegierung der adaptiven Antennen dürfte vor dem Bundesgericht nicht standhalten. Die Privilegierung von adaptiven Antennen ist dasselbe, wie wenn man für einzelne neue Lastwagen höhere Lärmgrenzwerte definieren würde als für die bereits zugelassenen.
 
Wir erwarten eine Sistierung aller 5G-Baubewilligungsverfahren.
Der Widerstand in der Bevölkerung nimmt stark zu. Von über hundert 5G-Baugesuchen in der Schweiz, welche uns in den letzten drei Monaten erreicht haben, werden knapp neunzig mit Einsprachen blockiert. Die Schweizer Vereinigungen zum Schutz vor Mobilfunkstrahlung setzen sich dafür ein, dass alle Baugesuche von 5G-Antennen mit Einsprachen blockiert und vor Gericht angefochten werden, bis sich eine Rechtspraxis durchsetzt, welche dem Gesundheitsschutz und dem Vorsorgeprinzip Rechnung trägt. Bei den bereits bestehenden 5G-Antennen wird mit juristischen Mitteln dafür gekämpft werden, dass ihnen die Betriebsbewilligungen entzogen werden.
 
Kontakt: Rebekka Meier, Verein "Schutz vor Strahlung"
rebekka.meier@schutz-vor-strahlung.chwww.schutz-vor-strahlung.ch 

Technik | Innovation, 10.07.2019

     
        
Cover des aktuellen Hefts

Pioniere der Hoffnung

forum 01/2025 ist erschienen

  • Trotz der aktuellen Wahl- und Politikdesaster, die wenig Hoffnung machen, setzt das Entscheider-Magazin forum Nachhaltig Wirtschaften ein klares Zeichen und zeigt umso deutlicher, dass positiver Wandel möglich ist – auf ökologischer, ökonomischer, sozialer und politischer Ebene.
Weiterlesen...
Kaufen...
Abonnieren...
03
DEZ
2024
Ein leuchtendes Zeichen für Demokratie und Gemeinschaft
Tollwood Winterfestival unter dem Motto "Wir braucht Dich!", 26.11.-23.12.2024
80336 München
10
DEZ
2024
KI-PowerWorkshop
Die besten KI-Tools für Selbständige & KMU's
online
17
JAN
2025
Systemische Aufstellungen von Familienunternehmen und Unternehmerfamilien
Constellations machen Dynamiken sichtbar - Ticketrabatt für forum-Leser*innen!
online
Alle Veranstaltungen...
Lassen Sie sich begeistern von einem Buch, das Hoffnung macht

Professionelle Klimabilanz, einfach selbst gemacht

Einfache Klimabilanzierung und glaubhafte Nachhaltigkeitskommunikation gemäß GHG-Protocol

Politik

Femizide und Gewalt gegen Frauen nehmen zu - trotz 100 Jahren Feminismus
Christoph Quarch vermisst ein kultiviertes Männer(vor)bild und fordert mehr Aufklärung
B.A.U.M. Insights

Jetzt auf forum:

Wie sieht Sport im Jahr 2100 aus?

Nachhaltig Weihnachten feiern

Deutscher Solarpreis 2024 – Feierliche Preisverleihung in Gelsenkirchen

17. Deutscher Nachhaltigkeitspreis am 29. November 2024 in Düsseldorf vergeben

Qualitätssicherung in der Softwareentwicklung: Ein praxisnaher Leitfaden

Alcantara präsentiert seinen 15. Nachhaltigkeitsbericht

Pioniere der Hoffnung

Transformation im Verpackungsbereich

  • Futouris - Tourismus. Gemeinsam. Zukunftsfähig
  • circulee GmbH
  • Engagement Global gGmbH
  • BAUM e.V. - Netzwerk für nachhaltiges Wirtschaften
  • Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG
  • Kärnten Standortmarketing
  • Protect the Planet. Gesellschaft für ökologischen Aufbruch gGmbH
  • DGNB - Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen
  • World Future Council. Stimme zukünftiger Generationen
  • Global Nature Fund (GNF)
  • ECOFLOW EUROPE S.R.O.
  • Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH