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EU Taxonomie ist keine Definition Nachhaltiger Geldanlagen

Alleiniger Fokus auf die EU-Klimaziele wird dem Nachhaltigkeitsthema nicht gerecht

Das Europäische Parlament hat am vergangenen Donnerstag eine Taxonomie nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten beschlossen, die Anlegern das Investieren in grüne Finanzprodukte erleichtern soll.
 
Der alleinige Fokus auf die EU-Klimaziele wird dem Nachhaltigkeitsthema nicht gerecht. © stevepb, pixabay.comDie Taxonomie stellt keine umfassende Definition Nachhaltiger Geldanlagen dar, weil sie lediglich auf sechs ökologische Ziele und hier speziell vorerst den klimarelevanten Bereich der Nachhaltigkeit referenziert. Weiterhin unberücksichtigt bleiben die Faktoren soziale Nachhaltigkeit und Governance. Die Taxonomie ist eines von vier Gesetzespaketen der Europäischen Kommission zur Umsetzung des EU-Aktionsplans Finanzierung Nachhaltiges Wachstum, der durch einige Maßnahmen zur Förderung Nachhaltiger Geldanlagen zur Erreichung der EU-Klimaziele beitragen soll.
 
Das FNG begrüßt den EU-Aktionsplan Finanzierung Nachhaltiges Wachstum, von dem zahlreiche Impulse für das Wachstum, die Transparenz und die Qualitätssicherung Nachhaltiger Geldanlagen ausgehen, bemängelt allerdings, dass nur die ökologische Komponente Berücksichtigung findet. Volker Weber, FNG-Vorstandsvorsitzender sagte hierzu: „Ein alleiniger Fokus auf die EU-Klimaziele wird dem Nachhaltigkeitsthema nicht gerecht und kann sogar kontraproduktiv zu den Zielen des EU-Aktionsplans sein, weil damit wichtige soziale Aspekte wie Respekt vor Arbeits- und Menschenrechten sowie die Governance der investierten Unternehmen nicht berücksichtigt werden."
 
Laut dem FNG-Marktbericht 2018, der alle drei Säulen der Nachhaltigkeit abbildet, erwarten Marktteilnehmer in der DACH-Region für das Jahr 2019 ein Wachstum des Markts Nachhaltiger Geldanlagen um 15 – 30% durch die bevorstehende Regulierung und eine erhöhte Nachfrage seitens institutioneller Investoren.
 
In Bezug auf den aktuellen Entwurf der Taxonomie, der nun als Verhandlungsposition des Europäischen Parlaments in die interinstitutionellen Verhandlungen mit Ministerrat und EU-Kommission geht, hat das FNG folgende Anmerkungen:
  • Um das Ziel des EU-Aktionsplans Finanzierung Nachhaltiges Wachstum – breitenwirksam Finanzströme in Nachhaltige Geldanlagen umzulenken – zu erreichen, darf die Taxonomie nicht nur für als nachhaltig bezeichnete Finanzprodukte gelten, sondern muss für die gesamte Breite von Investments anwendbar sein. Durch die einseitige Regulierung eines Marktsegments entstehen den Vorreitern auf dem Gebiet der Nachhaltigen Geldanlagen Wettbewerbsnachteile.
  • Im Einklang mit den globalen Entwicklungszielen der Vereinten Nationen (SDGs) hat Nachhaltigkeit drei Dimensionen: Umwelt-, soziale und Governance-Dimension. Jedoch bezieht sich die Taxonomie zunächst nur auf die Umweltdimension und in diesem Rahmen nur auf sechs Umweltziele, zeitlich vorrangig Klimaziele. Die soziale Dimension bleibt auf die UN-Menschenrechtsstandards beschränkt – immerhin ein ambitionierterer Standard als die ILO-Kernarbeitsnormen – und soll erst in einem nächsten Schritt angegangen werden, für den es noch keinen Zeitplan gibt. Aufgrund der Wechselwirkungen zwischen den Dimensionen – in Deutschland werden diese beispielsweise aktuell mit dem Kohleausstieg deutlich –, ist das schrittweise Vorgehen der Europäischen Kommission bei der Erstellung der Taxonomie schwierig.
Das FNG arbeitet seit seiner Gründung an der Transparenz und Qualitätssicherung nachhaltiger Investitionen und hat hierzu einige bereits auf dem Markt etablierte Instrumente entwickelt, die einen ganzheitlichen Nachhaltigkeitsbegriff zugrunde legen: Das FNG-Siegel für nachhaltige Investmentfonds (seit 2015), den Transparenzkodex (gemeinsam mit dem europäischen Dachverband Eurosif, 2008) und die FNG-Nachhaltigkeitsprofile (seit 2012). Die im aktuellen Taxonomie-Entwurf enthaltenen Ausschlusskriterien Kohle, Atomkraft und (zum Teil) Gasinfrastruktur sind neben weiteren ökologischen, sozialen und Governance-Ausschlusskriterien auch in den Mindestkriterien des FNG-Siegels berücksichtigt. Als Anbieter des SRI-Labels für den deutschsprachigen Markt, ist das FNG zur ad-hoc-Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission eingeladen worden und wirkt an den Diskussionen um die Ausweitung des EU-Ecolabels auf Finanzmarktprodukte mit. Jedoch gibt es auch bei diesem geplanten Label, das einen europaweiten Standard für ökologische Investments bieten soll, zumindest im ersten Schritt eine Beschränkung auf die Umweltdimension der Nachhaltigkeit.
 
Informationen zum FNG
Das FNG – Forum Nachhaltige Geldanlagen e.V., der Fachverband für Nachhaltige Geldanlagen in Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, repräsentiert ca. 190 Mitglieder, die sich für mehr Nachhaltigkeit in der Finanzwirtschaft einsetzen. Dazu zählen Banken, Kapitalanlagegesellschaften, Ratingagenturen, Finanzberater und wissenschaftliche Einrichtungen. Das FNG fördert den Dialog und Informationsaustausch zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Politik und setzt sich seit 2001 für verbesserte rechtliche und politische Rahmenbedingungen für nachhaltige Investments ein. Es verleiht das Transparenzlogo für nachhaltige Publikumsfonds, gibt die FNG-Nachhaltigkeitsprofile heraus und hat das FNG-Siegel für nachhaltige Publikumsfonds entwickelt. Das FNG ist außerdem Gründungsmitglied des europäischen Dachverbands Eurosif. Weitere Informationen unter www.forum-ng.org und Twitteraccount@FNG_eV.
 
Kontakt:
Angela McClellan, Forum Nachhaltige Geldanlagen e.V. | presse@forum-ng.orgwww.forum-ng.org

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