Landkonflikte bei Ölpalm-Plantagen im Kongo
Betroffene reichen Beschwerde bei finanzierender DEG ein
Seit Dezember 2015 finanziert die deutsche Entwicklungsbank DEG, Tochter der Kreditanstalt für Wiederaufbau, das Palmölunternehmen Plantations et Huileries du Congo (PHC), welches in der Demokratischen Republik Kongo 107.000 Hektar Land beansprucht. Die Rechtmäßigkeit der Pachtverträge zweifeln die Gemeinden vor Ort an. Heute haben neun betroffene Gemeinden von den PHC-Plantagenstandorten beim Beschwerdemechanismus der DEG Beschwerde eingereicht.
Im Zentrum der Beschwerde steht der lang anhaltende Konflikt um Land, von dem die DEG bei Kreditzusage im Dezember 2015 Kenntnis hatte. FIAN Deutschland und urgewald unterstützen die Beschwerde als Teil eines internationalen Netzwerkes von Nichtregierungsorganisationen. „Mehrere Gespräche mit der DEG haben leider zu keiner echten Verbesserung der Situation der Gemeinden und auch nicht zur Klärung der teilweise dubiosen Rechtsansprüche des Unternehmens geführt", so Kathrin Petz von urgewald.
Durch das Verbot, das Land in der Umgebung ihrer Dörfer zu nutzen, hat sich die Ernährungssituation der Menschen vor Ort deutlich verschlechtert. Hunger ist an der Tagesordnung. Zusätzlich zu den etwa 25.000 Hektar Ölpalmplantagen erhebt das Unternehmen auch Anspruch auf 75.000 Hektar Wald, dessen Nutzung den Gemeinden ebenfalls untersagt ist. „Die Nutzung von Land ist von herausragender Bedeutung für das Menschenrecht auf Nahrung der Gemeinden", sagt Roman Herre von FIAN Deutschland. „Wir erwarten, dass die DEG der Forderung der Gemeinden nach einer Schlichtung der Landkonflikte nachkommt. Die DEG muss die Menschenrechte, insbesondere das Recht auf Nahrung, stärken."
Seit 2015 finanziert ein Konsortium europäischer Entwicklungsbanken, darunter die DEG, die Plantagen mit einem Kredit von 49 Millionen US Dollar; der DEG-Anteil beträgt 16,5 Millionen USD. Das Plantagenunternehmen im Kongo ist Tochter der an der kanadischen Börse notierten Firma Feronia Inc. Sie erwarb die Landrechte im Jahr 2009 vom Lebensmittelkonzern Unilever, der sich das Land während der belgischen Kolonialherrschaft im Kongo gesichert hatte.
Die Betroffenen zögerten zunächst, eine offizielle Beschwerde einzureichen, da ihnen der große Aufwand einer formalen Beschwerde und auch die geringen Aussichten auf tatsächliche Verbesserungen ihrer Situation durch den DEG-Beschwerdemechanismus bewusst sind.
Die übergebene Beschwerde (engl) finden sie online.
Umwelt | Ressourcen, 05.11.2018
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