Schritt zu mehr unternehmerischer Verantwortung
NGO unterstützt Konsens zu Verantwortung von Unternehmen in globalen Wertschöpfungsketten, kritisiert jedoch zu schwache Forderungen an Bundesregierung
Die Entwicklungs- und Umweltorganisation Germanwatch unterstützt den heute veröffentlichten „Berliner CSR-Konsens" als Schritt zu mehr unternehmerischer Verantwortung in globalen Wertschöpfungsketten. Darin bekennen sich die deutschen Wirtschaftsverbände zu den Kernelementen der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht, denen Unternehmen gemäß internationalen Standards nachkommen sollen. Der Konsens ist eine Erklärung des CSR-Forums, in dem Unternehmensverbände, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft die Bundesregierung zu Unternehmensverantwortung beraten. Konkret soll der Konsens Unternehmen Orientierung geben, die menschenrechtliche Sorgfalt angemessen auszuüben - auch wenn er nicht verpflichtend ist.
Zur Rolle der Bundesregierung enthält der CSR-Konsens die klare Erwartung, dass Deutschland seiner Schutzpflicht nachkommt „und sich auf geeignete Weise engagiert, Menschenrechten, Arbeits-, Sozial-, Umwelt- und Anti-Korruptionsstandards weltweit Geltung zu verschaffen". Stefanie Lorenzen, Germanwatch-Vorstandsmitglied und Vertreterin der Organisation im nationalen CSR-Forum: „Der CSR-Konsens stellt zwar nur einen Minimalkonsens dar, dennoch sehen wir in der klaren Anerkennung ihrer Verantwortung durch die Unternehmensverbände eine neue Qualität. Zur Notwendigkeit auch gesetzlicher Regulierung unternehmerischer Sorgfalt ist allerdings zu wenig enthalten."
Unternehmensverbände bekennen sich auch zur Wiedergutmachung
Der CSR-Konsens begreift die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht als zentrale Managementaufgabe, um verantwortliche Liefer- und Wertschöpfungsketten zu erreichen. Unternehmen sollen sich öffentlich zu den Menschenrechten und weiteren Grundsätzen bekennen, Risiken analysieren und entsprechende Gegenmaßnahmen entwickeln, deren Wirksamkeit kontrollieren, darüber berichten und Beschwerdemöglichkeiten für Betroffene schaffen. „Dieses Bekenntnis hat Gewicht, denn bislang haben sich die Verbände nur eingeschränkt auf die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte bezogen", so Lorenzen weiter.
„Hervorzuheben ist vor allem, dass sich die Unternehmensverbände auch zur Wiedergutmachung bekennen, falls ein Unternehmen Probleme festgestellt hat." Im Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte von 2016 hatte die Bundesregierung die Wiedergutmachung als Teil der Sorgfaltspflicht unterschlagen, wie NGOs bemängelten.
Germanwatch kritisiert jedoch, dass der CSR-Konsens die Sorgfaltspflichten nicht an allen Stellen umfassend beschreibt, insbesondere nicht die Berichterstattung. So hatten NGOs entsprechend der UN-Leitprinzipien gefordert, dass die Unternehmensberichte Außenstehenden ermöglichen sollten, die Risiken und die Angemessenheit der ergriffenen Gegenmaßnahmen zu bewerten. Dies findet sich im CSR-Konsens allerdings nicht wieder. Lorenzen: „Bei der Berichterstattung bleibt der Konsens leider bei sehr allgemeinen Ratschlägen stehen."
Kein Konsens zu Rahmensetzungen
Im CSR-Konsens erwarten die Mitglieder des CSR-Forums von der Bundesregierung die Umsetzung der Schutzpflicht des Staates auch weltweit. Diese Schutzpflicht ist in den UN-Leitprinzipien konkretisiert und umfasst verschiedene Politikfelder - zum Beispiel eine angemessene Ausgestaltung der Außenwirtschaftsförderung, der Handelspolitik, der öffentlichen Beschaffung sowie auch gesetzliche Regelungen, um von Unternehmen die Achtung der Menschenrechte einzufordern.
Problematisch ist aus Sicht von Germanwatch, dass es nicht gelungen ist, im CSR-Konsens festzuhalten, dass die Bundesregierung die Einhaltung der Standards „einfordert". Die Formulierungen zur Verbindlichkeit von staatlichen Vorgaben waren bis zuletzt umstritten. „Es ist bedauerlich, dass wir hierzulande bei der Frage von Rahmensetzungen noch so weit hinterherhinken, während zum Beispiel Frankreich und die Schweiz bereits auf Gesetzesebene handeln. Dabei unterstützen durchaus auch engagierte Unternehmen eine gesetzliche Regelung", so Stefanie Lorenzen.
Hintergrund:
Der Berliner CSR-Konsens ist ein Orientierungspapier für Unternehmen, wie sie ihre unternehmerische Sorgfalt angemessen ausüben können. Er enthält Kurzdarstellungen zu internationalen Standards für das nachhaltige Management von Liefer- und Wertschöpfungsketten, Führungs- und Managementprinzipien, wesentliche Elemente eines verantwortlichen Managements von Liefer- und Wertschöpfungsketten sowie Ausführungen über die Rolle von Sozialpartnern, Zivilgesellschaft und Bundesregierung. Verpflichtende menschenrechtliche Sorgfaltspflichten und Sanktionen bei Nichteinhaltung der Sorgfaltspflicht enthält das Papier nicht. Das CSR-Forum - bestehend aus Unternehmensverbänden, Einzelunternehmen, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft - hat den CSR-Konsens gestern nach einem dreijährigen Beratungsprozess verabschiedet.
Mehr Informationen (z.T. aus anderen Quellen):
- Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
- Auf OECD-Ebene gibt es seit kurzem einen umfangreichen Leitfaden zur unternehmerischen Sorgfalt, die OECD Due Diligence Guidance.
- Diesen hat Germanwatch in einem Blogbeitrag kommentiert.
Wirtschaft | CSR & Strategie, 26.06.2018
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