Insekten- und Gewässerschutz vertragen kein weiteres Vertagen!
Beginn der Umweltministerkonferenz in Potsdam
Auf der heute beginnenden Umweltministerkonferenz (UMK) beraten Bund und Länder über dem Handlungsbedarf angemessene Maßnahmen zum Schutz unserer Umwelt, Insekten und Gewässer. Mit Verweis auf die gestern vorgestellten Gutachten der Wissenschaftlichen Beiräte des BMEL für Agrarpolitik und Biodiversität, des Datenreports „Umwelt und Landwirtschaft 2018" des Umweltbundesamtes (UBA) sowie die geplante Vorstellung des „Aktionsprogramm Insektenschutz" durch das Umweltministerium kommentiert Kai Niebert, Präsident des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring (DNR):

Der DNR fordert die Bundesregierung deshalb auf, die Gutachten ihrer Beiräte zur Verhandlungsposition in der gerade beginnenden neuen Reformrunde der EU-Agrarpolitik zu machen. Die Fortschreibung der bisherigen Politik, wie sie EU-Kommissar Phil Hogan letzte Woche erneut vorgeschlagen hat, hat ihre gesellschaftliche Legitimation längst verloren – eine wissenschaftliche Basis hat sie nie gehabt.
Mit Blick auf den bisher kaum thematisierten Verlust an Boden- und Wasserinsekten ergänzt Ilka Dege, Koordinatorin für Agrar-, Natur- und Tierschutzpolitik: „Auch für andere europäische Reformvorhaben gilt: Insekten- und Gewässerschutz vertragen kein weiteres Vertagen. Auch wenn dem auf der UMK geplanten Beschluss zur Änderung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gute Absichten zugrunde liegen mögen: Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht. Vielmehr steht – ähnlich wie beim Fitness-Check des EU-Naturschutzrechts - zu befürchten, dass am Ende keine bessere, sondern verschlechterte Rechtssetzung dabei herauskommt. Das in der Richtlinie verankerte Ziel, den „guten ökologischen und chemischen Zustand" unserer Gewässer vom Jahr 2027 in die Zukunft zu datieren, ist der falsche Ansatz und wird mit Sicherheit nicht zu höheren Anstrengungen führen."
Weitere Informationen:
- Verbändeforderungen an ein "Aktionsprogramm Insektenschutz" vom 26. April 2018
- Verbände-Eckpunktepapier zur EU-Wasserrahmenrichtlinie vom 31. Mai 2018
Umwelt | Biodiversität, 06.06.2018

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