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Mehr Klimaschutz im Gebäudebereich

Mit offenen Augen ins Verderben laufen und das Wissen um das eigene Scheitern hinnehmen: Das ist mit Blick auf den Klimaschutz nicht akzeptabel. Doch genau das passiert gerade: Aktuellen Analysen zufolge wird Deutschland sein Klimaschutzziel 2020 noch weiter verfehlen, als bisher angenommen, wenn nicht umgehend zusätzliche Maßnahmen eingeleitet werden.

Das bislang gescheiterte Gebäudeenergie-Gesetz muss schnellstmöglich verabschiedet und im Einklang mit den Klimaschutzzielen ausgestaltet werden. ©PixabayMit Blick auf die laufende Regierungsbildung hat die Klima-Allianz Deutschland, unterstützt von 62 zivilgesellschaftlichen Organisationen, das Klimaschutz-Sofortprogramm 2018-2020 veröffentlicht. Dem Gebäudebereich widmet das Papier unter dem Titel „Das Fundament für die Wärmewende legen" ein eigenes Kapitel. Einleitend heißt es hier, dass mittel- und langfristig weder die nationalen Klimaschutzziele noch die international eingegangenen Verpflichtungen ohne eine umfassende Wärmewende einzuhalten seien. Ein Grund sind unter anderem die deutlich zu niedrigen Sanierungsquoten im Gebäudebestand.

Was nun? Auf diese banale Frage liefert das Sofortprogramm einige Antworten für eine echte Trendwende. Zu den skizzierten Maßnahmen zählen beispielsweise die verbindliche Einführung von individuellen Sanierungsfahrplänen und die Schaffung von Rahmenbedingungen zur beschleunigten Einführung von Heizsystemen auf Basis Erneuerbarer Energien. Die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) hat die im Sofortprogramm benannten Maßnahmen noch ergänzt. Dabei geht es insbesondere um das bislang gescheiterte Gebäudeenergie-Gesetz. Dieses muss schnellstmöglich verabschiedet und im Einklang mit den Klimaschutzzielen ausgestaltet werden. Dazu gehören als Zielwerte für den Energiebedarf ehrgeizige Effizienzstandards für öffentliche und private Neubauten kombiniert mit der jeweils passenden Energiebereitstellung. Diese Kombination ist bereits jetzt wirtschaftlich und vermeidet spätere teure Nachrüstungen.

Zusätzlich sind eindeutige CO2-Zielwerte im neuen Gesetz zu formulieren. Zur Steigerung der Effektivität des neuen Gesetzes ist darüber hinaus die Forderung nach einem verpflichtenden Monitoring der Energie- und Treibhausgaswerte im tatsächlichen Betrieb des Gebäudes entscheidend. Mit diesem Monitoring und einer tatsächlichen Transparenz gegenüber Mietern und externen Dritten könnte auch eine weiterreichende Berücksichtigung regenerativer Energien, die nicht in direktem räumlichem Zusammenhang zu dem Gebäude erzeugt werden, als Kompensationsmaßnahme sichergestellt werden.

Für die Planung von Neubauten und Sanierungen müssten neben dem bisher angesetzten Energiebedarf weitere CO2-Quellen in die Berechnungen für die Genehmigungsverfahren Einzug finden. Es sollten dabei technologieoffene, ambitionierte Zielwerte für die CO2-Intensität des Gebäudebetriebs entwickelt und vorgegeben werden, die einen größeren Betrachtungsrahmen als bislang ermöglichen. Die in den Baumaterialien gebundenen CO2-Emissionen sollten außerdem über ihren Lebenszyklus hinweg ermittelt und in Genehmigungsverfahren als alternativer Nachweis zum effektiven Erreichen der Klimaschutzziele zugelassen werden.

All diese Maßnahmen zahlen auf das Erreichen der Sustainable Development Goals der UN ein. Ziele, die auch allen am Bau Beteiligten eine Leitlinie bieten können.

Dr. Christine Lemaitre leitet seit 2010 die DGNB als Geschäftsführender Vorstand. Im World Green Building Council hat die promovierte Bauingenieurin einen Sitz im Board of Directors sowie den Vorsitz im European Regional Network. Zudem ist sie Vorstandsmitglied der Sustainable Building Alliance.

Quelle: DGNB - Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen

Technik | Green Building, 01.12.2017
Dieser Artikel ist in forum Nachhaltig Wirtschaften 04/2017 - Jetzt die SDG umsetzen erschienen.
     
        
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