Hydrogen Dialogue 2024

Plattformpapier der Initiative „Konzernmacht beschränken“

Gefahren der Marktkonzentration begegnen

Konzerne wie Bayer, Google und VW verfügen über viel Marktmacht. Großkonzerne haben größtenteils Niederlassungen in Steueroasen, um sich vor Steuerzahlungen zu drücken. MegaFusionen, vielfach finanziert durch Banken und Investmentgesellschaften, erhöhen enorm die Marktkonzentration. Je höher der Marktanteil eines Konzerns, desto höher auch seine Macht gegenüber Zulieferern, Herstellern, Erzeugern und Kunden. Diese Nachfragemacht ist genauso problematisch wie die Macht von Monopolisten oder Oligopolen. Wenn sich sehr wenige Konzerne die Märkte aufteilen, steigt das Risiko von Preisabsprachen, Kartellbildung und anderen Formen des Missbrauchs. Besonders bedenklich ist, wenn wenige Konzerne mehrere Produktions- und Handelsstufen kontrollieren.
 
Warum Marktkonzentration alle angeht
Die Auswirkungen der Marktkonzentration sind für alle relevant. Im IT-Bereich ermöglicht die Marktkonzentration eine weitgehende Überwachung und Kontrolle über unsere Kommunikation sowie die eigenmächtige Festlegung von Nutzungsregeln zu Gunsten der Interkonzerne. Google beherrscht 90 Prozent des Suchmaschinenmarkts und Facebook 75 Prozent der mobilen Kommunikationsdienste. Ihre Daten-Sammelwut sorgt für Ärger bei Usern. Amazon kontrolliert nicht nur 65 Prozent des Online-Buchhandels, sondern führt auch ein digitales Tagelöhnertum kombiniert mit elektronischer Komplettüberwachung ein. Andere Anbieter haben aufgrund der Netzwerkeffekte der IT-Konzerne fast keine Chance, sich auf dem Markt zu behaupten.
 
Der Stickoxidskandal in Deutschland führt die Lobbymacht der Autokonzerne und die Schwäche unserer politischen Institutionen vor Augen: Die Autohersteller dürfen noch immer Pkw auf den Markt bringen, die ein Vielfaches der gesetzlichen Grenzwerte überschreiten und die Gesundheit der Bürger/innen in den Städten schädigen. Die offiziellen CO2-Grenzwerte der EU werden in der Praxis um mehr als 40 Prozent überschritten – zum Nachteil der Kund/innen, der Bürger/innen und des Klimas. Mit ihrer Marktmacht beuten die Hersteller ihre Zulieferer gnadenlos aus. Letztere müssen ihre Preiskalkulation vollständig offen legen und Knebelverträge eingehen, sogar „Eintrittsgelder" an Autokonzerne zahlen. Wer nicht mitmacht, ist nicht mehr im Geschäft.
 
Im deutschen Lebensmitteleinzelhandel teilen sich Edeka, Rewe, Schwarz (Lidl und Kaufland) und Aldi 85 Prozent des Absatzmarktes. Lieferanten wird mit Auslistung gedroht, wenn sie sich deren Preisdiktat und Konditionenforderungen nicht beugen. Der Preis- und Kostendruck wird von Lieferanten entlang der Lieferkette in Deutschland, Europa und im globalen Süden weitergegeben. Kostendeckende Preise für Bauern und Bäuerinnen sowie existenzsichernde Löhne für Arbeiter/innen – insbesondere Migrant/innen – sind schwerlich bzw. gar nicht durchsetzbar. Vor Ort existieren für bäuerliche Betriebe kaum noch Absatzalternativen und beim Kauf von Saatgut und Pestiziden sind sie zukünftig noch stärker von Bayer-Monsanto & Co. abhängig.
 
Marktkonzentration gefährdet die Demokratie
Konzentrierte Märkte schaffen konzentrierte politische Macht. Je größer die Konzerne, desto mehr Macht und finanzielle Mittel haben sie, die Politik in ihrem Sinne zu beeinflussen. Sie geben Millionen Euro dafür aus. Schon heute zeigt die Risikoprüfung von giftigen Pestiziden wie Glyphosat, wie weit der Einfluss der Agrarchemiekonzerne reicht. Ehrgeizige KlimagasGrenzwerte für Pkw werden auf Druck der Autokonzerne immer wieder in Brüssel abgeschwächt. Die mächtige Finanzindustrie verhindert, die exzessive Spekulation mit Nahrungsmitteln einzudämmen. Die großen Finanzinstitute Europas sind nach wie vor „too big to fail" und „too complex to regulate", obwohl die damit einhergehenden enormen Risiken für Stabilität und gemeinwohlorientierte Finanzmarktregulierung offensichtlich sind.
 
Es entsteht ein sich selbst verstärkendes politisches System, in dem die Politik das Big Business mit Gefälligkeiten überhäuft, kleine Unternehmen vernichtet und die Konzentration antreibt. Die Partikularinteressen der Konzerne setzen sich häufig gegenüber dem Gemeinwohl durch. Die Folge: Die soziale Ungleichheit nimmt zu, der Klimawandel wird angeheizt, die Umwelt zunehmend zerstört und Menschenrechte vielfach verletzt, vor allem zu Lasten der Menschen im globalen Süden. Wichtige Verbraucher- und Arbeitnehmerrechte, der Gesundheits- und Datenschutz geraten unter die Räder.  
Der nationale Politikmainstream ordnet sich der Lobbymacht bereitwillig unter, die internationalen Institutionen erweisen sich bisher gegenüber dieser Marktkonzentration als handlungsunfähig. Der Albtraum von „too big to control" ist in manchen Branchen schon Realität. Die Empörung und die Ohnmacht von Bürger/innen angesichts solcher politischen Entscheidungen befördert Politikverdrossenheit und schmälert das Vertrauen in politische Institutionen.
 
Schwache Fusionskontrolle befördert Marktkonzentration
Es klingt paradox, ist aber wahr: Die Fusionskontrolle des Bundeskartellamts – eingeführt 1973 –  verhindert nicht Marktkonzentration, sondern ermöglicht sie. Bis Anfang 2015 wurden nur 189 von 36.675 angemeldeten Fusionen vom Bundeskartellamt untersagt. Also nur magere 0,5 Prozent! Das ungebrochene Wachsen und Fusionieren der großen Konzerne wird seit Jahrzehnten von der Öffentlichkeit zwar wahrgenommen, die Regeln dahinter werden aber viel zu wenig diskutiert. Noch im Jahr 2013 ist im Rahmen der Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) der Marktanteil für die Vermutung einer marktbeherrschenden Stellung eines Unternehmens von einem Drittel auf 40 Prozent angehoben worden.
 
Konzernmacht beschränken
Die Politik muss kleine(re) Unternehmen, Bauern und Bäuerinnen, Arbeiter/innen und Verbraucher/innen vor übermächtigen Konzernen schützen. Ihre Aufgabe ist es, einen fairen Interessensausgleich zwischen allen Beteiligten in der Wertschöpfungskette sicherzustellen. Eine vielfältige, mehrheitlich von kleinen und mittleren Unternehmen geprägte Volkswirtschaft ist besser geeignet, gesellschaftliche Ziele wie Vollbeschäftigung, soziale Gerechtigkeit und lebendige ländliche Räume zu erreichen. Eine Verschärfung der Fusions- und Missbrauchskontrolle ist eine wichtige Grundvoraussetzung, um die Konzernmacht zu beschränken, allerdings nicht die Einzige.  
 
Parallel sind politische Weichenstellungen beim Steuer-, Haftungs-, Patent- und Finanzmarktrecht sowie bei der Agrar-, Handels- und Investitionspolitik erforderlich. Um die Lobbymacht der übermächtigen Konzerne zu beschränken, ist eine Offensive für mehr Transparenz und Demokratie notwendig.
 
  1. Lobby-Transparenzgesetz verabschieden, Gesetzgebung partizipativ gestalten: Wir brauchen unter anderem ein Lobby-Transparenzgesetz, das die Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters beinhaltet. Eine demokratische Öffentlichkeit hat ein Recht zu wissen, wer in Berlin in wessen Auftrag und mit welchen Mitteln politische Entscheidungen beeinflussen will. Die Gesetzgebung sollte künftig partizipativ gestaltet werden, um zivilgesellschaftlichen Akteuren gleiche Zugangschancen zu ermöglichen.

    Die unterzeichnenden Organisationen fordern eine Abkehr von der Ökonomisierung des Wettbewerbsrechts und eine ganzheitliche, umfassende Strategie, um die Konzernmacht zu beschränken: Fairness sollte als ordnungspolitisches Prinzip eingeführt, das öffentliche Interesse kohärent berücksichtigt und gesamtgesellschaftliche Ziele stärker beachtet werden. Im Wettbewerbsrecht sind dafür unter anderen folgende Änderungen notwendig:

  2. Öffentliches Interesse stärken: Gesellschaftliche Ziele wie soziale Gerechtigkeit, Menschen-/Frauenrechte, Umweltschutz, Verbraucherschutz und Datenschutz sollten als gleichwertig gegenüber dem Ziel der Wettbewerbsfreiheit im Kartellrecht anerkannt werden. In der Fusionskontrolle sollte eine Abwägung im Hinblick auf das öffentliche Interesse erfolgen.

  3. Bei übermächtigen Konzernen Geschäftsfelder oder Teile des Konzerns abkoppeln: Dies sollte als allerletztes Mittel möglich sein, um mit gesetzlichen Vorgaben die Unabhängigkeit zwischen verschiedenen Geschäftsfeldern herzustellen und/oder den Wettbewerb auf einzelnen Märkten wiederherzustellen („missbrauchsunabhängiges Entflechtungsinstrument").

  4. Sektorübergreifende Machtbündelung einschränken: Fusionen über Marktstufen hinweg („Vertikale Fusionen") sollten einer schärferen Fusionskontrolle unterstellt werden. Eine Trennung des Saatgut- und Pestizidgeschäfts sollte im Rahmen einer Entflechtung möglich gemacht werden. Eine Ausweitung von Plattform-Monopolen auf andere Sektoren sollte stark beschränkt werden.

  5. Kommerzielle Plattformbetreiber regulieren, Monopole auflösen, Datenverwendung beschränken: Die Netzneutralität sollte beibehalten und eine marktübergreifende Nutzung von Daten beschränkt werden. Eine Regulierung vergleichbar mit dem Energieversorgungsgesetz sollte eingeführt und ein Auflösen der Monopole im IT-Bereich angegangen werden. Fusionen mit Big-Data-Bezug sollten einer besonderen Prüfung unterzogen werden.

  6. Niedrigere Marktanteile für Marktdominanz ansetzen: Eine Marktbeherrschung eines Unternehmens sollte bereits ab einem Marktanteil von 20 Prozent vermutet werden (heute: 40 Prozent).

  7. Anonyme Beschwerdestelle für Missbrauchsfälle einrichten: Dem Bundeskartellamt sollte eine Streitschlichtungsstelle vorgeschaltet werden, die anonym vorgebrachte Missbrauchsfälle untersucht und solche Fälle dokumentieren, ahnden und gegebenenfalls sanktionieren bzw. an das Bundeskartellamt weiterreichen kann. Diese Stellt sollte sich explizit der Belange von Bauern und Bäuerinnen, Verbraucherschützer/innen und Lieferanten annehmen.

  8. Markttransparenz herstellen: Es sollte Transparenz im Hinblick auf Marktmacht, Besitz- und Firmenstrukturen, Verflechtungen und Patente hergestellt werden. Die gesamte Wertschöpfungskette mit Namen der jeweiligen Lieferanten sollte offengelegt werden. Marktmacht im IT-Bereich sollte mit mehr Transparenzpflichten einhergehen. Dazu gehört auch die Transparenzpflicht der Tracking-Nutzung. Die Regulierungsbedürftigkeit sollte sich an der Menge an personenbezogenen Daten bemessen, die ein Unternehmen nutzt.

  9. Rolle des Parlaments bei Fusionsverfahren stärken: Sonder-Erlaubnisse von Fusionen („Ministererlaubnis") sollten unter Parlamentsvorbehalt gestellt werden.

  10. Wettbewerbsbehörden effektiv ausstatten: Die personelle Ausstattung der Behörden muss ausgebaut werden, damit Unternehmen mit ihren Kartellanwälten nicht die Behörden niederringen können.
Kontakt: Oxfam Deutschland e.V. | info@oxfam.de | www.oxfam.de

Gesellschaft | Politik, 09.01.2018

     
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