Neue Vorgaben zum Umgang mit Klärschlamm

Schadstoffe vom Acker nehmen und Klärschlamm als Energierohstoff nutzen

„Wir wollen Klärschlamm als sicheren Rohstoff für Energie und Phosphor nutzen, weniger Schadstoffe auf dem Acker und zugleich stabile Gebühren für Bürgerinnen und Bürger. Die neuen Bundesvorgaben zum Umgang mit Klärschlamm nutzt Rheinland-Pfalz daher als Chance", erklärte Umweltministerin Ulrike Höfken heute in Mainz. Gemeinsam mit Peter Lubenau, dem Vorsitzenden des Landesverbandes der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) und mit Bürgermeister Karl-Heinz Frieden, als Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, informierte Höfken zur neuen Bundesklärschlammverordnung. Damit wird ab Herbst 2017 das Ausbringen von Klärschlamm auf dem Acker nach und nach reduziert und stattdessen vorgegeben, den Phosphor als Düngestoff rückzugewinnen. „Die notwendigen Anpassungen sind für die Kommunen eine große Herausforderung. Wir unterstützen sie bei zukunftsfähigen, umweltverträglichen und bezahlbaren Lösungen und haben schon vor zwei Jahren mit Gemeinde- und Städtebund, Städtetag und DWA eine bundesweit einmalige Kooperation geschlossen", so Höfken.
 
Schadstoffe sollen vom Acker genommen und Klärschlamm als Energierohstoff genutzt werden. © Myriams-Fotos / pixabay.de„Mit der Unterstützung des Umweltministeriums bereits vor Inkrafttreten der Verordnung, durch Maßnahmen, Studien oder Beratung, sind die Kommunen für die Neuausrichtung gut aufgestellt", erklärte Lubenau. In der Kooperation „Regionale Klärschlamm-Strategien" bilden sich regionale Initiativen, die sich abstimmen und Maßnahmen entwickeln. „Die Region Trier zeigt, wie selbst kleinste Eifelgemeinden Synergien nutzen können und hat mit 26 Verbandsgemeinden und der Stadt Trier eine Studie in Auftrag gegeben. Ein Ergebnis ist, Partner bei der Entwässerung des Klärschlamms und der Biogasgewinnung zu finden. Gerade im ländlichen Raum können so lange Transportwege vermieden und die Energie genutzt werden", erklärte Frieden.
 
Gemäß der neuen Bundesklärschlammverordnung dürfen nach Ablauf von zwölf Jahren Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von mehr als 100.000 Einwohnern ihren Klärschlamm nicht mehr auf den Boden bringen. Nach 15 Jahren soll dies auch für Kläranlagen für mehr als 50.000 EW gelten. Das betrifft die 22 größten der 670 rheinland-pfälzischen Kläranlagen. In diesen fällt 40 Prozent des kommunalen Klärschlamms an. Für alle Kläranlagen gelten zudem schärfere Grenzwerte und weitere Einschränkungen. Damit werde nur die Ausbringung kleinerer Klärschlammmengen mit hoher Qualität weiter möglich bleiben. Die Kooperation soll dazu beitragen, dass regionale Initiativen weitere Maßnahmen der Entwässerung sowie der Biogaserzeugung entwickeln oder Lösungen für die thermische Klärschlammbehandlung finden und zudem die Gebühren stabil halten, so Höfken.
 
„Von den Investitionen und regionalen Initiativen profitieren Umwelt, Kommune sowie Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen. Die Qualität der Gewässer wird verbessert, weniger Nitrat und Schadstoffe gelangen ins Grundwasser und gleichzeitig wird ein Beitrag zur Energiewende im Land geleistet. Denn mit Klärschlamm steht uns ein günstiger Rohstoff für die Biogas- und damit Energieerzeugung ständig zur Verfügung", so Höfken. Eine hohe Priorität habe auch die Rückgewinnung des wertvollen Nährstoffs Phosphor. Das schone ebenfalls die Ressourcen, denn die natürlichen Phosphor-Vorkommen auf der Erde sind begrenzt. Mit Unterstützung des Landes laufen dazu bereits Projekte mit der Chemischen Fabrik Budenheim bei Mainz sowie in Pirmasens. Und nicht zuletzt sorgen die energieeffiziente moderne Klärschlammverwertung auch für Entsorgungssicherheit und Gebührenstabilität, führte Höfken aus.
 
Kontakt: Stefanie Lotz, Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten | Stefanie.Lotz@mueef.rlp.de | www.mueef.rlp.de

Umwelt | Wasser & Boden, 28.09.2017

     
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