Bundestag verabschiedet CarSharing-Gesetz
Das neue CarSharing-Gesetz ermöglicht unterschiedliche Privilegierungen.
Am 30.03.2017 hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharinggesetz - CsgG)" verabschiedet. Die Einrichtung von CarSharing-Stellplätzen im öffentlichen Raum wird dadurch erstmals auf eine bundesweite Rechtsgrundlage gestellt. Das Gesetz hebt ausdrücklich die verkehrs- und umweltentlastende Wirkung des CarSharing hervor.
Das neue CarSharing-Gesetz ermöglicht unterschiedliche Privilegierungen. Für CarSharing-Anbieter, die ihre Fahrzeuge an festen Stationen zur Verfügung stellen („stationsbasiertes CarSharing"), können reservierte Stellplätze im öffentlichen Straßenraum eingerichtet werden. Diese werden einzelnen Anbietern unternehmensbezogen zugewiesen. Für stationsunabhängige („free-floating CarSharing") Angebote können zusätzlich allgemein zugängliche Stellplätze ausgewiesen werden. Diese können von allen als berechtigt gekennzeichneten CarSharing-Fahrzeugen genutzt werden. Willi Loose, Geschäftsführer des Bundesverbands CarSharing e.V., erklärt die Hintergründe:
„CarSharing gibt es in 600 Städten und Gemeinden in Deutschland. In 588 davon handelt es sich ausschließlich um stationsbasierte Angebote meist mittelständischer Anbieter. Deren Fahrzeuge parken, anders als die Flotten der großen Autohersteller, zu über 90 Prozent auf privaten Flächen. In Innenstädten gibt es oft gar keine Flächen mehr, auf die diese Anbieter ihr Angebot ausweiten können. Das muss sich dringend ändern, denn gerade die stationsbasierten Fahrzeuge tragen besonders stark zur Verkehrsentlastung bei. Hier kann uns das CarSharing-Gesetz helfen."
Das Gesetz sieht neben der Einrichtung reservierter Stellplätze auch die Möglichkeit vor, Ermäßigungen oder Befreiungen von Parkgebühren für CarSharing-Fahrzeuge zu gewähren. Ob die Kommunen von dieser Ermächtigung Gebrauch machen und damit auf Einnahmen verzichten, steht jedoch in deren Entscheidungsbefugnis. Verbandsgeschäftsführer Loose findet das richtig und sieht diese Form der Privilegierung als nachrangig an:
„Kommunen sollten dafür sorgen, dass CarSharing-Fahrzeuge sichtbarer werden und ihre Standorte für die Bürger attraktiv sind. Stellplätze, die solche Kriterien erfüllen, dürfen dann auch einen angemessenen Preis haben. Das ist für uns selbstverständlich."
Das nun verabschiedete CarSharing-Gesetz stellt ausdrücklich fest, dass CarSharing zur Verringerung der klima- und umweltschädlichen Auswirkungen des motorisierten Individualverkehrsbeiträgt. Loose erläutert:
„In innenstadtnahen Wohngebieten ersetzt ein stationsbasiertes CarSharing-Fahrzeug heute schon bis zu 20 private Pkw. Durch eine CarSharing-Förderung können die Städte also in erheblichem Umfang öffentliche Flächen von Autos befreien und diese wieder allen Bürgern zur Verfügung stellen."
Laut einer Studie, die der Bundesverband CarSharing zusammen mit infas durchgeführt und 2016 veröffentlicht hat, besitzen in innenstadtnahen Wohnquartieren bereits heute 78 Prozent der Kunden stationsbasierter CarSharing-Anbieter kein eigenes Auto mehr. Diese Zahl liegt viermal höher, als der Durchschnitt von 18 Prozent in allen deutschen Städten über 100.000 Einwohner. Und es ist auch deutlich mehr als in der Berliner Innenstadt, wo immerhin 53 Prozent der Haushalte kein eigenes Auto mehr besitzen. Der Bundesverband sieht vor diesem Hintergrund CarSharing als wichtigen Bestandteil einer Verkehrswende. Loose:
„CarSharing trägt erwiesenermaßen dazu bei, Auto-Besitz und Auto-Konsum zu reduzieren. Das CarSharing-Gesetz kann dabei helfen, dieses Potenzial für die dringend benötigte Verkehrswende zu heben."
In Bezug auf die Entlastungsleistung des CarSharing ist es in jüngster Zeit wieder verstärkt zu Diskussionen gekommen. Der Bundesverband CarSharing hat die für Deutschland einschlägigen Studien deshalb noch einmal ausgewertet. Dabei zeigt sich, dass alle in Deutschland bisher untersuchten CarSharing-Systeme mehr Pkw vermeiden, als sie selbst auf die Straße bringen. Und auch das Verkehrsverhalten der Nutzer weicht bei allen CarSharing-Varianten deutlich positiv von dem der Gesamtbevölkerung ab. So fuhren etwa laut einer Studie des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt 47 Prozent der Nutzer eines free-floating Anbieters und 57 Prozent der Nutzer eines stationsbasierten Anbieters fast täglich mit dem ÖPNV. In der vergleichbaren Gesamtbevölkerung taten das nur 28 beziehungsweise 18 Prozent. Loose kommentiert:
„Stationsbasiertes CarSharing hat gegenüber den free-floating Systemen eine wesentlich höhere verkehrsentlastende Wirkung. Das ist ein wichtiges Argument, gerade diese Variante intensiv zu fördern. Aber es gibt bisher keinen einzigen Anhaltspunkt dafür, dass andere Systeme nicht oder gar schädlich wirken."
Mit der nun erfolgten Verabschiedung des CarSharing-Gesetzes kommt eine bereits vor 13 Jahren begonnene Initiative der CarSharing-Branche endlich zu ihrem positiven Abschluss. Denn bereits seit 2004 fordern der Verband und seine Mitglieder eine gesetzliche Rechtsgrundlage für die Einrichtung von CarSharing-Stationen im öffentlichen Raum. Viele Städte haben das aufgrund des unklaren Rechtsrahmens aber bisher verweigert. Verbandsgeschäftsführer Loose fordert die Kommunen nun zum Handeln auf:
„Das CarSharing-Gesetz schafft die nötige Rechtsgrundlage. Alle Kommunen können nun direkt in Aktion treten und für die Straßen in ihrer Zuständigkeit CarSharing-Stationen einrichten. Das wäre auch eine gute Maßnahme, um die Schadstoffbelastung durch den Pkw-Verkehr langfristig einzudämmen."
Weitere Informationen zum Thema CarSharing finden Sie auf: http://www.carsharing.de
Kontakt: Bundesverband CarSharing e. V. (bcs), Gunnar Nehrke | info@carsharing.de
Technik | Mobilität & Transport, 18.04.2017
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