CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
Bankenverband legt gemeinsam mit dem Rat für Nachhaltige Entwicklung eine Orientierungshilfe zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex vor
Der Bundestag hat das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz beschlossen. Demnach müssen künftig große, insbesondere börsennotierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern im Lage- bzw. Konzernlagebericht oder in einem gesonderten nichtfinanziellen Bericht ihre wesentlichen Risiken darstellen, die im Hinblick auf Arbeitnehmer-, Sozial- und Umweltbelange sowie zur Achtung der Menschenrechte und zur Korruptionsbekämpfung bestehen. Der Bankenverband unterstützt diese Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Andreas Krautscheid, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bankenverbandes, betont: „Die privaten Banken bekennen sich zum Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung. Schon heute haben viele Banken ökologische Belange aufgrund der Entwicklungen im Umwelt- und Klimaschutz in ihr operatives Geschäft integriert und beziehen ausführlich in ihren Nachhaltigkeitsberichten Stellung dazu."
Ein Rahmenwerk für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist der Deutsche Nachhaltigkeitskodex. Um gerade die mittelständischen Banken, die bisher nicht über Nachhaltigkeitsaspekte berichtet haben und künftig der Berichtspflicht unterliegen, zu unterstützen, hat der Bankenverband in Kooperation mit dem Rat für Nachhaltige Entwicklung eine Orientierungshilfe vorgelegt.
Andreas Krautscheid: „Bei den im Gesetz geforderten Mindestvorgaben zur nichtfinanziellen Berichterstattung sind viele Details noch klärungsbedürftig. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex ist hier eine gute Richtschnur, weil praxisbezogen erläutert wird, wie Berichterstattung auch in der Kreditwirtschaft genutzt werden kann."

Ein Rahmenwerk für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist der Deutsche Nachhaltigkeitskodex. Um gerade die mittelständischen Banken, die bisher nicht über Nachhaltigkeitsaspekte berichtet haben und künftig der Berichtspflicht unterliegen, zu unterstützen, hat der Bankenverband in Kooperation mit dem Rat für Nachhaltige Entwicklung eine Orientierungshilfe vorgelegt.
Andreas Krautscheid: „Bei den im Gesetz geforderten Mindestvorgaben zur nichtfinanziellen Berichterstattung sind viele Details noch klärungsbedürftig. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex ist hier eine gute Richtschnur, weil praxisbezogen erläutert wird, wie Berichterstattung auch in der Kreditwirtschaft genutzt werden kann."
Kontakt:
Julia Topar, Büro Deutscher Nachhaltigkeitskodex | julia.topar@bdb.de | www.nachhaltigkeitskodex.org
Julia Topar, Büro Deutscher Nachhaltigkeitskodex | julia.topar@bdb.de | www.nachhaltigkeitskodex.org
Wirtschaft | CSR & Strategie, 14.03.2017

Jetzt reicht's!
forum 04/2020
- Klimaschutz als Volkssport
- Marketing for Future
- Systemrelevant
Kaufen...
Abonnieren...
17
FEB
2021
FEB
2021
11
MÄR
2021
MÄR
2021
Kinostart „Now" - „If you fail, we will never forgive you!"
A Film for Climate Justice by Jim Rakete
deutschlandweit
A Film for Climate Justice by Jim Rakete
deutschlandweit
Gemeinsam ist es Klimaschutz

natureOffice nimmt Sie mit auf die Reise durch den Klimakosmos - gleich YouTube-Kanal abonnieren und Baum pflanzen!
Energie

1 - Energierevolution statt Energiewende - Balance statt Macht