Nationaler Radverkehrsplan 2020 im Kabinett beschlossen
Ramsauer: Mit dem Nationalen Radverkehrsplan setzen wir Impulse für nachhaltige Mobilität
Das Bundeskabinett hat am 06. September den Nationalen Radverkehrsplan 2020 (NRVP) beschlossen. Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Peter Ramsauer betonte: "Mit dem Nationalen Radverkehrsplan setzen wir wichtige Impulse für nachhaltige Mobilität, für attraktive Städte und Gemeinden sowie die Stärkung von Mittelstand und Tourismus insbesondere im ländlichen Raum."
Schwerpunkte des NRVP sind u.a. eine erhöhte Breitenwirkung der Radverkehrsförderung durch innovative Maßnahmen und Modellprojekte, eine verstärkte Einbeziehung der Elektromobilität sowie die Verbesserung der Verkehrssicherheit. Die Förderung des Radverkehrs ist eine gemeinschaftliche Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen.
Ramsauer: "Wir nehmen unsere Rolle als Moderator, Koordinator und Impulsgeber des Radverkehrs wahr. Wichtig ist, dass alle Beteiligten in ihrer jeweiligen Verantwortung zusammenwirken. Im Rahmen unserer Zuständigkeit werden wir uns neben der stetigen Prüfung des Rechtsrahmens und der Unterstützung von Modellprojekten weiterhin insbesondere für den Bau von Radwegen an Bundesstraßen engagieren."
In den vergangenen zehn Jahren hat der Bund insgesamt rund 877 Millionen Euro in den Bau und die Erhaltung von Radwegen an Bundesstraßen investiert. Zudem stellt der Bund den Ländern nach Art. 143c GG bis Ende 2019 Mittel u.a. zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden zur Verfügung, die auch für die Radverkehrsinfrastruktur verwendet werden können. Der NRVP 2020 ist in einem breit angelegten Beteiligungsprozess erarbeitet worden. Länder, Kommunen, Wissenschaft, Wirtschaft, Verbände und die Öffentlichkeit wurden von Anfang an in die Erarbeitung eingebunden.
"Deswegen lautet die Überschrift des Plans ,Den Radverkehr gemeinsam weiterentwickeln'. Mit dem NRVP haben wir die gute Grundlage geschaffen, gemeinsam den Radverkehr in Deutschland attraktiver und sicherer zu machen", unterstrich Ramsauer. Der neue NRVP 2020 wird Anfang 2013 in Kraft treten.
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Minister Ramsauer mit Elektrobike |
Ramsauer: "Wir nehmen unsere Rolle als Moderator, Koordinator und Impulsgeber des Radverkehrs wahr. Wichtig ist, dass alle Beteiligten in ihrer jeweiligen Verantwortung zusammenwirken. Im Rahmen unserer Zuständigkeit werden wir uns neben der stetigen Prüfung des Rechtsrahmens und der Unterstützung von Modellprojekten weiterhin insbesondere für den Bau von Radwegen an Bundesstraßen engagieren."
In den vergangenen zehn Jahren hat der Bund insgesamt rund 877 Millionen Euro in den Bau und die Erhaltung von Radwegen an Bundesstraßen investiert. Zudem stellt der Bund den Ländern nach Art. 143c GG bis Ende 2019 Mittel u.a. zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden zur Verfügung, die auch für die Radverkehrsinfrastruktur verwendet werden können. Der NRVP 2020 ist in einem breit angelegten Beteiligungsprozess erarbeitet worden. Länder, Kommunen, Wissenschaft, Wirtschaft, Verbände und die Öffentlichkeit wurden von Anfang an in die Erarbeitung eingebunden.
"Deswegen lautet die Überschrift des Plans ,Den Radverkehr gemeinsam weiterentwickeln'. Mit dem NRVP haben wir die gute Grundlage geschaffen, gemeinsam den Radverkehr in Deutschland attraktiver und sicherer zu machen", unterstrich Ramsauer. Der neue NRVP 2020 wird Anfang 2013 in Kraft treten.
"Mehr Mut und die intensivere Nutzung der Potenziale des Fahrradverkehrs!" Im Frühjahr 2012 wurde der Entwurf für die Fortschreibung des Nationalen Radverkehrsplans (NRVP 2020) vorgelegt, mit dem die Bundesregierung ihre Zielsetzungen und Planungen zum Thema Fahrradverkehr dokumentiert. Verkehrs- und Umweltverbände begrüßten viele gute Ansätze im neuen NRVP, die geeignet sind, mehr Menschen zum Radfahren zu bewegen. Bei den Zielsetzungen hätte sich B.A.U.M. jedoch mehr Mut und die intensivere Nutzung der Potenziale des Fahrradverkehrs als Beitrag zum Klimaschutz und zur Verkehrswende gewünscht. Mehr Radverkehr und die verstärkte Nutzung von Elektro-Rädern stellt auch die Fahrrad-Infrastruktur vor neue Herausforderungen. Leider will der Bund seine Mittel zur Radverkehrsförderung zurückfahren. "Gerade unter Kostenaspekten müsste mehr Geld in die Finanzierung des Radverkehrs gesteckt werden, denn Radfahren bietet besonders kostengünstige Mobilität und schont so auch die öffentlichen Haushalte", mahnt B.A.U.M.-Mobilitätsexperte Dieter Brübach. Doch auch ohne Geld könne viel für den Radverkehr getan werden: Ein generelles Tempolimit 30 innerorts als Standard würde auch der Verkehrssicherheit dienen. Auch müsse endlich eine einfache Steuerregelung für Firmenfahrräder geschaffen werden, empfiehlt Brübach. |
Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Technik | Mobilität & Transport, 07.09.2012

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